[26.01.2005]
Urteil zu Studiengebühren begrüßt
Universität Erfurt
Präsident Bergsdorf: "Studiengebühren Chance für deutsche Hochschulen" Der Präsident der Universität Erfurt und Vorsitzende der Thüringer Hochschulrektorenkonferenz, Dr. Wolfgang Bergsdorf, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Aufhebung des Verbots von Studiengebühren begrüßt. Studiengebühren seien eine Chance, die deutschen Hochschulen attraktiver im internationalen Wettbewerb zu machen.
Das Urteil sei für ihn nicht unerwartet gekommen, sagte Bergsdorf heute in Erfurt auf Anfrage des MDR. Bundesministerin Edelgard Bulmahn habe nicht überzeugend argumentiert und damit die zweite Niederlage nach dem Urteil über die Juniorprofessuren einstecken müssen. Im Kern sei es dabei um die Frage gegangen, ob der Bund in seiner Rahmengesetzgebung die Autonomie der Länder einschränken dürfe. Er sei deshalb zufrieden, dass die Länder mit ihrer Klage Erfolg hatten.
Bergsdorf rechnet nicht mit der Einführung von Studiengebühren für das Erststudium im Rahmen dieser Legislaturperiode in Thüringen. Der Ministerpräsident habe sich dazu klar positioniert. Auch eine Einführung von Gebühren in der geplanten Höhe von bis zu 500 EUR im Nachbarland Bayern werde nicht zu einem verstärkten "Bildungstourismus" führen. Dagegen sieht Bergsdorf in der Einführung von Studiengebühren eine Chance, mehr Studierende aus dem Ausland nach Deutschland zu holen.
"Studierende werden verstärkt als zahlende Kunden begriffen, was zu einer engeren Bindung an die Universitäten führt. Die Hochschulen müssen ihre Anstrengungen verstärken", so Bergsdorf. Voraussetzung dafür sei es, dass die Gebühren im vollen Umfang den Hochschulen zugute kommen würden. "Die Studierenden dürfen nicht für die finanziellen Probleme der Länder aufkommen." Die Fortschreibung des Thüringer Hochschulpakts und die Einführung von Pauschalhaushalten seien die Voraussetzung dafür, dass Studiengebühren in Thüringen zur "Optimierung der Lehre an den Hochschulen" eingesetzt werden könnten. Es müsse dabei auch durch den Ausbau des Stipendiensystems gesichert werden, dass niemand, der die Studienvoraussetzung habe, von einem Studium ausgeschlossen werde. Das bisherige Stipendiensystem und das BaföG genügten nicht diesen Anforderungen.
Weitere Informationen: http://www.uni-erfurt.de/leitung/leitung/rektor/main.html
Quelle: www.uni-protokolle.de
Urteil zu Studiengebühren begrüßt
Universität Erfurt
Präsident Bergsdorf: "Studiengebühren Chance für deutsche Hochschulen" Der Präsident der Universität Erfurt und Vorsitzende der Thüringer Hochschulrektorenkonferenz, Dr. Wolfgang Bergsdorf, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Aufhebung des Verbots von Studiengebühren begrüßt. Studiengebühren seien eine Chance, die deutschen Hochschulen attraktiver im internationalen Wettbewerb zu machen.
Das Urteil sei für ihn nicht unerwartet gekommen, sagte Bergsdorf heute in Erfurt auf Anfrage des MDR. Bundesministerin Edelgard Bulmahn habe nicht überzeugend argumentiert und damit die zweite Niederlage nach dem Urteil über die Juniorprofessuren einstecken müssen. Im Kern sei es dabei um die Frage gegangen, ob der Bund in seiner Rahmengesetzgebung die Autonomie der Länder einschränken dürfe. Er sei deshalb zufrieden, dass die Länder mit ihrer Klage Erfolg hatten.
Bergsdorf rechnet nicht mit der Einführung von Studiengebühren für das Erststudium im Rahmen dieser Legislaturperiode in Thüringen. Der Ministerpräsident habe sich dazu klar positioniert. Auch eine Einführung von Gebühren in der geplanten Höhe von bis zu 500 EUR im Nachbarland Bayern werde nicht zu einem verstärkten "Bildungstourismus" führen. Dagegen sieht Bergsdorf in der Einführung von Studiengebühren eine Chance, mehr Studierende aus dem Ausland nach Deutschland zu holen.
"Studierende werden verstärkt als zahlende Kunden begriffen, was zu einer engeren Bindung an die Universitäten führt. Die Hochschulen müssen ihre Anstrengungen verstärken", so Bergsdorf. Voraussetzung dafür sei es, dass die Gebühren im vollen Umfang den Hochschulen zugute kommen würden. "Die Studierenden dürfen nicht für die finanziellen Probleme der Länder aufkommen." Die Fortschreibung des Thüringer Hochschulpakts und die Einführung von Pauschalhaushalten seien die Voraussetzung dafür, dass Studiengebühren in Thüringen zur "Optimierung der Lehre an den Hochschulen" eingesetzt werden könnten. Es müsse dabei auch durch den Ausbau des Stipendiensystems gesichert werden, dass niemand, der die Studienvoraussetzung habe, von einem Studium ausgeschlossen werde. Das bisherige Stipendiensystem und das BaföG genügten nicht diesen Anforderungen.
Weitere Informationen: http://www.uni-erfurt.de/leitung/leitung/rektor/main.html
Quelle: www.uni-protokolle.de