News Urteil zu Studiengebühren begrüßt

Ute

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[26.01.2005]

Urteil zu Studiengebühren begrüßt

Universität Erfurt

Präsident Bergsdorf: "Studiengebühren Chance für deutsche Hochschulen" Der Präsident der Universität Erfurt und Vorsitzende der Thüringer Hochschulrektorenkonferenz, Dr. Wolfgang Bergsdorf, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Aufhebung des Verbots von Studiengebühren begrüßt. Studiengebühren seien eine Chance, die deutschen Hochschulen attraktiver im internationalen Wettbewerb zu machen.

Das Urteil sei für ihn nicht unerwartet gekommen, sagte Bergsdorf heute in Erfurt auf Anfrage des MDR. Bundesministerin Edelgard Bulmahn habe nicht überzeugend argumentiert und damit die zweite Niederlage nach dem Urteil über die Juniorprofessuren einstecken müssen. Im Kern sei es dabei um die Frage gegangen, ob der Bund in seiner Rahmengesetzgebung die Autonomie der Länder einschränken dürfe. Er sei deshalb zufrieden, dass die Länder mit ihrer Klage Erfolg hatten.

Bergsdorf rechnet nicht mit der Einführung von Studiengebühren für das Erststudium im Rahmen dieser Legislaturperiode in Thüringen. Der Ministerpräsident habe sich dazu klar positioniert. Auch eine Einführung von Gebühren in der geplanten Höhe von bis zu 500 EUR im Nachbarland Bayern werde nicht zu einem verstärkten "Bildungstourismus" führen. Dagegen sieht Bergsdorf in der Einführung von Studiengebühren eine Chance, mehr Studierende aus dem Ausland nach Deutschland zu holen.

"Studierende werden verstärkt als zahlende Kunden begriffen, was zu einer engeren Bindung an die Universitäten führt. Die Hochschulen müssen ihre Anstrengungen verstärken", so Bergsdorf. Voraussetzung dafür sei es, dass die Gebühren im vollen Umfang den Hochschulen zugute kommen würden. "Die Studierenden dürfen nicht für die finanziellen Probleme der Länder aufkommen." Die Fortschreibung des Thüringer Hochschulpakts und die Einführung von Pauschalhaushalten seien die Voraussetzung dafür, dass Studiengebühren in Thüringen zur "Optimierung der Lehre an den Hochschulen" eingesetzt werden könnten. Es müsse dabei auch durch den Ausbau des Stipendiensystems gesichert werden, dass niemand, der die Studienvoraussetzung habe, von einem Studium ausgeschlossen werde. Das bisherige Stipendiensystem und das BaföG genügten nicht diesen Anforderungen.
Weitere Informationen: http://www.uni-erfurt.de/leitung/leitung/rektor/main.html

Quelle: www.uni-protokolle.de
 
Studiengebühren kommen auch in SPD-Ländern

[26.01.2005]

Studiengebühren kommen auch in SPD-Ländern

Universität Wuppertal

Mittelfristig wird es überall in Deutschland Studiengebühren auch für das Erststudium geben, weil sich auch SPD-regierte Länder eine solche Einnahmemöglichkeit nicht entgehen lassen. Das erwartet der Wuppertaler Politologe Prof. Dr. Volker Ronge. Bis zu einer bundesweiten Einführung von Studiengebühren ist nach Ansicht des Rektors der Universität Wuppertal eine Wanderungswelle aus Bundesländern mit Gebühren in solche ohne Gebühren eher unwahrscheinlich. Unmittelbare Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts für NRW sieht Prof. Ronge nach der Wiederherstellung der Länderhoheit in diesem Punkt bis zu den Landtagswahlen nicht, weil die Gebührenfreiheit für das Erststudium gerade erst im veränderten NRW-Hochschulgesetz rechtlich unanfechtbar verankert worden sei. Was nach den Landtagswahlen komme, werde man sehen.

Prof. Ronge: "Staatseinnahmen gehen in Deutschland eindeutig vor Bildungsausgaben. Vor diesem Hintergrund sehe ich auch für die verbreitete Hoffnung schwarz, dass die Einnahmen aus Studiengebühren ganz oder auch nur überwiegend direkt an die Hochschulen fließen, um zur Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt zu werden. Selbst wenn das passieren sollte, haben die Regierungen alle Möglichkeiten, dies durch Kürzungen an den Hochschuletats zu kompensieren."

In einer ersten Stellungnahme weist Prof. Ronge, der auch stellvertretender Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz (LRK) ist, darauf hin, dass die zu erwartende umgehende Einführung von Studiengebühren auch für das Erststudium in einer Reihe von Bundesländern mit Sicherheit rechtlich angefochten werde. Damit lande das Thema dann erneut in Karlsruhe, allerdings unter ganz anderen, nämlich grundrechtlichen Gesichtspunkten. Im Hinblick auf die Wanderungswelle geht Prof. Ronge davon aus, dass die Gebührenfrage gegenüber der Studienfach- und Studienortswahl für die meisten jungen Leute und ihre Familien nachrangig sei.

Quelle: www.uni-protokolle.de
 
HRK-Präsident begrüßt heutiges Urteil des BVerfG zu Studiengebühren

[26.01.2005]

HRK-Präsident begrüßt heutiges Urteil des BVerfG zu Studiengebühren und fordert Gestaltungsfreiheit der Hochschulen bei

Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachdrücklich begrüßt. Professor Dr. Peter Gaehtgens äußerte sich in Berlin:

"Mit dem Gebührenverbot ist ein internationaler Wettbewerbsnachteil für die deutschen Hochschulen gefallen. Jetzt können und müssen die Länder Studienbeiträge ermöglichen, die den Hochschulen dringend benötigte Zusatzeinnahmen für die Lehre verschaffen. So können die Bedingungen für die Lehre verbessert und Leistungsanreize für Studierende und Hochschulen geschaffen werden. Studienbeiträge dienen insofern in doppeltem Sinn der Qualitätsentwicklung.

Zusätzliches Personal und Tutorien, erweiterte Öffnungszeiten von Bibliotheken und ein verbessertes Angebot an Praktika sind als Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre nun vordringliche Aufgaben. Bereits mit einem Studienbeitrag von 1.000 Euro pro Jahr könnten die Mittel für die Lehre um etwa zehn Prozent gesteigert werden. Eine sinnvolle Wirkung kann jedoch nur erzielt werden, wenn der Staat sein Engagement nicht reduziert und die Mittel in vollem Umfang in den Hochschulen verbleiben. Damit verbietet es sich, das Verfassungsgerichtsurteil als Freibrief für ein neues Instrument der staatlichen Haushaltssanierung zu begreifen.

Das HRK-Plenum hat sich im vergangenen Juni nachdrücklich dafür ausgesprochen, den Hochschulen kein starres Gebührenmodell vorzugeben. Ob und in welcher Höhe eine Hochschule Beiträge erhebt, muss ihr - im Rahmen bestimmter, möglichst einheitlich definierter Grenzen - selbst überlassen werden.

Oberstes Gebot muss die Sozialverträglichkeit der Studienbeiträge sein. Niemand darf aus finanziellen Gründen vom Studium abgehalten werden. Die HRK schlägt zur Finanzierung von Studienbeiträgen niedrig verzinste Studienkredite vor, die über die Beiträge hinaus gegebenenfalls auch Lebenshaltungskosten während des Studiums abdecken. Sie sollten erst nach Abschluss des Studiums und ab bestimmten Einkommensgrenzen zurückgezahlt werden. Die HRK fordert die Länder auf, möglichst schnell in enger Abstimmung mit dem Bund geeignete Rahmenbedingungen für die Sozialverträglichkeit zu schaffen. Auch ein wesentlich ausgebautes Stipendiensystem sollte die Einführung von Studienbeiträgen begleiten."


Quelle: www.uni-protokolle.de
 
Statement zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts/Karlsruhe

[26.01.2005]

Statement zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts/Karlsruhe zu der Einführung von Studiengebühren vom 26. Januar 200

Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg

Der Präsident der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Prof. Dr. rer. nat. Michael Stawicki, steht der Einführung von Studiengebühren nach wie vor skeptisch gegenüber. Er weist ferner darauf hin, dass das Urteil nicht Studiengebühren einführt, sondern nur klarstellt, dass der Bund die Einführung nicht verbieten darf.

Auf Grund vieler internationaler Erfahrungen sei zu erwarten, dass sich der Staat weiter aus der staatlichen Finanzierung der Hochschulen zurückzieht. Somit würden die Studiengebühren nicht der Hochschulfinanzierung zugute kommen, sondern dem allgemeinen Landeshaushalt. Auch könnten die Studiengebühren der dringend nötigen Erhöhung des Akademikeranteils in Deutsch¬land entgegenstehen. Bildungsferne Schichten würden den Hochschulen bei Einführung von Studiengebühren in noch stärkerem Maße fernbleiben, als es jetzt schon der Fall ist. Schließlich seien längere Studienzeiten zu erwarten, da Erwerbstätigkeit zur Finanzierung des Studiums bei den Studierenden sich ausweiten würde.

Bei einer eigentlich sinnvollen Betrachtung der Gesamtkosten eines Studiums (Gebühren plus Lebenshaltungskosten) liegt Deutschland heute schon im europäischen Vergleich mit 734 Euro sehr weit oben. Studiengebühren von 500 Euro pro Semester erhöhen die Kosten auf über 800 Euro im Monat. Dies zeigt deutlich, dass unbedingt eine Gegenfinanzierung nötig ist, falls Studiengebühren eingeführt werden. Hier muss für die "Sozialverträglichkeit" der Gebühren gesorgt werden. Unakzeptabel sind die sofortige Einführung von Studiengebühren und das Verschieben einer ausreichenden Studienförderung in die unbestimmte Zukunft.

Quelle: www.uni-protokolle.de
 
Studiengebühren: Länder müssen Sozialverträglichkeit gewährleisten

[26.01.2005]

Studiengebühren: Länder müssen Sozialverträglichkeit gewährleisten

Deutsches Studentenwerk

Der Präsident des Deutschen Studentenwerks, Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens, bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht heute die Einführung von Studiengebühren erlaubt hat. "Wir befürchten, dass Studiengebühren gerade auf Studierwillige aus einkommensschwachen und Mittelstands-Familien abschreckend wirken und die soziale Selektion im deutschen Hochschulwesen weiter verschärfen", sagt Rinkens. Der DSW-Präsident begrüßt allerdings, dass das Urteil dem Grundsatz gleichwertiger Lebensverhältnisse Rechnung trägt und dem Bund für den Fall doch übergreifende Kompetenzen in der Hochschulpolitik zubilligt, dass die Rechts- oder Wirtschaftseinheit gefährdet ist - was das Bundesverfassungsgericht zurzeit nicht als gegeben sieht. "Mit anderen Worten: Erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, darf der Bund wieder aktiv werden", kommentiert Rinkens, "wenn also die Einführung von Studiengebühren in Zukunft jene negativen Folgen haben sollte, die wir befürchten, müsste wieder der Bund regelnd eingreifen." Jene Bundesländer, die Studiengebühren erheben wollen, ruft Rinkens dazu auf, tragbare und sozialverträgliche Finanzierungsmodelle vorzulegen. Rinkens wörtlich: "Das BAföG muss aber unangetastet bleiben. Es hat sich als Instrument der Studienfinanzierung bewährt und nachweislich die Bildungsbeteiligung einkommensschwacher Schichten gefördert." Es könne insbesondere nicht sein, dass über das BAföG, das vom Bund und allen Ländern getragen wird, wiederum die Studiengebühren einzelner Bundesländer finanziert werden. "Es wäre sinnvoller, dann gleich alle BAföG-Empfänger von den Studiengebühren zu befreien", so Rinkens. "Was wir brauchen, um mehr junge Menschen zu einem Studium zu motivieren, ist aber vor allem eine bundesweit verbindliche, einheitliche Regelung", mahnt Rinkens, "Bund und Länder müssen eine gemeinsame Linie finden."

Das Wort von der Sozialverträglichkeit von Studiengebühren sei rasch gesprochen, meint Rinkens, "wie sieht die Sozialverträglichkeit von Studiengebühren aber konkret aus?" Das Deutsche Studentenwerk fordert Bund und Länder auf, folgende Grundsätze einzuhalten:

· Chancengleichheit sichern: Vier Fünftel aller Kinder aus einkommensstarken Haushalten studieren, aber nur ein Zehntel aus einkommensschwachen Familien. Diese soziale Schere bei der Bildungsbeteiligung darf durch Studiengebühren nicht noch weiter aufklaffen. Wer die nötige Begabung mitbringt, soll überall in Deutschland studieren können - unabhängig vom Geldbeutel der Eltern.

· Bundesweit einheitliche Regelung: Das Deutsche Studentenwerk fordert eine bundesweite Obergrenze von allerhöchstens 500 Euro im Semester, um die finanzielle Belastung für Studierende und insbesondere deren Eltern zu begrenzen. Wie schon jetzt beim BAföG, muss der Kreditanteil bei der Studienfinanzierung auch in Zukunft auf 10.000 Euro gedeckelt werden, sonst stehen die Hochschulabsolventen in der Existenz- und Familiengründungsphase vor einem Schuldenberg.

· Studentische Mobilität gewährleisten: Ohne ein einheitliches Vorgehen der Länder und der Hochschulen entstünde ein Wildwuchs unterschiedlichster Gebührensätze. Die Mobilität der Studierenden wäre gravierend eingeschränkt - ausgerechnet zu einer Zeit, wo mit dem so genannten "Bologna-Prozess" ein einheitlicher Hochschulraum Europa entsteht.

· Keine Gebühren für Bedürftige: Wer unter erschwerten Bedingungen studiert, etwa über ein sehr geringes Einkommen verfügt oder Kinder zu versorgen hat, soll keine Studiengebühren bezahlen müssen. Eine solche Härtefallregelung muss auch Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit berücksichtigen.

· Freiheit der Berufswahl sichern: Werden doch unterschiedlich hohe Studiengebühren erhoben und steht den Studierenden gleichzeitig kein ausreichendes Studienfinanzierungssystem zur Verfügung, sieht das Deutsche Studentenwerk die Freiheit der Berufswahl in Gefahr.

"Wenn man in Zukunft schon Gebühren von den Studierenden verlangt, dann müssen diese auch wirklich den Hochschulen zugute kommen und dürfen nicht in den Länderhaushalten versickern", fordert Rinkens. "Parallel zu Studiengebühren müssen die Länder ihre Zuschüsse an die Hochschulen für eine nachhaltige Verbesserung der Studienbedingungen ausweiten."

Rinkens resümiert: "Wir befürchten, dass Studiengebühren die soziale Selektion verschärfen. Wenn sich allerdings einige Länder für Studiengebühren entscheiden, dann wollen wir unsere Kompetenz bei der Studienfinanzierung einbringen und aktiv an der Ausgestaltung eines zukünftigen Studienfinanzierungssystems mitwirken. Die Studentenwerke werden sich massiv dafür einsetzen, dass der Rede von der Sozialverträglichkeit von Studiengebühren auch Taten folgen."

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Stefan Grob, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon 0 30/29 77 27-20, E-Mail: stefan.grob@studentenwerke.de

Quelle: www.uni-protokolle.de