Die Vorgabe einer Mindestbesetzung mit Pflegepersonal ist eine zulässige Maßnahme, wenn damit die Beschäftigten vor einer Gesundheitsgefährdung durch Überlastung geschützt werden. Das hat das Arbeitsgericht Kiel bereits Ende Juli entschieden, wie erst jetzt bekannt wurde. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Weiterlesen...
Weiterlesen...

(hab da auch schon durchaus gegenteilige Meinungen gehört).