Alten- und Pflegeheime können ihre Personalprobleme nicht mit dem Einsatz von sozialversicherungsfreien und damit beitragsfreien Honorar-Pflegefachkräften lösen. Das hat jetzt, wie der Evangelische Presseduienst (epd) berichtet, das Bundessozialgericht (BSG) mit Sitz in Kassel (Hessen) am 7. Juni entschieden (Az.: B 12 R 6/18 R).
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