Urlaubsverteilung

Hallo,

die "Spielregeln", wie die Urlaubsplanung "gerecht" zu erfolgen hat, wird üblicherweise zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgesprochen. Wenn man natürlich auf sein gesetzliches Recht, einen Betriebsrat zu gründen, verzichtet hat, darf man sich auf der anderen Seite auch nicht beschweren, das der Arbeitgeber die "Spielregeln" nach seinem eigenen Ermessen festlegt.

Natürlich kann der Arbeitgeber einen Stichtag festlegen, bis wann die Urlaubswünsche der Mitarbeiter vorliegen müssen, damit eine ordentliche Planung gemacht werden kann. Natürlich kann es dann auch passieren, daß bei nicht fristgerechter Einreichung die eigenen Wünsche nicht mehr erfüllbar sind, da diese Zeiten evt. schon verplant sind.
In diesen Fällen muß der Arbeitgeber die Urlaubszeiten mit den Betroffenen entsprechend abstimmen. Willkürlich anordnen darf der Arbeitgeber den Urlaub grundsätzlich nicht!

Gruß

medsonet.1