Urlaubsverteilung

Mayo-Hegar

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Ich hab da mal 'ne frustrierte Frage:


Wie errechnet sich aus AG-Sicht die Anzahl der AN, die gleichzeitig in den Urlaub gehen dürfen?

Ich frage deswegen, weil es natürlich immer wieder zu Schwierigkeiten kommt, was die Einteilung betrifft. Bei gefühlten 120 Kollegen mit einem Elternanteil von 90% wollen gern alle gleichzeitig, auch die, die keine schulpflichtigen Kinder habe, in den Sommerurlaub während der Ferien. (Kann man ja irgendwie auch nachvollziehen, dass AN, die schon Großeltern sind oder wenn der Partner in einer Firma Werksferien an vorgeschriebenen Zeiten hat, auch mal in den Ferien ihren Jahresurlaub haben wollen.)

Na jedenfalls sagt der AG aber, dass von den 120 Mitarbeitern nur 2 gleichzeitig gehen dürfen. Hmmmm....

Wie kommt solche (fiktive) Zahl zustande und welche Rechte hat man bei der Verteilung überhaupt?
Es gibt ja glaube ich auch die Regelung, dass du mind. 3 Wochen am Stück beanspruchen darfst. Aber mehr als 2 Wochen kriegst du bei uns nie! :|
 
... Na jedenfalls sagt der AG aber, dass von den 120 Mitarbeitern nur 2 gleichzeitig gehen dürfen. Hmmmm....

Wie kommt solche (fiktive) Zahl zustande und welche Rechte hat man bei der Verteilung überhaupt?
Es gibt ja glaube ich auch die Regelung, dass du mind. 3 Wochen am Stück beanspruchen darfst. Aber mehr als 2 Wochen kriegst du bei uns nie! :|

Deine Fragen werden teilweise durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beantwortet. Schau Dir den §7 an.
BUrlG - Bundesurlaubsgesetz

Also müssen nur 2 Wochen am Stück gegeben werden.

Was die Anzahl der Arbeitnehmer betrifft, die zur gleichen Zeit in den Urlaub gehen dürfen, kann etwas an den Zahlen nicht stimmen:

120 Personen a 24 Tage Mindesturlaub = 2880 Tage
wenn nur 2 Personen gleichzeitig in Urlaub dürften müsste das Jahr dementsprechend 1440 Arbeitstage haben. Ein Jahr hat aber ca 260 Arbeitstage, daher müssten mindesten 11 Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub nehmen, damit der Urlaub innerhalb eines Jahres abgegolten werden kann.

Daher gehe ich mal davon aus, dass ihr deutlich weniger Mitarbeiter seit. Wenn Du bedenkst, dass immer mal wieder jemand krankheitsbeding ausfällt und jemand im Frei ist zum Ausgleich von Dienstbereitschaft, bzw Wochenenddiensten, ist klar, dass man nur eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern gleichzeitig in den Urlaub lassen kann. Wie viele hängt natürlich von der tatsächlichen Anzahl und der verantwortbaren Minimalbvesetzung ab.
 
Was die Anzahl der Arbeitnehmer betrifft, die zur gleichen Zeit in den Urlaub gehen dürfen, kann etwas an den Zahlen nicht stimmen:

120 Personen a 24 Tage Mindesturlaub = 2880 Tage
wenn nur 2 Personen gleichzeitig in Urlaub dürften müsste das Jahr dementsprechend 1440 Arbeitstage haben. Ein Jahr hat aber ca 260 Arbeitstage, daher müssten mindesten 11 Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub nehmen, damit der Urlaub innerhalb eines Jahres abgegolten werden kann.

Daher gehe ich mal davon aus, dass ihr deutlich weniger Mitarbeiter seit. Wenn Du bedenkst, dass immer mal wieder jemand krankheitsbeding ausfällt und jemand im Frei ist zum Ausgleich von Dienstbereitschaft, bzw Wochenenddiensten, ist klar, dass man nur eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern gleichzeitig in den Urlaub lassen kann. Wie viele hängt natürlich von der tatsächlichen Anzahl und der verantwortbaren Minimalbesetzung ab.


:rofl: Sorry, aber das waren doch nur fiktive Zahlen! *gröhl*
Ich hatte geschrieben: [...Bei gefühlten 120 Kollegen mit einem Elternanteil von 90%...]

Eben wie man die Zahl selbst errechnen kann, wollte ich ja wissen. Dass nicht alle können und warum ist mir klar.
 
Nehmen wir an, eine Abteilung hat 30 Kollegen. Täglich wären 15 im Dienst. Wie viele dürften da gleichzeitig in Urlaub gehen?
 
Deine Fragen werden teilweise durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beantwortet. Schau Dir den §7 an.
BUrlG - Bundesurlaubsgesetz

Also müssen nur 2 Wochen am Stück gegeben werden.

Hallo,

diese 2 Wochen am Stück sind nur eine Mindestbedingung des Bundesurlaubsgesetzes. Dort steht übrigens als "Leitsatz", daß der Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist. Ich persönlich halte es für eine "Frechheit" des Arbeitgebers, keine Urlaube über 2 Wochen zu gewähren.

Mein Tip:

Gründet einen Betriebsrat (ich vermute mal, ihr habt keinen), der hier eindeutig Mitsprache bei den Grundsätzen der Urlaubsplanung hat.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo,

diese 2 Wochen am Stück sind nur eine Mindestbedingung des Bundesurlaubsgesetzes. Dort steht übrigens als "Leitsatz", daß der Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist. Ich persönlich halte es für eine "Frechheit" des Arbeitgebers, keine Urlaube über 2 Wochen zu gewähren.

Mein Tip:

Gründet einen Betriebsrat (ich vermute mal, ihr habt keinen), der hier eindeutig Mitsprache bei den Grundsätzen der Urlaubsplanung hat.

Gruß

medsonet.1

Ich gebe dir vollkommen recht, aber leider gibt es das Gesetz her, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, nur 2 Wochen am Stück zu gewähren. Für mich persönlich wäre das unter anderem ein Grund mich auf dem Arbeitsmarkt nach einer Stelle mit besseren Bedingungen umzuschauen, zumal die MAV anscheinend ja nicht so toll ist (siehe Mayo-Hegars Thread "Wo bekommt man Dienstvereinbarungen her").
 
???
Da steht doch:
Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als 12 Werktagen, so muss einer der Urlaubsteile mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Damit muß ein Urlaub länger als 2 Wochen sein. Oder les ich da falsch?
liebe Grüße fearn
 
???
Da steht doch:
Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als 12 Werktagen, so muss einer der Urlaubsteile mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Damit muß ein Urlaub länger als 2 Wochen sein. Oder les ich da falsch?
liebe Grüße fearn

Was man vielleicht auch mal anmerken sollte, Werktage sind immer auf eine 6 Tage Woche angelegt. (Wie im Straßenverkehr, heist es Werktags von 8 - 17.00 Uhr Parkverbot, bekommt man auch Samstags Knöllchen). Was es noch gibt sind Kalendertage (7 Tage Woche) und Arbeitstage (5 Tage Woche).

Wenn das Gesetz 24 Urlaubstage ansetzt sind das genau 4 Wochen. Und 12 zusammenhängende Werkstage auch nur 2 Wochen Urlaub am Stück.

Auch wenn mittlerweile meist 26 Arbeitstage gewährt werden, vertraglich kann der AG auch nur 20 Arbeitstage (besagte 4 Wochen) veranschlagen, daran rüttelt auch der beste Betriebsrat nichts.
 
Es gibt da doch eine Formel zur Berechnung. Müßten eigentlich die Manager kennen.

Elisabeth
 
Die Formel steht im Tarifvertrag. Alle anderen sind (leider) nur an das Urlaubsgesetz gebunden, und dieses besagt eindeutig, das der AG nur 4 Wochen im Jahr gewähren muss. Alles darüber hinaus ist nett vom AG, aber nicht verpflichtend.

Nur Behinderten ab einem gewissen Grad stehen mehr Urlaubstage zu, weis ich aber auch nicht ganz genau, wieviele.
 
Die Formel steht im Tarifvertrag. Alle anderen sind (leider) nur an das Urlaubsgesetz gebunden, und dieses besagt eindeutig, das der AG nur 4 Wochen im Jahr gewähren muss. Alles darüber hinaus ist nett vom AG, aber nicht verpflichtend.

Nur Behinderten ab einem gewissen Grad stehen mehr Urlaubstage zu, weis ich aber auch nicht ganz genau, wieviele.

Was hat deine Antwort, außer Satz 1: "Die Formel steht im Tarifvertrag.", mit meiner Frage zu tun?
 


Nee, so richtig finde ich da nichts. Ist zwar ein Bericht drüber enthalten, aber was da steht, verstehe ich nicht...

Dafür habe ich aber was ganz anderes gefunden: Eine ausführliche Betrachtung zu meiner Frage im OP-Board zum Thema http://www.krankenschwester.de/foru...hes-bereitschaftsdienst-modell-gilt-euch.html.

@ycassyy:

Was hat deine Antwort, außer Satz 1: "Die Formel steht im Tarifvertrag.", mit meiner Frage zu tun?
 
Ich dachte bei den Tools wäre was dabei. Schade. Ich weiß, dass meine derzeitige Öse so eine Berechnungsformel hat... nur diese sehe ich erst mal eine Weile nicht.

Elisabeth
 
Bei uns berechnet unsere PD die Maximumanzahl derer, die in Urlaub gehen dürfen folgendermaßen.
Zugrunde gelegt wird, dass das Urlaubsjahr gleich Kalenderjahr ist und die 5-Tage-Woche.
Jetzt werden die gesamten Urlaubstage der MA durch die Arbeitstage des entsprechenden Jahres dividiert und heraus kommt die Anzahl der MA, die maximal gleichzeitig in Urlaub gehen dürfen, bzw. auch müssen, wenn bis zum Ende des Kalenderjahres alle MA ihren Urlaub genommen haben sollen.

Beispiel: Das Jahr 2010 hat im Durchschnitt ca. 254 Arbeitstage. Bei 30 MA ca. 780 U-Tage (habe ein Mittel von 26 U-Tage /MA genommen), die zu verplanen sind. Ergibt: 780/254=3 MA pro Arbeitstag, die gleichzeitig in Urlaub gehen dürfen/müssen.
Das einzige schon mal als ungerecht empfunden wird, dass die PDL sagt, dass das ganze Jahr Urlaub genommen werden kann, dazu zählen eben auch die meist ungeliebten Monate Anfang/Ende des Jahres. Die Stationen schauen dann, dass zumindest jeder 14 Tage in wärmeren Monaten nehmen kann. Übrigens gilt auch, dass schulpflichtige Kinder nicht gleichbedeutend ist mit Urlaubsanspruch ausschließlich in den Sommerferien, es gibt noch Oster-/Herbst-/und auch Weihnachtsferien.
 
Wie sieht es eigentlich damit aus:

Das Bundesurlaubsgesetz sagt ja, dass Urlaub unter Berücksichtigung der AN-Wünsche geplant werden soll.
Mir sagte man neulich (und aus irgendeinem Pamphlet wurde da zitiert), dass der AG überhaupt nicht verpflichtet sei, den AN zu fragen. Er kann es, er kann aber auch generell ohne zu fragen, Urlaub anordnen.

Stimmt das? Worauf könnten die sich da berufen haben?
 
Wie sieht es eigentlich damit aus:

Das Bundesurlaubsgesetz sagt ja, dass Urlaub unter Berücksichtigung der AN-Wünsche geplant werden soll.
Mir sagte man neulich (und aus irgendeinem Pamphlet wurde da zitiert), dass der AG überhaupt nicht verpflichtet sei, den AN zu fragen. Er kann es, er kann aber auch generell ohne zu fragen, Urlaub anordnen.

Stimmt das? Worauf könnten die sich da berufen haben?

Hallo,

dies stimmt grundsätzlich nicht!!!
Es ist genau andersrum, der Arbeitnehmer legt seinen Urlaub fest, der Arbeitgeber hat nur eine Art "Vetorecht", wenn wichtige betriebliche Gründe gegen den Termin sprechen.
Feststehende Urlaube gibt es nur, wenn die ganze Firma zumacht (z.B. Betriebsferien).

Gruß

medsonet.1
 
Na dann interessiert mich ja mal das Werk, aus dem mir da gebieterisch vorgebetet wurde!
 
Hallo,

dies stimmt grundsätzlich nicht!!!
Es ist genau andersrum, der Arbeitnehmer legt seinen Urlaub fest, der Arbeitgeber hat nur eine Art "Vetorecht", wenn wichtige betriebliche Gründe gegen den Termin sprechen.
Feststehende Urlaube gibt es nur, wenn die ganze Firma zumacht (z.B. Betriebsferien).

Gruß

medsonet.1

Wie sieht das eigentlich aus, wenn der AG anordnet, das die Urlaubsanträge bis z.B. 31.12 des Jahres für das kommende Jahr eingereicht werden müssen? Sollten diese Anträge einzelner Mitarbeiter noch nicht vorhanden sein, darf dann der AG die nicht beantragten Urlaube im Sinne der Urlaubsplanung wilkürlich verteilen?