Ich hab da mal 'ne frustrierte Frage:
Wie errechnet sich aus AG-Sicht die Anzahl der AN, die gleichzeitig in den Urlaub gehen dürfen?
Ich frage deswegen, weil es natürlich immer wieder zu Schwierigkeiten kommt, was die Einteilung betrifft. Bei gefühlten 120 Kollegen mit einem Elternanteil von 90% wollen gern alle gleichzeitig, auch die, die keine schulpflichtigen Kinder habe, in den Sommerurlaub während der Ferien. (Kann man ja irgendwie auch nachvollziehen, dass AN, die schon Großeltern sind oder wenn der Partner in einer Firma Werksferien an vorgeschriebenen Zeiten hat, auch mal in den Ferien ihren Jahresurlaub haben wollen.)
Na jedenfalls sagt der AG aber, dass von den 120 Mitarbeitern nur 2 gleichzeitig gehen dürfen. Hmmmm....
Wie kommt solche (fiktive) Zahl zustande und welche Rechte hat man bei der Verteilung überhaupt?
Es gibt ja glaube ich auch die Regelung, dass du mind. 3 Wochen am Stück beanspruchen darfst. Aber mehr als 2 Wochen kriegst du bei uns nie!
Wie errechnet sich aus AG-Sicht die Anzahl der AN, die gleichzeitig in den Urlaub gehen dürfen?
Ich frage deswegen, weil es natürlich immer wieder zu Schwierigkeiten kommt, was die Einteilung betrifft. Bei gefühlten 120 Kollegen mit einem Elternanteil von 90% wollen gern alle gleichzeitig, auch die, die keine schulpflichtigen Kinder habe, in den Sommerurlaub während der Ferien. (Kann man ja irgendwie auch nachvollziehen, dass AN, die schon Großeltern sind oder wenn der Partner in einer Firma Werksferien an vorgeschriebenen Zeiten hat, auch mal in den Ferien ihren Jahresurlaub haben wollen.)
Na jedenfalls sagt der AG aber, dass von den 120 Mitarbeitern nur 2 gleichzeitig gehen dürfen. Hmmmm....
Wie kommt solche (fiktive) Zahl zustande und welche Rechte hat man bei der Verteilung überhaupt?
Es gibt ja glaube ich auch die Regelung, dass du mind. 3 Wochen am Stück beanspruchen darfst. Aber mehr als 2 Wochen kriegst du bei uns nie!

Sorry, aber das waren doch nur fiktive Zahlen! *gröhl*