Urlaubsüberhänge auslosen?

CR7

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Hallo zusammen,

bei uns läuft auf Station gerade die Urlaubsplanung,wie zu erwarten,gibt es etliche Termine (hauptsächlich Ferien) wo sich mehr Leute Urlaub nehemen wollen,als Personaltechnisch möglich ist. (Es gibt keine schriftlichen Regelungen,das Familien etc. vorrang haben).

Jetzt hab ich gehört,dass bei den Überhängen ausgelost werden soll,wer seinen Urlaub genehmigt kriegen soll? Ist sowas überhaupt zulässig? :eek1:
 
[FONT=futura_lt_btlight]Hallo,

§ 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG. Hier heißt es:[/FONT]
[FONT=futura_lt_btlight]„Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.:besserwisser:

Also verständlich ausgedrückt: MA mit schulpflichtigen Kinder oder solche, deren Lebenspartner in einem Betrieb mit fester Urlaubsregelung (z. B. Betriebsferien) arbeiten , haben einen bevorzugten Anspruch auf Urlaub in der Ferienzeit.
Wie der AG die übrige Urlaubsplanung regelt ist prinzipiell seine Sache. Auslosen sehe ich aber nur als letzte Möglichkeit an, wenn sich mehrere Mitarbeiter nicht einigen können, und es aus den Vorjahren keine Vergleichsmöglichkeiten ergeben.

Rechtlich kann es dein AG machen, solange er dadurch keine "sozialen Gesichtspunkte" unberücksichtigt lässt.

LG Einer
[/FONT]
 
Jetzt hab ich gehört,dass bei den Überhängen ausgelost werden soll,wer seinen Urlaub genehmigt kriegen soll? Ist sowas überhaupt zulässig? :eek1:

Also wenn alle rechtlichen Gesichtspuntke beachtet sind (googel mal) und sich weiterhin keine Kompromisse finden lassen können (gibt es, nervt mich auch), dann hat der Verantwortliche ja nur zwei Möglichkeiten:

Vorgeben, zB nach ANaöyse der letzten Jahre - geht auch nicht immer, zB bei neuem Team oÄ; oder eben nach dem Zufallsprinzip.

Was willste sonst machen?!
 
@einer:
[FONT=futura_lt_btlight]deren Lebenspartner in einem Betrieb mit fester Urlaubsregelung (z. B. Betriebsferien) arbeiten ,[/FONT]
na ja ob die dann noch zum Zuge kommen, denn die langjährigen Betriebsangehörigen und Älteren mit erhöhtem Erhholungsbefürfnis und Behinderte kommen noch vorher.

Auslosen - halte ich für ein Armutszeugnis der Leitung.

Eine Urlaubsplanung sollte nachvollziehbar sein und mit Kompromissen geplant werden.
Also vorher schon festlegen, dass z.B. zu Ferienzeiten nicht mehr wie 3 und sonst, nicht mehr wie 2 MA gleichzeitig in Urlaub gehen können.
Wenn mehr gehen wollen wird geschaut, wer hat Ostern, Pfingsten, Frühjahsferien, Herbstferien, Weihnachten, Neujahr, hat da noch keiner oder weniger wird dieser bevorzugt, der eine MA Ostern, der andere MA Pfingsten, der eine Weihnachten, der andere Neujahr, der eine am Anfang der Sommerferien, der andere in der zweiten Hälfte
Wenn ich mir da als Leitung nicht anderst als helfen weiß als Losen - dann meine ich ist mit der Leitunskompetenz nicht allzu weit her.

Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn ein klarer Rahmen gesetzt ist, dann gibts die wenigsten Probleme.

Auslosen - rechtlich nicht zu Beanstanden, wenn die sozialen Belange berücksichtigt worden sind.
Wie ober schon geschrieben von der Führungsphilosophie betrachtet äusserst zweifelhaft.
 
@ renje:

es wurden von mir nur 2 Beispiele genannt, die bei Erläuterungen zum Gesetz erwähnt werden. Eine Aufzählung aller möglichen sozialen Gesichtspunkte mit Wertung der Wichtigkeit lag mir fern:weissnix:. Das muss jeder AG selbst tun.

LG Einer
 
Auslosen - halte ich für ein Armutszeugnis der Leitung.

Oder einfach Dummheit der Mitarbeiter.

Bei uns ist vor der Ferienplanung jeweils genau geregelt, wieviele Stellenprozente welcher Pflegekräfte gleichzeitig fehlen dürfen.
Und trotzdem tragen sich dann alle gleichzeitig ein und denken dann "Ach, irgendwer wird schon nachgeben".
So endet es bei uns jeden Dezember damit, dass irgendwo gelost werden muss.
 
Auslosen - halte ich für ein Armutszeugnis der Leitung.

Das mag Deine Meinung sein.
Wenn Du diese Urlaubsplanung allerdings differenzierter betrachtest, ist die Aussage nicht mehr haltbar.
Kompromisse erfordern die Bereitschaft der Mitarbeiter. Und ich bin manchmal erstaunt darüber wie wenig zugänglich manch einer ggü. Argumenten und Lösungsvorschlägen sein kann. Bei richtigen Sturköpfen kann ich mir durchaus vorstellen, dass Auslosen das letzte Mittel sein könnte.
 
@jessesgirl: hat mit Dummheit nix zu tun.
Und trotzdem tragen sich dann alle gleichzeitig ein und denken dann "Ach, irgendwer wird schon nachgeben".
wie solls dann gehen?
Wer zuerst kommt malt zuerst?

Nein, es kann schon mal zu Überschneidungen kommen, aber dann sollte eine Enscheidung durch eine Leitung nachvollziehbar sein - Kriterien s.o. und eine Leitung sollte in der Lage sein zu Argumentieren, warum der und nicht der andere MA den Urlaub bekommt oder verschieben muss.

Losen halte ich für das ungeeignetste Mittel und für eine Bankrotterklärung einer Leitung.
Bei Auslosung ist das Los schuld - Pech - Entscheide ich selbst muss ich diese vertreten und davor laufen nicht wenige sog. Führungskräfte davon.

Frei nach dem Mott:
Leitest du noch - oder Führst du schon!
 
Ich bin erst seit einem halben Jahr auf der Station,aber wie mir von anderen Kollegen gesagt wurde, ist das jedes Jahr ein Drama und die Leitung sitzt teilweise einfach alles i-wie aus und irgendwann hat auch immer i-wer nachgegeben.... Ich find das auch total traurig sowas und bin es von vorherigen AG auch nicht gewohnt,dass es so läuft xD

Oder einfach Dummheit der Mitarbeiter.

Bei uns ist vor der Ferienplanung jeweils genau geregelt, wieviele Stellenprozente welcher Pflegekräfte gleichzeitig fehlen dürfen.

Die Stellenprozentangaben haben wir erst im nachhinein bekommen,nachdem jeder seine Tage verplant hatte. Da hing jetzt vor wenigen Tagen in den Überhangszeiträumen eine Liste mit den MA die dies betrifft aus,mit dazugehöriger Stellenprozentzahl die gehen kann.
Da frag ich mich auch,warum geb ich sowas erst im nachhinein Preis,wenn jeder seine Tage schon im Urlaubsplan eingetragen hat?

Ich glaub einfach,dass die Leitung überfordert ist was das angeht und jetzt irgendwie probierne will/muss den Plan fertig zu bekommen,gehe es wie will :wut:
 
Klar, kann man auf die Leitung schieben, aber in meinen augen ist das eure persönliche inkompe!, die es scheinbar unmöglich macht miteinander zu reden und sich zu einigen.Kindergarten? Klärt das doch untereinander. Wenn DAS nicht klappt, ist die leitung dran...
 
Es gibt ja mehr als einmal in D Ferien, oder?

Wenn die MA sich nicht einigen können und keiner aus dem Plan freiwillig raus geht - was soll die Leitung machen?
Alle gleichzeitig in Urlaub schicken - ich weiss, gibt auch solche Leitungen die dann den Plan überbuchen. Leidtragend sind dann die diensthabenden MA.

Wir haben auch schon gelost - finde ich persönlich nicht sooo schlimm.
Damals galt - wenn mehr MA gleichzeitig in Urlaub wollen als erlaubt - gibt es einen Urlaubswunsch der bei jedem MA oberste Prioriät hat.
Dann musste sich geeinigt werden - wollte keiner raus wurde um diese Woche/Wochen gelost.

Wenn es darum geht - Weihnachten oder Sylvester arbeiten, dann wird entweder abgewechselt oder ausgehandelt. Da gab es eigentlich noch nie Probleme.
Mein liebster Dienst war im Spät - Früh - Spät, das wollte eh keiner ausser mir :(
 
@jessesgirl: hat mit Dummheit nix zu tun.
wie solls dann gehen?
Wer zuerst kommt malt zuerst?

Indem man sich einfach vor dem Eintragen abspricht. Gabs auch. Jemand wollte sich eintragen, wo der Platz schon voll war. Also fragt man die Person einfach, dann kann man sich einigen.
Ist ja nicht Sache der Leitung nun herauszufinden, wer den Urlaub dringender braucht.
 
Ich glaub einfach,dass die Leitung überfordert ist was das angeht und jetzt irgendwie probierne will/muss den Plan fertig zu bekommen,gehe es wie wil

Die Leitung ist überfordert, weil Ihr Euch nicht einigen könnt?
Sicher sollten die Rahmenbedingungen, insbesondere wann wie viele MA gleichzeitig gehen können, VOR der Planung für alle ersichtlich sein. Aber sind wir mal ehrlich, SO unwissend sind die wenigsten MA, dass sie sich nicht umgefähr ausrechnen können wann zu einem best. Zeitpunkt zu viele eingetragen sind.