News Umfrage: Mehrheit für Flächentarifvertrag in der Pflege

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Mit CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke spricht sich die Mehrheit der Parteien für die Einführung eines allgemein verbindlichen Flächentarifvertrages für die 1,2 Millionen im Bereich Pflege Beschäftigten aus.

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BlaBlaBla Wahlkampf... BlaBlaBla Wahlkampf...
Korrigiert mich; aber die Politik hat doch auf Tarifverträge überhaupt keinen Einfluß - oder? :gruebel:
... und Rainer Brüderle soll sich was schämen...
Naja, bpa... was erwartet man da schon? :roll:
Ich sah neulich im Fernsehen einen Beitrag vom Wallraff (ja, ok, ich weiß - Enthüllungsjournalismus... war aber trotzdem interessant) über ein privates Pflegeheim. Da waren sie schon 2014 undercover drin gewesen und wollten gucken, ob sich etwas verbessert hätte. Fazit, nix hatte sich gebessert, es waren wohl neue Probleme dazu gekommen, die mußten dort an allem sparen (Handtücher, Tassen...); Klo- bzw. Duschstuhl, mit dem sie Bewohner transportierten, hatte verrostete (d. h. funktionsunfähige) Bremsen; das Pflegepersonal kam mit der Arbeit kaum hinterher, da offenbar zu wenige usw. Obwohl ich schon einiges erlebt/gesehen habe, war ich etwas schockiert, denn sowas hab ich noch nirgends gesehen.
Der Clou war dann aber noch, als es hieß, die Mindestpersonalvorgaben werden aber erfüllt...! 8O
Und jetzt kommt der bpa daher und will die "starren gesetzlichen Personalvorgaben" noch weiter aufweichen... :schraube:
 
Korrigiert mich; aber die Politik hat doch auf Tarifverträge überhaupt keinen Einfluß - oder?
"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann nach § 5 Tarifvertragsgesetz einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuss auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien unter bestimmten Voraussetzungen für allgemeinverbindlich (av) erklären."

Viel zu langwierig und kompliziert.
Einfach Abschläge bei untertariflicher Bezahlung bei den Leistungen der Kostenträgern einführen und das Problem ist binnen Jahrefrist erledigt.
 
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Als Mitglied der "Jünglingspartei" (Zitat aus "Er ist wieder da"(T.Vermes)) hat RB natürlich einen eindeutigen Stallgeruch und eine sehr klare Sicht auf den Mittelstand, Privatwirtschaft und die Lobby, die er via bpa vertritt.
Natürlich haben solche Aussagen auch viel mit dem Endspurt des Wahlkampfes zu tun - wäre ich z.Zt. ein Außerirdischer auf Besuch und ohne weitergehende Kenntnisse der politischen Lage würde ich vermuten, dass die "Wahl" zwischen einer Organisation namens "CDU", einer namens "FDP" und einem Menschen namens "Martin Schulz" abläuft.
Das legt jedenfalls die Medienpräsenz und Beschilderung in nahezu jeder Stadt der Umgebung nahe.
Angesichts dieser Entwicklung muss man sich natürlich seinem Klientel empfehlen...

"...das "ständige Gerede von schlechten Arbeitsbedingungen"..."
Oh...haben sich die Bedingungen gebessert, ohne das unserer Berufsgruppe das aufgefallen ist?
Oder versucht man sich wieder im Relativieren?

"...das Durchschnittsgehalt einer Fachkraft..." liegt mit den angebenen 2621 € natürlich immer noch unter dem allgemeinen "Durchschnittslohn" via Median von knapp über 3000 €/Monat.
Naja, bei einer jährlichen Gehaltssteigerung von 2,5% p.a. wäre man also in knapp sieben Jahren in diesem Bereich...
War der bpa nebenbei nicht die Lobbyorganisation, die
die "starren gesetzlichen Personalvorgaben" noch weiter aufweichen
wollte?
Also dürfte das Gehalt von "Fachkräften" durchaus langsam steigen, denn wenn deren Gesamtzahl sich reduziert und die Einnahmenseite gefördert wird, ist das sowohl finanziell als auch PR-seitig ein Gewinn.

RB...Sie Schlingel, Sie!
 
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"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann nach § 5 Tarifvertragsgesetz einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuss auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien unter bestimmten Voraussetzungen für allgemeinverbindlich (av) erklären."
Ah, hier steht´s... § 5 TVG - Einzelnorm
Aber der Knackpunkt daraus sind für mich die Worte "auf gemeinsamen Antrag"; d. h. das geht auch nur, wenn die Tarifvertragsparteien (AG und AN) das auch selber wollen und beantragen.
In dem Moment, wo z. B. einzelne AG ausscheren (in dem Fall der bpa) haut´s schon nicht mehr hin.
Also die Politik kann letztlich das auch nicht einfach anordnen, das sehe ich doch richtig?
Viel zu langwierig und kompliziert.
Einfach Abschläge bei untertariflicher Bezahlung bei den Leistungen der Kostenträgern einführen und das Problem ist binnen Jahrefrist erledigt.
Du meinst jetzt, wenn die privaten AG "untertariflich" (bezogen auf einen allgemeinen Flächentarif) bezahlen würden (den es aber erst mal geben müßte!). Ja, dann würde das klappen. Den gibt es ja aber eben (noch) nicht.
 
Theoretisch
und welchen TV würde man denn dann für allgemein verbindlich erklären wollen?
Den mit der höchsten Bezahlung?
Den mit der niedrigsten Bezahlung?
Einen TV dazwischen als Kompromiss?
Dann würden wahrscheinlich alle die im TVÖD und AVR sind um einiges weniger verdienen, zumindest aber diejenigen die Neu einsteigen oder den AG wechseln - oder?
 
Einen TV dazwischen als Kompromiss?
Dann würden wahrscheinlich alle die im TVÖD und AVR sind um einiges weniger verdienen, zumindest aber diejenigen die Neu einsteigen oder den AG wechseln - oder?
Nach oben geht immer "Von den Bestimmungen des Tarifvertrages kann zum Nachteil des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden. Der Arbeitnehmer hat bei bestehender tariflicher Bindung daher z. B. Anspruch auf den tariflichen Lohn, auch wenn er ausdrücklich mit dem Arbeitgeber eine niedrigere Vergütung vereinbart hat. Eine Abweichung von dem zugunsten des Arbeitnehmers ist jedoch jederzeit möglich (z. B. übertarifliche Vergütung)."
Geltung von Tarifverträgen

Du meinst jetzt, wenn die privaten AG "untertariflich" (bezogen auf einen allgemeinen Flächentarif) bezahlen würden (den es aber erst mal geben müßte!). Ja, dann würde das klappen. Den gibt es ja aber eben (noch) nicht.
Welchen TV man zu Grunde legt liegt imho vollkommen im Ermessen des Gesetzgebers, theoretisch könnte er sich auch Lohnuntergrenzen ausdenken Vgl. Vergaberechtlicher Mindestlohn Landes-Mindestlohn | Euroforum Vergaberecht.