Übergeordnete Behörde für die Pflegeversicherung?

Nachtfalter99

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Grüß euch,

ich bin beim Lesen mal wieder auf eine Frage, bei der ich aber nicht so genau weiß, ob jene hier reinpasst.

Für welchen Zweig der gesetzlichen Sozialversicherug gibt es keine eigene Verwaltung bzw. Behörde?

A) Gesetzliche Krankenversicherung
B) Gesetzliche Pflegeversicherung
C) Gesetzliche Rentenversicherung
D) Gesetzliche Unfallversicherung
E) Arbeitslosenversicherung

Meine Idee zur Lösungsfindung:

A) SGB 5
B) SGB 11
C) SGB 6
D) SGB 7
E) vermute, dass dies die gesuchte Falschantwort ist

bin mir aber nicht sicher und freue über jegliche Art von produktiven Kommentaren

LG
nachtfalter99
 
Die Pflegeversicherung hat keine eigene Behörde, sie ist quasi ein Teil der Krankenkasse.
Sie ist unabhängig von den Krankenkassenleistungen im SGB 11 geregelt, sitzt aber "im gleichen Haus"
Das heißt, wenn ich bei der AOK versichert bin, dann bin ich auch automatisch bei der AOK pflegeversichert, ist nur eine andere Abteilung.

Die Arbeitslosenversicherung ist im SGB 3 geregelt und ist eine eigene Behörde.
 

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