Triage in der INA

Bumble

Newbie
Registriert
20.11.2025
Beiträge
1
Einen schönen guten Tag in die Runde,

ich bin hier ganz neu und habe Fragen, die ich im Internet nicht eindeutig beantwortet bekomme. Ich habe auch hier das Forum unter dem Stichwort "Triage" durchforstet, bin aber nicht fündig geworden.

Mich interessiert, wer in der Notaufnahme eines Klinikums eine Befähigung zur Vornahme der Triage hat. Braucht es dafür eine spezielle Schulung/Einweisung? Ist eine Schulung ggf zwingende Voraussetzung dafür, dass man die Triage durchführen darf? Oder erlangt man diese Befähigung (Erlaubnis?) mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zur Pflegefachkraft?

Gibt es hierzu Richtlinien, Qualitätsstandarts o.ä., worin man Antworten zu meinen Fragen findet?
 
Hallo.

Die Triage ist eine ärztliche Tätigkeit. Diese kann aber an fähige Personen delegiert werden.
Das wird von Haus zu Haus anders gehandhabt.

Bei uns darf z.B. nur die Pflegekraft Triagieren die einen Zweitägigen Kurs mitgemacht hat.
Der Arzt darf an andere delegieren wenn diese in der Lage sind die Situationen einzuschätzen.
Anbieter haben dafür Algorithmen erarbeitet. Diese Anbieter Haften dann bei richtiger Anwendung der Programms.
Wichtig ist hier das dass nicht ärztliche Personal eine Strukturiertes Tool dazu nutz. Ein Arzt kann das frei Nase mache.
Krankenhäuser selbst sind grundsätzlich erstmal nicht verpflichtet ein Strukturiertes Tool zu nutzen. tuen sie es aber nicht wird es schwierig sich aus der Verantwortung zu ziehen wenn etwas schief lief.

Bei uns ist das z.B. Menchester Triage nach diesem Algoritmus
Ich darf nach diesem Algorithmus trainieren, hab das auch oft gemacht. Das ist grundsätzlich nicht ohne. Vor allem bei dem Zeitdruck den man hat. eine Zweit Sichtung etc. ist sehr häufig garnicht möglich und sobald ein Mensch durch die Krankenhaustür stolpert muß der binnen 10min. gesichtet werden.

Alle Hilfesuchenden eines Krankenhauses, das an der Notfallversorgung teilnimmt, sollen spätestens

zehn Minuten nach Eintreffen in der Notaufnahme eine Einschätzung der Behandlungspriorität

erhalten, vgl. § 12 Nr. 2 der Regelungen des G-BA zu einem gestuften System von Notfallstrukturen

in Krankenhäusern gemäß § 136c Abs. 4 SGB V. In der Zentralen Notaufnahme (ZNA)

sollen schwer kranke und verletzte Hilfesuchende, die umgehend behandelt werden müssen,

mittels strukturierter und validierter Triage-Systeme schnell und zuverlässig erkannt werden. Dabei

soll das Ersteinschätzungsverfahren Fälle gleicher Leitsymptomatik mit unterschiedlichem

Schweregrad unterscheiden können. Im Rahmen eines erweiterten Ersteinschätzungssystems, für

dessen Ausgestaltung der G-BA vom Gesetzgeber beauftragt wurde, sollen nicht akut behandlungsbedürftige

Hilfesuchende der vertragsärztlichen Versorgung über Terminservicestellen der

Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt werden.16



 
Zuletzt bearbeitet: