Transportschein?!

Miso

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Hallo,
kann mich jemand bitte aufklären über das Organisatorische wenn ein Bewohner z.B. zum Augenarzt muss.
Er braucht eine Überweisung vom HA+KK Karte und ggf. eine Begleitperson.

Aber wie läuft das mit einem Taxi, die brauchen meines Wissens ja einen Transportschein den auch der HA ausstellt. Muss ich da was bestimmtes beachten? Ich hab mal gesagt bekommen das das je nach höhe des Pflegegrates teilweise variiert mit dem Ablauf.

Kann mich jmd bitte aufklären! Vielen Dank.
 
Das kommt drauf an ob ein Taxiunternehmen direkt mit der KK Abrechnet oder nicht.
Rechnet die direkt ab, haben die meist schon selber so nen Block dafür. Rechnen sie nicht direkt mit der KK ab müssen die Pat. Vorkasse leisten.

Wenn der HA einen Transport für notwendig hält kann dieser einen Transport verordnen. Diesem muss die KK meist zustimmen. Außer im Notfall. Da unterschreibt der diensthabende Arzt in der ZNA die Notwenigkeit der Transportes Nachträglich nach Trapo in die Notaufnahme und da fragt die KK auch nicht mehr nach.

Wenn ein Pat. regelmäßig transportiert werden muß kann/ wird der HA eine Verordnung über einen Dauerverordnung zum Transport verschreiben. Z.B. Dialysepat.

Auch besteht die Möglichkeit ein Liegendtaxi zu bestellen. Das sind die Privaten Krankentransporteuere. Diese sind zu handeln wie Taxis. Rechnen sie mit der KK direkt ab ist das meist wenig aufwendig. Tuen sie das nicht muß der Pat. ggf. Vorkasse leisten.

Die Liegendtaxis transportieren in unserem Umkreis keine Infektiösen oder unter O2 Therapie stehenden Pat. dieses Obliegt bei uns dem Rettungsdienst und nennt sich dann qualifizierter Transport. Die Privaten KTW sind eben nur ein Taxi mit liege drin oder eben in der Lage Rollstühle zur transportieren etc. sonst geht man davon aus das der Pat. selbstständig ohne med. Betreuung von A nach B kommt.

Jegliche Transporte die nicht unter den Notfall fallen, müssen bei der KK beantragt und genehmigt werden. Meist hat der HA da schon Erfahrung drin, ansonsten ein kurzer Anruf bei der KK lässt das schnell klären. Die sagen ggf. auch mit welchen Unternehmen die KK zusammenarbeitet etc. Ich bin bei sowas immer recht schnell durchgekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und in Bezug auf den Pflegegrad hast du auch Recht. Bei Pflegegrad 4 und 5 oder 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung ist es deutlich einfacher, die Genehmigung der Krankenkasse zu bekommen, ebenso bei Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H.
 
Moment. Du musst unterscheiden zwischen Krankentransport und Krankenfahrt. Das sind 2 Paar Schuhe.

Krankentransport -> KTW/RTW
Krankenfahrt -> Taxi/Liegendtaxi

Ein Krankentransport Bedarf immer einer ärztliche Anordnung und einer entsprechenden Indikation (med. Fachpersonal zur Transportbegleitung).

Und Krankenkassen fragen sehr oft nach....
 
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