Unfälle, die während einer Pause passieren, fallen nicht unter den Schutz der Unfallversicherung – auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber selbst den Pausenraum zur Verfügung stellt, in dem sich der Unfall ereignet. Dies Urteil fällte jetzt das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az. L 9 U 1534/14) mit Sitz in Stuttgart.
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