Steuerfrage zu wechselnden Einsatzorten

angelika2112

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05.04.2011
Beiträge
11
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Ambulante Pflege
Hallo,

habe mal eine Frage zur Steuererklärung. Meine macht ein Finanzberater und der sagte das ich im ambulanten Pflegedienst wechselnde Einsatzorte habe und das anders von der Steuer absetzen kann, glaube wegen Verpflegung bei über 8 Stunden.
Nun ist es so, das das Finanzamt darüber eine Bestätigung vom Arbeitgeber möchte bezüglich der wechselnden Einsatzorte und wie viele Tage ich 2009 und 2010 an der Arbeit war (durch Wochenend-Dienst natürlich häufiger als in anderen Berufsgruppen) und wie oft das über 8 Stunden war.

Jetzt sagte aber die Personalleitung das es gar nicht als wechselnder Einsatzort gilt und ob ich jetzt tatsächlich von ihr verlange sämtliche Stundenzettel durchzugehen von 2 Jahren um die gesamten Tage und die über 8 Stunden herauszubekommen...
Da war ich Freitag echt baff... Zum Schluss meinte sie sie würde sich da erkundigen, aber ich soll mir da keine positiven Hoffnungen machen die Bestätigungen zu bekommen. In ihrem Tonfall habe ich die Abneigung gegen diese Arbeit gehört.

Nun frage ich euch... Hat jemand einen Rat wie ich weiter vorgehen kann? Wisst ihr ob es tatsächlich nicht zu wechselnden Einsatzorten zählt?
 
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Bitte darum, die Dienstpläne in Kopie ausgehändigt zu bekommen, und mach Dich selbst ans Ausklamüsern. Ich kann sehr gut verstehen, dass die Personalabteilung besseres zu tun hat, als Deine Lohnsteuererklärung anzufertigen.

Eine Ex-Kollegin und ihr Mann arbeiten am gleichen Krankenhaus. Die weisen anhand ihrer Dienstpläne immer nach, dass sie zwar den gleichen Arbeitsweg, aber verschiedene Dienstzeiten haben und daher mit zwei Autos fahren müssen (und zweimal den Arbeitsweg absetzen können).
 
Ich hatte das auch mal versucht, aber bei mir war das so, dass als Einsatzort der Dienstort d.h. das Büro galt und da offiziell immer dort gestartet wurde ich ab dort dienstlich unterwegs war. Deshalb galt die Regelung wechselnder Einsatzort nicht.
 
Das funktioniert 100 Prozent, habe es letztes Jahr genauso gemacht. Mein Arbeitgeber hat sich auch zunaechst quer gestellt und behauptet, dass das nur fuer Montage gilt, aber ich habe darauf bestanden, da ich eine zuverlaessige Quelle habe. Bei uns bekommen wir immer Monat fuer Monat unsere Stundenzettel, anhand dessen war es ein Leichtes die Tage herauszufiltern, an denen ich ueber 8 h von zu Hause entfernt war, natuerlich zaehlst du die Doppeldienste dazu, wenn du zwischendurch nicht nach Hause faehrst:P. Bei mir hatte es den zu versteuernden Betrag um Sage und Schreibe 450 Euro reduziert, es lohnt sich in jedem Fall.
Auf dem Formular steht wie oft du ueber 8 h von deiner Wohnung entfernt warst, vergiss nicht zu deiner Dienstzeit auch die Wegzeit von zu Hause und nach Hause zu addieren. So und nun viel Erfolg......
 
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Arbeitest Du wirklich mehr Tage? Habt ihr eine 5 oder 6 Tagewoche?
Wie viele Urlaubstage hast Du, hast du Sonderurlaub?
Nö, die SL würde das auch nicht für mich tun, aber ich schicke die Stundenzettel mit, wenn der Beamte es wünscht...
 
Ich habe eine 6 Tage Woche und 30 Tage Urlaub im Jahr, aber abgesehen davon zaehlt jeder Arbeitsag, an dem du dich laenger als 8 h von deiner Wohnung befunden hast und ja das kam oefter vor, ich habe zwar nur ein Soll von 6,67 h pro Tag, aber lass die Tour mal ein wenig laenger gehen, die Pause nach 6 h Arbeitszeit nehmen, lass an einem tag mal Dienstbesprechung sein etc. Da kommen schon ein paar tage Zusammen:P Gruss Fabiola
 
Den Verpflegungsmehraufwand mache ich bei meinem Finanzamt geltend und nicht beim Arbeitgeber. Wobei ich nicht sicher bin, ob die Wegezeit dazu zählt - der Arbeitsweg ist ja mein Bier.

Es ist für mich allerdings absolut verständlich, dass die Personalleitung nicht den Mitarbeitern die Lohnsteuererklärung machen kann, auch nicht ansatzweise. Das muss jeder selbst - oder mit Hilfe von Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein - erledigen.
 
Hier geht es nicht um die Lohnsteuererklaerung, sondern um die Frage, ob der Arbeitgeber bestaetigen muss, dass man an X Tagen mehr als 8 h von der Wohnung entfernt war, dazu ist er verpflichtet, sofern man im Vorfeld die Tage augrund der entsprechenden Nachweise ermittelt hat. Gruss Fabiola
Die Wegezeit zaehlt dazu, ich beame mich ja nicht zur Arbeit und zurueck, deswegen kann man auch nur entweder die Wegpauschale ODER die Einsatzwechseldienste von der Steuer absetzen, das muss jeder fuer sich individuell berechnen, wie er besser bei wegkommt......
 
Ich glaube ich verstehe nicht ganz, es dürfte so ziemlich jeder mehr als 8 Stunden von zuhause entfernt sein, der Vollzeit arbeitet.
In meinem Lohnsteuerjahresausgleich steht etwas von mehr als 10 stunden von zuhause entfernt sein.

Verstehe ich gerade etwas falsch?
 
Klar, befinden sich die meisten Arbeitnehmer mehr als 8h von der Wohnung entfernt. Jedoch geht es in erster Linie um diejenigen Berufsgruppen, die waehrend der Arbeitszeit ihren Einsatzort staendig wechseln und aufgrund dessen keine Moeglichkeit haben sich in der Werkskantine oder Aenliches zu verpflegen. Bei einer 6 Tage Woche sieht das schon wieder bloed aus, da ich dann nur auf ein Tagessoll von 6,67 komme, bei einer 5 Tage Woche kaeme da in der Tat richtig was zusammen. Es soll Arbeitgeber geben, die einem als Ausgleich das sogenannte Verpflegungsgeld bezahlen, welches sie natuerlich ebenfalls von der Steuer absetzen koennen. Meiner tut dies nicht. So und nun kommt der Staat ins Spiel und sagt, dass du deinen Verpflegungsaufwand steuerlich absetzen kannst, wenn du dich entsprechen lange von deiner Wohnung bzw. Buerozentrale aufgehalten hast, da du staendig deinen Einsatzort wechseln musstest. Mit dem Formular, welches der Arbeitgeber unterschreiben muss, bestaetigt er in erster Linie, dass er dir keine Aufwandsentschaedigungen auszahlt. Das Finanzamt moechte einfach sicher gehen, dass du nicht vom AG Zuwendungen erhaeltst und auch noch selbige absetzen moechtest, hier das Formular LoBe e.V. - Lohnsteuerhilfeverein: Formulare, wenn noch Fragen sind, immer her .....:wavey:Fabiola