Stationszuweisung

Greys

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Ausbildung
Hallo!

Ich (41 Jahre) habe zum 01.10.2017 eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger begonnen und habe die Praxiseinsätze bekommen. Werde auf der Chirurgie, in der Inneren, auf einer Privatstation und im Pflegedienst eingesetzt.
Welche Kriterien entscheiden, in welche Abteilung ich während der Ausbildung komme?
Welche Abteilungen gibt es, auf die ich kommen muss?

Schönen Dank schon mal für die Antworten.
 
Da schau mal ins Krankenpflegegesetz Abschnitt zwei.

Da stehen die nötigen Bereiche und Stunden die du sammeln musst um für das Examen zugelassen zu werden.
 
Da schau mal ins Krankenpflegegesetz Abschnitt zwei.
Ich glaub, Du hast Dich verschrieben? Die Angaben finden sich in der Krankenpflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung:
§ 1 KrPflAPrV - Einzelnorm
§ 2 KrPflAPrV - Einzelnorm
Insbesondere die Anlage B (unten):
Anlage 1 KrPflAPrV - Einzelnorm
Ansonsten spielen etliche hausinterne Regelungen eine Rolle bei der Auswahl der praktischen Einsatzorte:
- Stationen verlangen nach Schülern (Arbeitskräfte)
- Jedoch nur eine bestimmte Maximalzahl an Schülern gleichzeitig im Einsatz auf einer Station (sonst ist es nicht möglich, anzuleiten)
- Außeneinsätze, die nicht verpflichtend sind, sind normalerweise nachrangig (logisch: Das Haus bezahlt euch ja. Also möchte es eure Arbeitskraft auch in erster Linie im Haus haben)
- ggf. Wunscheinsätze der Schüler
usw.
Dies variiert sicherlich je nach Schule bzw. Klinik, da Schulen, die an einer sehr großen Klinik sind, kaum Außeneinsätze haben; Schulen an kleinen Kliniken hingegen eher mehr.
 
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Dies sollte eigentlich der Stoff der ersten Unterrichtswoche sein.
Jeder Schüler muss wissen, was er lernt.
 
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@Sosylos :
Stimmt, eigentlich sollte das den Schülern erklärt werden ("Sie werden alle auf jeden Fall Einsätze im Bereich X und im Bereich Y haben; eventuell kommen Sie in den Bereich Z...").
Aber vielleicht auch nicht aufgepaßt, als das der Lehrer erklärt hat...? :wink:
 
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Die Angaben finden sich in der Krankenpflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung:

Danke, dieser Post hat mir geholfen. Speziell die
Anlage 1 KrPflAPrV - Einzelnorm Praktische Ausbildung

Im Übrigen habe ich aufgepasst. Aber das kann ja hier niemand wissen...


 
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Das ist sozusagen für die nächsten 3 Jahre dein täglich Brot und sollte man wissen müssen ab dem 1. Schultag.
 
Danke für den Hinweis. Bei "sollte man" fehlt noch eigentlich. ;)
 
Es gibt wesentlich wichtigere Dinge, die man in den ersten Ausbildungstagen und -wochen vermittelt bekommen sollte, als die Art und Anzahl der zu leistenden Pflichtstunden. Unsere 1. Lehrjahre können derzeit noch nicht mal einen Patienten unter Anleitung waschen. Das Wissen um die Pflichteinsätze ist aber mit Sicherheit lückenlos vorhanden und hilft ihnen in den ersten Praxiseinsätzen gut, sich zurecht zu finden. :rolleyes:
 
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Unsere 1. Lehrjahre können derzeit noch nicht mal einen Patienten unter Anleitung waschen.
Aha?! :weissnix: Wie kommt´s, habt ihr mal Rücksprache mit der Schule gehalten?
Im Übrigen habe ich aufgepasst. Aber das kann ja hier niemand wissen...
Das sollte jetzt keine Unterstellung sein, aber manchmal ist es halt so, daß man was nicht mitgekriegt hat... ist mir bestimmt auch passiert. :wink1:
 
Das sollte jetzt keine Unterstellung sein, aber manchmal ist es halt so, daß man was nicht mitgekriegt hat.

Ja kann schon mal passieren. Speziell am Anfang, wenn die Klassen noch groß sind, und eine Gruppenarbeit läuft. Wir haben den Teil des Krankenpflegegesetzes offiziell noch nicht durchgenommen.
 
Aha?! :weissnix: Wie kommt´s, habt ihr mal Rücksprache mit der Schule gehalten?
Ich weiß es nicht, ehrlich. Ich war selbst bass erstaunt, als ich gestern zur Übergabe an den FD die Bereiche und Zimmer verteilen wollte.
Als ich meinerzeit nach 6 Wochen Schule meinen ersten Einsatz hatte, wurde gefragt, ob ich schon mal gewaschen hätte? Ja? Dann machense bitte Zimmer 3 und 4 fertig, danke. Ich weiß nicht, was jetzt anders ist, ist aber auch nicht meine Baustelle, da ich am Freitag meinen letzten Arbeitstag in diesem Haus antrete. Um solche Zustände müssen sich nun Mentoren und Praxisanleiter kümmern.
 
Du bist doch auch erst ein knappes Jahr ausgelernt - Wart mal 10 Jahre ab, was sich DANN alles verändert hat :)
Wo gehts hin?
 
Als ich meinerzeit nach 6 Wochen Schule meinen ersten Einsatz hatte, wurde gefragt, ob ich schon mal gewaschen hätte? Ja? Dann machense bitte Zimmer 3 und 4 fertig, danke.
Du weißt aber auch, daß das nicht korrekt war, oder?
Ich weiß nicht, was jetzt anders ist, ist aber auch nicht meine Baustelle, da ich am Freitag meinen letzten Arbeitstag in diesem Haus antrete. Um solche Zustände müssen sich nun Mentoren und Praxisanleiter kümmern.
Für Schüleranleitung sind grundsätzlich ALLE examinierten Pflegekräfte zuständig, nicht nur Mentoren oder Praxisanleiter.
 
Du bist doch auch erst ein knappes Jahr ausgelernt - Wart mal 10 Jahre ab, was sich DANN alles verändert hat :-)
Wo gehts hin?
In die alten Bundesländer.

Du weißt aber auch, daß das nicht korrekt war, oder?
Hinterher ist man immer schlauer. Was ich damals im BFD gemacht hab, macht mir noch heute Gänsehaut, weil es so illegal war.

Für Schüleranleitung sind grundsätzlich ALLE examinierten Pflegekräfte zuständig, nicht nur Mentoren oder Praxisanleiter.
In meinem Frei bin ich für gar nichts zuständig. Schon gar nicht für die Ausbildungsinhalte der Berufsschule. ;) Ich bummle meine Überstunden ab und bin nun gar nicht mehr im Dienst. Wie ich allerdings für die Anleitung von Schülern im FD verantwortlich sein soll, wo ich SD und ND habe (hatte), entzieht sich meiner Kenntnis. Ist allerdings auch nicht Frage des Threads. Sorry fürs OT.
 
In meinem Frei bin ich für gar nichts zuständig. Schon gar nicht für die Ausbildungsinhalte der Berufsschule. ;) Ich bummle meine Überstunden ab und bin nun gar nicht mehr im Dienst.
Konnte ich ja nicht wissen. :wink:
Nee, wenn man nicht da ist, ist man auch nicht für Schüleranleitung zuständig, logisch... das betrifft aber genauso Mentoren bzw. Praxisanleiter, die halt auch irgendwann mal frei haben.
Wie ich allerdings für die Anleitung von Schülern im FD verantwortlich sein soll, wo ich SD und ND habe (hatte), entzieht sich meiner Kenntnis.
:gruebel: Verstehe ich jetzt nicht so ganz... Du wirst ja dann sicher auch z. B. mal ´nen Schüler bei Dir mit in der Spätschicht gehabt haben, dem Du mal irgendewas zeigen konntest?
 
Keinen Schüler des 1. Lehrjahres der GuK-Ausbildung. Die KPH-Schülerin allerdings kann hervorragend die Grundkörperpflege nach nur 4 Wochen Schule.