Spritzenschein/Befähigungsnachweis?

Tranxillium

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13.09.2007
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Gesundheits- und Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Unfallchirurgsiche Notaufnahme/Ambulanz
Hallo,

der CA unserer Notaufnahme möchte dem exam. Personal (3 Gesundehits- und Krankenpfleger, der Rest sind MTAs) gerne die Befugnisse erweitern, da dies auf Grund von Personalmangel etc. nötig ist.
Ich habe ihm vom "Spritzenschein/Befähigungsnachweis"..wie auch immer erzählt, wie er in machen Kliniken üblich ist. Hat jemand so einen Schein und könnte ihn mir als "Vorlage" schicken?

Falls möglich sollte dieser Schein enthalten (seiner Vorstellung nach) enthalten: lengen peripher venöse Zugänge,Blutentnahme auf Anordnung, i.v.-Applikation bestimmter Medikamente auf Anordnung, O2-Gabe ohne Anordnung.(Er dachte auch noch an Thoraxentlastungspunktion beim
Spannungspneu:gruebel:..naja, wie er meint.)
Ich denke es reicht auch i.v-Zugänge, BE, Applikation und O2-Gabe.

Also falls jemand so nen Schein hat oder weiss, was da so drin steht, immer her damit!


Bin euch für eure Hilfe jetzt schon dankbar;)
 
Hallo Tranxillium,

was soll der Schein bewirken? Ich kenne keine solchen Scheine.
Wichtig wäre meines Erachtens, wie ihr abgesichert seid, wenn etwas passiert durch eure Handlung. Dies kann ein Spritzenschein wohl nicht bewirken, dafür wäre eine Versicherung notwendig.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo, Tranxilium!

Durch solch einen "Spritzenschein" oder "Befähigungsnachweis" oder wie das Stück Papier auch immer genannt wird, bist Du im Zweifelsfall in keinster Weise rechtlich abgesichert!

Siehe auch den Link "Der Spritzenschein" aus dem Downloadbereich: http://www.krankenschwester.de/forum/downloads/1983-download-kategorie-recht.html#post9060


Zitat aus dem Text den Du dort finden kannst:
Für die beteiligten Pflegekräfte stellt der "Spritzenschein" eine Beweislastzuweisung im Haftungsfall dar, da die schuldhafte Schädigung des Patienten im erklärten Widerspruch zum im Befähigungsnachweis aufscheinenden Leistungsvermögen steht.


Schönen Gruß, Gego.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,
nun ja, es gibt Kliniken, wo solche Scheine regelmäßig gemacht werden müssen, sie beinhalten sogar die Gabe subkutaner Injektionen, besonders jedoch natürlich den Bereich i.m. und/oder, in einzelnen Kliniken, die Erlaubnis, zentrale Zugänge "abstöpseln" zu dürfen.
Sind aus meiner Sicht nicht das Papier wert, auf dem sie stehen. Zu unterschreiben sind sie von CA oder OA der jeweiligen Fachrichtung oder station, die sich hierfür allerdings eigentlich live und in Farbe selber von der korrekten Applikation überzeugen müssten. Ha Ha Ha.

Gruß
Synapse
 
Ich brauche einen solchen Schein nicht um irgendetwas abzusichern. Wenn ich die Tätigkeit übernehme hafte ich in jedem Fall für die korrekte Durchführung.
Diese Verantwortung nimmt mir solch ein Zettel auch nicht.

Ich habe in 20 Jahren noch nie einen Spritzenschein gehabt....
 
Wir haben so einen Spitzenschein in der Ausbildung gehabt. Jeweils
10 sc. und im mussten verabreicht werden. Für die Normalstationen
wird eine 3 Tägige Fortbildung angeboten wo sie sich das recht
erwerben i.v. Zugänge zu legen und bestimmte Medis i.v. applizieren
zu dürfen. Die Fortbildung umfasst u.a. auch Pharmakologie und Recht.
 
Huhu,
wir hatten jetzt vor gut nem halben Jahr den Spritzenschein s.c./i.m. gemacht-bin in der Ausbildung.Durften es an uns gegenseitig vormachen-s.c. hat unser Lehrer abgenommen, i.m. der Chefarzt vom Arbeitsmedizinischen Institiut.Der hat halt noch en paar kurze Fragen gestellt und das wars.
Der Schein sieht im Endefekt so aus das da druff steht der Schüler .... würde von mir beim korrekten Durchführen von s.c./i.m. nach ... überprüft.
Mehr steht da nitXD

lg Flop
 
Hallo,

wer verabreicht heute noch i.m. Injektionen ?

Für die postoperative Analgesie ist es längst überholt.

Subkutan darf sogar die Helferin spritzen. Und die hat auch keinen Spritzenschein.

Es gibt eine Anordnungsverantwortung ( trägt der Arzt ) und eine Durchführungsverantwortung ( trägt die durchführende Pflegekraft ).

Also ist jeder für sein Handlung verantwortlich, da hilft auch kein Spritzenschein.

Und im Falle einer Komplikation haftet der Durchführende mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

der CA unserer Notaufnahme möchte dem exam. Personal (3 Gesundehits- und Krankenpfleger, der Rest sind MTAs) gerne die Befugnisse erweitern, da dies auf Grund von Personalmangel etc. nötig ist.

..also das ist wieder typisch für die Ärzte, "Personalmangel" also wältzen sie die Arbeit an die KS/KP ab !!
Wir "durften" auch schon mal Blut abnehmen welches die Ärzte dann für ihre Studien verwendeten !

Ist es wirklich so wichtig das wir all deren Aufgaben erledigen, weil die kein Personal haben und stellen dafür die Pflege in den Hintergrund ?

Sicher ist es manchmal notwendig etwas zu spritzen oder zu legen, aber Thoraxdrainagen ????

..und der echtliche Hintergrund wurde ja schon genügend angesprochen.

lg marley
 
Also Blutabnahmen und i.V. - Zugänge legen, ist bei uns in der Notaufnahme Sache des Pflegepersonals, die Applikation von Medikamenten auf AAO auch, und von denen hat keiner einen Spritzenschein!

Habe da mal bei uns in der Schule nachgefragt, und die meinten dass der Arzt solche Aufgaben delegieren kann, aber zum Teil trotzdem die Verantwortung übernimmt, auch wenn er sich vorher über die Richtigkeit überzeugt hat.
Die Pflegekraft hat hier nur die Durchführungsverantwortung!
 
Habe da mal bei uns in der Schule nachgefragt, und die meinten dass der Arzt solche Aufgaben delegieren kann, aber zum Teil trotzdem die Verantwortung übernimmt, auch wenn er sich vorher über die Richtigkeit überzeugt hat.
Die Pflegekraft hat hier nur die Durchführungsverantwortung!

Wofür genau übernimmt denn der Arzt die Verantwortung wenn er diese Tätigkeiten delegiert? Die Pflegekraft trägt die alleinige Verantwortung für die korrekt Durchführung der angeordneten Medikation, wenn sie die Tätigkeit übernimmt. Dosis, korrekte Handhabung und Durchführung liegen dann in ihrem Verantwortungsbereich. Da kann man nicht von "nur die Durchführungsverantwortung" sprechen, dass ist ein nicht ganz unerhebhlicher Teil der Verantwortung.
 
Dann denkt euch eben das " nur " weg... ;)

Habe hier nur geschrieben, wie es ist!
 
Bei uns existiert eine Dienstanweisung, zu diesem Thema.
Mitarbeiter können sich schulen lassen und bekommen dann ein "Zertifikat",
dass diese befähigt Viggos zulegen Bluabnahmen durchzuführen und nach AAO iv Gaben zu verabreichen.
Es existiert zusätzlich eine Arzeneimittelliste in denen die Mittel gelistet sind, die vom Pflegepersonal verabreicht werden dürfen.
Entscheident ist, dass der Arzt expliziet anordnen muss.
Rechtlich ist unser Pflegepersonal abgesichert, wie uns bei der Fobi erklärt worden ist.
Unser Stellenschlüssel hat sich durch die erhöht.
 
Also nochmals Dankeschööön für die schnellen Antworten....

Welche Medikamente sollten eurer Meinung nach auf den Spritzenschein bzw welche stehen auf eurem....^^
 
Das ist ja cool, die Ärzte sahnen richtig ab und die Pflege macht die Arbeit. Demnächst operiert ihr vielleicht noch. Voller Stolz könnt ihr dann berichten, dass ihr den Ärzten helft, für die Pflege aber leider keine Zeit mehr habt.
Das Ego der Pflege läßt sich eben immer wieder kitzeln.
Ob ihr alles machen dürft, was der CA will dürfte über die Rechtskenntnisse der Schule hinausgehen. Es sind schon zu viel banaleren Sachen Urteile gegen die PP gefällt worden. Der Stellenschlüssel wird sich übrigens eher nicht erhöhen, weil die Ärzte zur Umsetzung anderer gesetzlicher Dinge doch früher oder später eingestellt werden müssen (z.B. Bereitschaft).

MfG
rudi09
 
Hallo,

also ich halte nicht viel von den Spritzenschein, denn dieser wird nicht von allem anerkannt. Wenn es danach geht kann sich ja jeder so nen Spritzenschein holen. Habe zwar auch wärehdn meiner Ausbildung Scheine für s.c / i.m. Injektion iv. / s.c Infusion etc bekommen aber letzendlich erkennen es die meisten garnicht an.
 
Hallo,

Krankenpflegepersonal ist es rechtlich nicht erlaubt i.v im Bolus zu spritzen.
Man geht davon aus das eine Bolusgabe ihr Wirkungshoch nach ca 2 min hat. Der Gesetzgeber meint, das eine Krankenpflegekraft einen Zwischenfall durch Medikamente in dieser Zeit nicht schnell genug erkennen kann und wichtige Maßnahmen einleiten kann. Eine Bolus Medikation darf nur ein Arzt oder eine Pflegekraft mit Fachweiterbildung Intensiv und Anästhesie geben wenn ein Arzt in erreichbarer Nähe ist. Euer CA kann euch Unterschreiben was er will. Gibt es Zwischenfälle, ist das Pflegepersonal das das Medikament gespritz hat in der Verantwortung. Das gleiche gilt auch für MTA Arzthelferinen usw. auch wenn es in der Praxis anders aussieht.