Moin !
Sittenwidrige Entgeltvereinbarungen sehen die Gerichte bei ~ 29-33% unter Tarif.
Pflegeeinrichtungen jeder Art sind also zunehmend dazu übergegangen, Bereitschaftszulagen, WE-Zulagen und einen Teil der Überstunden "pauschal abzugelten". So sind bei PFK`s die Verstöße gegen die Sittenwidrigkeit, und bei den PHK`s gegen den Mindestlohn nicht allzu offensichtlich.
Frage : Wie stösst man die Gewerbeaufsicht oder das Finanzamt (ist ja auch Hinterziehung von Lohnsteuer & Sozialabgaben) darauf, ohne den Job zu riskieren?
Hier - uppen Dörp - ist nicht mit professioneller oder amtlicher Diskretion zu rechnen.
Gröt jo düchtig
Elfriede
Sittenwidrige Entgeltvereinbarungen sehen die Gerichte bei ~ 29-33% unter Tarif.
Pflegeeinrichtungen jeder Art sind also zunehmend dazu übergegangen, Bereitschaftszulagen, WE-Zulagen und einen Teil der Überstunden "pauschal abzugelten". So sind bei PFK`s die Verstöße gegen die Sittenwidrigkeit, und bei den PHK`s gegen den Mindestlohn nicht allzu offensichtlich.
Frage : Wie stösst man die Gewerbeaufsicht oder das Finanzamt (ist ja auch Hinterziehung von Lohnsteuer & Sozialabgaben) darauf, ohne den Job zu riskieren?
Hier - uppen Dörp - ist nicht mit professioneller oder amtlicher Diskretion zu rechnen.
Gröt jo düchtig
Elfriede