Eine rheinland-pfälzische Altenpflegehelferin, die sich während einer Nachtwache in einem Seniorenheim schlafen gelegt hatte, durfte fristlos entlassen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz entschieden und damit die Kündigungsschutzklage der Frau abgewiesen (AZ: 5 Sa 637/14).
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