Ruhezeitverkürzung

Das merke ich auch ziemlich in den letzten Jahren. Wechsel von Spät auf Früh und je nachdem wie die anderen auch wechseln (teils können die erst später anfangen wegen öpnv oder wegen der Kinder und du musst mit 8 Stunden zwischen den Diensten hinkommen...
 
AVR ist kein Tarif. Dort steht genauestens drin wann verkürzt werden darf, und das trifft auf die Pflege nicht zu.
 
Maßgeblich für die Ruhezeiten sind doch nicht die Tarifverträge sondern das Arbeitszeitgesetz!
 
In den Tarifverträgen können aber Ausnahmen festgelegt werden, die dem ArbZG widersprechen.
 
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Nein, das Arbeitszeitgesetz ist ein Bundesgesetz und benennt selbst die Ausnahmen. Ein Tarifvertrag kann deshalb nur Ausnahmen beinhalten die das Arbeitsteitgesetz nicht aushöhlen....
 
Das AzG lässt aber Ausnahmen zu; die Tarifverträge/ die AVR nehmen hierauf Bezug.
 
Ich habe nichts anderes geschrieben. Der AVR kann keine Regelungen enthalten, die den Gesetzen im Arbeitszeitgesetz entgegenstehen. Es können nur Ausnahmen sein dort auch genannt sind!
 
Ich weiß, aber ihr kamt irgendwie nicht auf einen Nenner :)
 
Ich habe mich einfach nur dumm ausgedrückt. Ich meinte doch dasselbe wie ihr. :verwirrt: