News Ruf nach mehr juristischem Schutz von Pflegenden

Zitat:
"Es ist an der Zeit, dass Pflegekräfte rechtlich gegen körperliche oder verbale Gewalt geschützt werden, so wie das etwa bei Polizeibeamten oder Rettungssanitätern der Fall ist", so Börsch wörtlich in der Juli-Ausgabe von Altenpflege. Der Paragraf 114 des Strafgesetzbuches (StGB) stelle "tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte" unter Strafe, Angehörige von Feuerwehr und Rettungsdiensten würden nach einem neuen Paragraf 115 StGB ("Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen") geschützt."

Sehr richtig.
Aber ihr seid ja eine Pflegekammer; d. h., ihr könnt einen Antrag dazu bei der Landesregierung RLP stellen, und der muß dann zwingend im Landesparlament gehört/diskutiert werden.
Einfach nur eine Forderung in einer Zeitschrift bzw. einem Onlinemagazin stellen, das können auch Berufsverbände, Gewerkschaften, Einzelpersonen aus der Pflege, ja sogar völlig Außenstehende.
 
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