Röntgenschein

Footballer95

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Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Neurochirurgie
Ich bräuchte mal euren Rat.
Braucht man im OP Saal als Springer einen Röntgenschein? Ich habe keinen und soll trotzdem Röntgen.
 
Ich bräuchte mal euren Rat.
Braucht man im OP Saal als Springer einen Röntgenschein? Ich habe keinen und soll trotzdem Röntgen.
Für den OP benötigT man keinen Röntgenschein. Im OP wird in der Regel nur durchleuchtet. Bei Anwesenheit des Arztes darfst Du auf Anweisung des selbigen die BV-Röhre auslösen. Musst Du aber nicht, der C-Bogen im OP ist in der Regel mit einem Fußschalter versehen, mit dem der Onkel Doktor auch selbst auslösen kann. Denn solltest Du einen Strahlenschutzkurs für Pflegekräfte einfordern, der vermittelt interessante Grundlagen.
Außerdem musst Du sehr aufpassen wenn der Dok selbst auslösen kann, wenn ihr nur am Rücken offenen Schutzschürzen habt. Dann kann es schon mal vorkommen, dass Du von hinten befeuert wirst.
 
@ th.giese:
Der Strahlenschutzkurs für OP-Personal ist sogar verpflichtend für Personal, welches im OP am C-Bogen tätig ist.
Dieser Kurs dauert 2 Tage und wird mit einer Prüfung abgeschlossen
Der Nachweis darüber muss alle 5 Jahre erneuert werden.

Ohne diesen Nachweis darf der C-Bogen nicht angeschaltet, noch nicht mal in Position geschoben werden und der Mitarbeiter darf auch nicht auf Anweisung des Arztes den Auslöser drücken.

@Footballer 95:

Deine Leitung muss dich vor einer solchen Situation schützen, sie darf dich nicht in einem Saal einteilen, in dem du genötigt, bist entgegen der gesetzlichen Vorschriften zu handeln. - in deinem Fall der Strahlenschutz. Denn das ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtschulung.
Die Anmeldung zum verpflichtenden Strahlenschutzkurs für OP-Personal muss deine Leitung vornehmen.

LG
 
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Danke für eure Antworten.
Also sollte ich das ablehnen, wenn die OP Leitung von mir verlangt ohne Röntgenschein zu Röntgen?
 
Wenn Du den C-Bogen bedienst und auch die Durchleuchtung durchführst "musst" Du das sogar ablehnen! Nicht nur nach der Vorgaben der Rö-Verordnung, sondern auch nach den Medizinproduktebetreiber-Verordnung.....