Reinste Willkür des MDK

Atalante

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12.04.2009
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51
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
hallo, ich war lange nicht mehr hier und muss unbedingt Dampf ablassen.
Mein heutiger RR sprengt mir alle meine Blutgefäße.

Grund:
Einstufungen von 2 Patienten

Pflegestufe II:
91jähriger Mann
eigenes Haus (am See)
kann gehen (auch spazierengehen (!)
kocht selbst
lässt einkaufen gehen, weil er es nicht mehr tragen kann
1x wöchentlich wünscht er sich eine Dusche in unserem Beisein

Pflegestufe I
80 jährige Frau
Rente + Grundsicherung
mit Ehemann ( ja, objektiv gesehen an der Grenze zur Demenz)
kann nicht mehr selbständig aus dem Bett
kann nicht mehr stehen, amputierte Zehen an einem Fuß
Arthritis an beiden Händen, kann kaum greifen

Beide wohlgemerkt: geistig mobil, keinerlei Ausfälle

Und da soll ich diesen unseren Staat noch als gerecht, justitiabel, demokratisch, sozial und als hervorragend betrachten? Sch.... drauf.
Ich bitte Euch!
Klar, der Staat sind wir alle, UNSERE Angestellten sind das, die in der Pflegeversicherung beurteilen.
Was haben die Krankenkassen (wir) denn für Angestellte, sind die blind, doof, unterbelichtet oder gleich von der Sonderschule rekrutiert?

Ich höre jetzt mal auf, sonst werde ich noch ganz renitent.

Grüsse,
Atalante
 
Hallo

Ich kann deine Wut vollkommen verstehen. Ich bin auch regelmäßig an die Decke gegangen, wenn bei uns vollkommen abstrakte Einstufungen vorgenommen wurden. Was immer ein guter Anfang ist: Einspruch einlegen! Nur dann besteht die Chance auf Neueinstufung.
Auf den ersten Blick ist diese Einstufung so nicht nachvollziehbar, das seh ich auch so. Aber wer weiß, was da alles dahinter steckt.
 
hallo

willkommen im Club....

ich arbeite jetzt seit ca. etwas mehr als einem Jahr im Altenheim, vorher über 20 Jahre Zentralambulanz

was da in dem Altenheim so passiert, an Doku, an MDK, es wird jegliche Entscheidung einer ex. Krankenschwester angezweifelt, denn sonst müßte ich mich ja nicht an 1000 Stellen rückversichern und dokumentieren

zugleich wird erwartet, das ich besser bin als jeder Arzt, denn wann kommt mal ein Arzt.....
ganz zu schweigen davon, das der Arzt alles ohne Kommentar am Telefon glaubt und blind Medis verordnet, weil ich ihm was erzähle.....

der MDK ist so blöd, das sie glauben jeder Mensch im Altenheim braucht eine Schelle, auch wenn ein Blinder schon bemerken würde, dieser alte Mensch wird nie wieder eine Schelle benutzen.....

aber nach 2 Min.Trallala wissen sie genau wieviel Arbeit wir mit einem Bewohner haben.....

ich komme ab und zu aus dem Staunen nicht raus

neuester Fall.... Rückverlegung aus dem KH nach operierter Ellbogenfraktur, mit Oberarmgipsschiene auf Heiligabend...

als ehemalige Ambulanzschwester wollte ich natürlich unter diese Schiene schauen.. OP Wunde und so...

nein um Gottes Willen, der Doktor, aber der hat bis zum 3.1. Urlaub....

heute ist mir der Kragen geplatzt, ich habe die Schiene abgemacht, neuen Verband drauf, (der dringend nötig war) und wieder angewickelt...
eine Katastrophe......

viele Grüsse
Bully
 
Betroffene müssen unbedingt geschult werden vor dem Besuch des Gutachters. Zu viel können ist in jedem Falle schädlich für die Einstufung. dein 91jähriger hat es offensichtlich richtig gemacht. Der Dame wirds, wie fast immer, peinlich gewesen sein, einzugestehen, dass man Hilfe braucht.

Die Einstufung dürfte wenig mit dem Geldverhältnissen zu tun haben.

Was ist eigentlich aus der Petition geworden, in der darauf aufmerksam gemacht wurde, dass nur Pflegekräfte einen Pflegebedarf erheben können. ... Obwohl- das ist auch noch keine Garantie für die richtige Einstufung wenn ich so sehe, wer da im MDK so rumschwirrt.

Elisabeth
 
Hallo

Gibt solche und solche, egal ob nun Pflegekräfte oder sonst wer die Einstufung übernimmt. Beschwerden kommen halt nur über ungerechte Einstufungen.
Der extremste Fall, der mir bzw. einer unserer Patienten passiert ist: Der Gutachter überprüft die Sehfähigkeit dieses Mannes und hält zunächst drei Finger in 2 Meter Entfernung hoch. Der Mann kann nichts erkennen, also geht der MDK-Mensch noch einen Meter näher dran, bis er schließlich 20 cm vor den Augen des Pflegebedürftigen war und dieser keine Probleme mehr hatte die drei Finger zu erkennen. Das wurde uns nachher von den Angehörigen berichtet. So ähnlich muss auch wohl der Rest des Besuches abgelaufen sein. Der folgende Widerspruch war übrigens erfolgreich.
 
Passt zwar jetzt nur bedingt: Kind wird zum Einschulungstest im Kindergarten auf Sehtauglichkeit getestet ... und einseitig für blind befunden. Wir waren total entsetzt. Zu hause ließ sich die Blindheit net mehr reproduzieren. Auf nachfragen kommt raus: die Sr. hat ja net gesagt, dass ich die Hand aufs andere Auge legen soll.

Ähnlich stell ich mir das bei den Gutachten vor. Der Betroffene weiß gar net, was die Frage für Hintergründe hat. Er will alles möglichst richtig machen und ist dabei total verunsichert. So kommt man schnell zu einem Ergebnis, dass weit von der Realität liegen kann.
Angehörigen geht es übrigens oft net anders. Der Gott in weiß und sein mächtiges Gefolge... . Die wenigsten verstehen, dass es hier net um Erkrankungen geht. Es wird erwartet, dass der Gutachter weiß, welche Einschränkungen die Erkrankung mit sich bringt... und sind entsetzt, wenn der Gutachter dies anders sieht, als es tatsächlich ist.

Gepflegt werden Menschen und net Krankheiten. *grübel* Tun wir uns damit nicht auch immer schwer? Stichwort: Pflegeplanungen für Erkrankungen statt für das Individuum.

Es scheint, dass noch viel passieren muss auf beiden Seiten bis man das Wort Pflegebedarf tatsächlich mit realen Inhalten füllen kann.

Elisabeth
 
Es gibt immer zwei Welten: Die, wo die Patienten noch anständig und aufopfernd gepflegt werden, die Schwester unter Pflege mehr als nur satt und sauber versteht, der Patient als ganzes erfasst und versorgt wird.

Und dann noch die Welt des MDK, wo jeder Depp pflegen kann, aber das dokumentieren bestens gelernt sein will.

lg
 
Die Qualifikation des Pflegepersonals hat aber doch mit den Einstufungskriterien des MDK nichts zu tun? Die Pflegestufe bezieht sich nur auf die Hilfen bei der Grundpflege.
 
Erklär mir, wie man mit einer Checkliste den Pflegebedarf feststellen kann: https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/Anlagenband_IPW_MDKWL_25.03.08_1653.pdf . Die Geister, die wir riefen holen uns und unsere Kundenjetzt ein.

: Der Gutachter überprüft die Sehfähigkeit dieses Mannes und hält zunächst drei Finger in 2 Meter Entfernung hoch. Der Mann kann nichts erkennen, also geht der MDK-Mensch noch einen Meter näher dran, bis er schließlich 20 cm vor den Augen des Pflegebedürftigen war und dieser keine Probleme mehr hatte die drei Finger zu erkennen. ...
Sinnesorgane
Augen:
- Bei Prüfung des Sehvermögens keine Reaktion
- Blindheit
- Lesen (Benutzug von Brille und Lupe)
Die Person kann:
- Finger zählen
- Konturen erkennen
- Farben sehen
- Hell und dunkel unterscheiden
- Innerhalb der Wohnung ausreichend sehen
...
https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/Anlagenband_IPW_MDKWL_25.03.08_1653.pdf S.12

Erklär mir, wie man mit einer Checkliste den Pflegebedarf feststellen kann? Die Geister, die wir riefen, holen uns und unsere Kunden jetzt ein.
Fachwissen brauchst net- wenns lesen und schreiben kannst, dann bis du eine Fachkraft die einen Pflegebedarf erkennen kann und Maßnahmen planen kann.

Elisabeth

PS So tickt der MDK: Pflege - MDS - Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.
 
Die andere Möglichkeit wäre den Gutachter entsprechend zu schulen...

Es ist häufig so, dass Patienten ihr "bestes" geben, wenn der Gutachter anwesend ist, was eben nicht erfolgsversprechend ist.

Der Lebensgefährte meiner Mutter, der jetzt vor kurzem verstorben ist, war auch so ein Modell.

Trotz intensiver Schulung durch uns, an dem Tag nicht zu übertreiben, erklärte er dem MDK, dass alles kein Problem darstelle.

Langjähriger Diab. mell mit vielen Begleiterscheinungen unter anderem Blind.

Der Herr erklärte dann dem MDK, dass er problemlos sich noch waschen könne und eigentlich sich total selbst versorgen kann.

MDK stufte ihn dann mit 1 ein, obwohl er ein eigenes Haus hatte und sich seine Gehstrecke auf 3 Schritte bezog. Er regelmässig stürtze. Ausserdem nur noch gelegentlich es schaffte alleine sich an die Bettkante zu setzen.

Im Endeffekt kam bis zu seinem Tod der Pflegedienst 5 mal täglich - bezahlte er selbst, er war das Huhn das goldene Eier legt für den PD. Die Rechnungen waren horrend und selbst für mich nicht immer nachvollziehbar.


Also nur am Geld macht es der MDK sicher nicht fest.
 
Und in so einer Situation erwarte ich einfach vom Gutachter, dass Erkennen kann anhand der Körpersprache, dass hier eine Diskrepanz vorliegen muss.

Ein Arzt wird dies nur beherrschen, wenn er eine Psychologieausbildung hat. Pflegekräfte sollten diese Fähigkeit in der Grundausbildung erwerben durch das intensive Schulen der Wahrnehmung. Aber da fängt das Problem leider schon an. Nach wie vor werden Pflegeplanungen (wenn überhaupt) für Krankheiten geschrieben und net für das Individuum, dass diese Krankheit hat. Diverse Fallbeispiele werden theoretisch konstruiert, welche oft weit von der Realität entfernt sind. Dabei kann man keine Wahrnehmung schulen. *grmpf*

Ergo: Eine Pflegekraft im MDK braucht eigentlich eine Grundausbildung, die auf die Schulung des Erkennens von PFLEGEproblemen ausgerichtet ist. *grübel* das wäre doch eine neuen Ausbildungsweg wert analog zu OTA, ATA, I-PK usw.. Sparsamer Bildungsweg bei max. Erfolg.

Elisabeth
 
Und in so einer Situation erwarte ich einfach vom Gutachter, dass Erkennen kann anhand der Körpersprache, dass hier eine Diskrepanz vorliegen muss.

Wer beauftragt (und bezahlt) denn den MDK??? Richtig, die Pflegekasse. Und was ist deren Ziel? Die Versorgung der Betroffenen etwa? Oder gibt es noch andere (wichtigere und vordergründigere) Ziele?

Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
 
Ichn glaube kaum, dass es darum geht, Geld nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen- siehe das neispiel mit dem 92jährigen vs. 80jährigen. Das ist nämlich auch ein teures Verfahren.

Mir fallen da immer Pat. ein, die alles im Hausahlt alleine machen... außer der Körperpflege. Die Pflegestufe wurde mal zuerkannt im Rahmen einer schweren Erkrankung die längst ausgeheilt war. Den Leuten konntest noch nicht mal abverlangen, sich das Gesuicht selbst zu waschen. Argument: dann verliere ich meine Pflegestufe... und den einzigen sozialen Kontak am Tag. Soziale Kontakte dieser Art zu bezahlen finde ich mehr als überteuert. Das Geld brauchen wir für wirklich bedürftige Menschen. Soziale Netze müssen sich anders bauen lasen. Stichwort: 1-Euro-Jobber.

Elisabeth
 
Und in so einer Situation erwarte ich einfach vom Gutachter, dass Erkennen kann anhand der Körpersprache, dass hier eine Diskrepanz vorliegen muss.

Ein Arzt wird dies nur beherrschen, wenn er eine Psychologieausbildung hat. Pflegekräfte sollten diese Fähigkeit in der Grundausbildung erwerben durch das intensive Schulen der Wahrnehmung.

Wie lange dauert solch ein Gutachten, eine halbe Stunde? Kannst Du innerhalb einer kurzen Zeit die Pflegebedürftigkeit eines Dir vorher unbekannten Patienten zweifelsfrei abschätzen? Wenn der Patient sich zusammenreißt und Dir einen besseren Zustand vorgaukelt?

In der stationären Aufnahme kommt es nicht selten vor, dass der erste Eindruck täuscht und der Patient sich am nächsten Tag als ein komplett anderer - zum besseren oder zum schlechteren - herausstellt. Auch Behinderungen oder Verwirrtheitszustände können von Patienten oft gut überspielt werden. Wir beobachten den Patienten über längere Zeit und können unseren ersten Eindruck revidieren. Der MDK-Gutachter kann das nicht.

Insofern kann ich mir gut vorstellen, dass die falsche Einstufung nicht auf Bösartigkeit beruht, sondern auf der guten Schauspielerei des Patienten. Der Gutachter ist eine Art Amtsperson. Vor solchen Menschen gibt man seine Schwächen nicht zu.

War bei meinen Großmüttern ähnlich; allerdings war da der körperliche Verfall zu augenscheinlich, als dass sie mit ihren Aussagen hätten überzeugen können.
 
Die Dauer des Gutachtens hängt vom Gutachter ab.
Eine Bekannte macht solche Gutachten, sie kann sich soviel Zeit lassen wie sie will, da sie einen Festbetrag pro Gutachten bekommt.
Der natürlich nicht sonderlich hoch ist, also muss das Gutachten zügig abgeschlossen sein, sonst wird es zur ehrenamtlichen Aufwandsentschädigung.
 
Wenn der Patient sich zusammenreißt und Dir einen besseren Zustand vorgaukelt?

Der Laie dürfte in so einer Situation Probleme haben- der Fachmann sollte auf solche Situationen geschult sein.

Ein Berufsanfänger dürfte es hier auch schwieriger haben als ein Erfahrener. Das Erkennen einer Inkongruenz zwischen verbaler und nonverbaler Kommunikation braucht Übung.

Elisabeth
 
hallo

also wäre die einzig wahre Art, der MDK kommt morgens um 7:00, holt den zu begutachtenden Menschen allein aus dem Bett, versorgt ihn und beobachtet ihn beim Frühstück

wenn ich diese Art von Beobachtung kann, dann besteht die Möglichkeit mir in einer Stunde ein halbwegs klares Bild zu schaffen

ich würde mich freuen soetwas mal zu erleben

viele Grüsse
Bully
 
Wie lange dauert solch ein Gutachten, eine halbe Stunde? Kannst Du innerhalb einer kurzen Zeit die Pflegebedürftigkeit eines Dir vorher unbekannten Patienten zweifelsfrei abschätzen? Wenn der Patient sich zusammenreißt und Dir einen besseren Zustand vorgaukelt?
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Insofern kann ich mir gut vorstellen, dass die falsche Einstufung nicht auf Bösartigkeit beruht, sondern auf der guten Schauspielerei des Patienten. Der Gutachter ist eine Art Amtsperson. Vor solchen Menschen gibt man seine Schwächen nicht zu.

Naja, oftmals liegt eine (vom MDK angeforderte) Pflegedokumentation vor Ort, in die aber nicht reingeschaut wird. Oder diese wird gelesen, aber für die Minutenzählerei nicht mit berücksichtigt. Dafür wird dann dem Pflegedienst potenziel eine Urkundenfälschung unterstellt, wenn aus der Dokumentation (auch für Laien) andere Zeiten zu finden sind, wie der MDK in seinem Gutachten feststellt. Getreu dem Motto: Der MDK macht keine Fehler, der PD natürlich schon. Deswegen darf der MDK auch die PDs kontrollieren, und nicht umgekehrt (was ich mal echt interessant fände). Achja, beschweren darf man sich natürlich, aber was bringt das? Richtig, nichts.

War bei meinen Großmüttern ähnlich; allerdings war da der körperliche Verfall zu augenscheinlich, als dass sie mit ihren Aussagen hätten überzeugen können.

Es ist bei vielen Patienten zu augenscheinlich. Leider stellt sich der MDK sehr gerne mal blind an.

Ich habe mal ein Gerücht gehört, das die Gutachter Prämien für Ablehnungen bekommen oder nur eine vorgeschriebene Anzahl an Pflegestufen für x Patienten geben dürfen. Bei den unverständlichen Gutachten glaube ich da so langsam dran.

lg
 
Beispiel aus dem Alltag:

Kollegin kommt nach ein paar Tagen im Frei zu Patientin. "Na, Frau Dingsbums, wie geht es Ihnen?" Antwort: "Super! Viiiieeel besser als zu Anfang. Die Schmerzen sind mit den neuen Medikamenten praktisch weg, und ich kann wieder essen..." usw. usw.

Kollegin verlässt das Zimmer und lässt die Pflegeüberleitung eintreten (ebenfalls Krankenschwester, etliche Jahre Berufserfahrung, davon fast zehn in der Überleitung). Diese spricht, wie mit Frau Dingsbums verabredet, die Entlassung und nachstationäre Versorgung an. Zwanzig Minuten später kommt sie 'raus und ist stinksauer über den viel zu frühen Termin. Frau Dingsbums ginge es doch viel zu schlecht, um schon entlassen zu werden. Die Schmerztherapie sei noch unzureichend, sie könne keine Nahrung bei sich behalten, könne vor lauter Schwindel nicht mal allein zum Bad usw. usw.

Was ich sagen will: auch mit viel Berufserfahrung und Übung ist man nicht immer davor gefeit, einen falschen Eindruck zu bekomen. Ob nun zum Guten oder zum Schlechten.