News Reihenweise negative Bescheide beim Bayerischen Corona-Pflegebonus

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Was als Zeichen der Wertschätzung der Pflege gedacht war, kommt mittlerweile einem schlechten Scherz gleich: Reihenweise erhalten Antragsteller derzeit negative Bescheide, obwohl ihnen der Bayerische Corona-Pflegebonus laut Richtlinie eigentlich zusteht.

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„Rund 350 000 Anträge für den Pflegebonus Bayern sind bis Ende Juni beim Landesamt für Pflege eingegangen, bis Juli wurde die Hälfte ausgezahlt. „Weil scheinbar das Geld ausgeht, wird durch die Hintertüre Anspruchsberechtigten die Zahlung verwehrt. Glück hatten diejenigen, die als erste ihre Anträge eingereicht haben. Sie haben den Bonus noch erhalten“, so Renner. Der Rest wird wohl leer ausgehen, befürchtet der DBfK.“

Na fein... :angryfire: Bisher kam bei mir noch nix an, und ich hatte etwas später den Antrag gestellt.

„Der DBfK befürchtet, dass das dazu führen wird, dass sich die Berufsgruppe einmal mehr darin bestätigt sehen, dem Pflegeberuf endgültig den Rücken zu kehren.“

Könnte man durchaus sagen, ja.
Ich hab wohl alles richtig gemacht...
 
Hattest du denn Mehrarbeit auf Grund von Corona oder warst du bei einem Coronapatienten tätig?
Das ist nicht der Punkt.

"Begünstigte im Sinne dieser Richtlinie sind Pflegende in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, stationären Alten- Pflegeund Behinderteneinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten. Ebenso begünstigt sind tatsächlich in der Pflege Tätige, deren ausgeübte berufliche Tätigkeit der Pflege entspricht und mit dieser 9 vergleichbar ist. In stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sind alle Beschäftigten begünstigt, die körperlich eng an und mit Menschen mit Behinderung arbeiten. Auch Rettungssanitäter, Rettungsassistenten, Notfallsanitäter und nichtärztliche Einsatzkräfte im Rettungsdienst sind Begünstigte."

Quelle: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/07/20200706_faqs_corona-pflegebonus.pdf S. 8/9

Das sind jedenfalls die bei uns in Bayern gültigen Voraussetzungen für den Coronabonus; auch wenn hier in anderen Bundesländern andere Voraussetzungen gelten mögen (z. B. nur für Altenpfleger), so müsste sich doch inzwischen "rumgeschwiegen" haben, daß es ein solches Ausschlußkriterium in Bayern nicht gibt.
 
Naja, ich sehe das durchaus zwiegespalten....
Zum einen bin ich deiner Meinung. Wenn man sagt (wie ja scheinbar in Bayern): allen in der Pflege und im RD Tätigen steht der Bonus zu, dann ist es mies und frustrierend, wenn zurück gerudert wird und viele im Regen stehen bleiben...
Aber andererseits empfinde ich diesen Bonus -wie ja schonmehrfach von mir an div anderen Stellen erwähnt- als Schweigegeld und mir wäre lieber, statt eines Bonus, eine generelle Gehaltserhöhung und bessere Arbeitsbedingungen.
Darüber hinaus habe ich-ehrlich gesagt- in diesen anfänglichen Monaten mit dem Virus echt chillige Dienste gehabt, da viele "Notfall"Patienten dann doch lieber mit ihren dramatischen Verletzungen wie eingewachsenen Fußnägeln und umgeknickten Füßen zu Hause geblieben sind.... stay home eben...;), so dass ich fast ein schlechtes Gewissen hätte, diesen Bonus anzunehmen... ich würde ihn für mich als Entschädigung für andere Strapazen verbuchen, aber im direkten Zusammenhang mit Corona ?? Nee, eher nicht...

Und zum guten Schluß: Bei aller Empörung... aber wenn's was zu holen gibt (Antrag auf Bonus), dann bekommt auch die lethargischste Pflegekraft ihren Hintern hoch... aber wenn es darum geht, sich mal generell zu engagieren oder auch nur eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband anzustreben, dann ist plötzlich die Zeit knapp, der Hintern träge oder was auch immer für fadenscheinige Gründe vorgeschoben werden.....
Unterm Strich schäm ich mich fast fremd....
 
Wenn man sagt (wie ja scheinbar in Bayern): allen in der Pflege und im RD Tätigen steht der Bonus zu, dann ist es mies und frustrierend, wenn zurück gerudert wird und viele im Regen stehen bleiben...
:daumen: Genau das ist der Punkt - Du triffst den Nagel auf den Kopf!
Es steht so im Gesetz: Es steht genau den und den Leuten zu unter diesen und jenen Bedingungen. PUNKT.

Aber genau das ist eins der Hauptprobleme der Pflege:
Anstatt sich an harten Fakten (Gesetzen, Daten, Studien...) zu orientieren, wird lieber nach „Gefühl“ gehandelt: „ich meine“, „ich glaube“, „das finde ich nicht richtig“... :lol: Kein Wunder, daß Ärzte, Politiker etc. über euch lachen.
Daß das Wissen bzw. die Fähigkeit, sich an harten Fakten zu orientieren, bei vielen „normalen“ Pflegekräften fehlt, kann ich ja noch nachvollziehen... da fehlt einfach jeglicher akademischer Hintergrund. Daß allerdings z. B. unser Forums-Pflegedienstleiter es offensichtlich ebenfalls nicht weiß, finde ich jedoch sehr bedenklich... 8-)
 
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Es steht so im Gesetz: Es steht genau den und den Leuten zu unter diesen und jenen Bedingungen. PUNKT.
Es steht in keinem Gesetz! Es handelt sich um eine Richtlinie, die übrigens sowohl die Verhältnismäßigkeit als auch die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln schon im zweiten Satz erwähnt und zudem von vornherein Einschränkungen machte:

"Personen, bei denen nicht zu erwarten ist, dass sie im Antragszeitraum nach Nr. 5.1 in ihrer beruflichen Tätigkeit von der Corona Pandemie betroffen sind oder zukünftig sein können, insbesondere Beschäftigte die zum 7. April 2020 in Altersteilzeit in der Freistellungsphase, ohne Bezüge beurlaubt sind sowie Personen die zu diesem Zeitpunkt eine Zeitrente erhalten, sind nicht Begünstigte." https://www.stmgp.bayern.de/wp-cont...e_richtlinie_corona-pflegebonus_15-5-2020.pdf

Eine in meinen Augen berechtigte Einschränkung. Wer COVID-19 Erkrankte oder -Verdächtige pflegt und einen dementsprechenden Mehraufwand hat, sollte eine zusätzliche Entlohnung als Gegenleistung erhalten. Wer (mehr oder weniger) seiner gewohnten Tätigkeit nachgeht, sollte dafür auch sein gewohntes Gehalt bekommen. (Dass die Altenpflege vielerorts zu schlecht bezahlt ist, hat mit Corona nichts zu tun.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Es steht in keinem Gesetz! Es handelt sich um eine Richtlinie
Oh mein Gott! 8OJa, hast recht... ist nichtsdestotrotz eine offizielle Anordnung, schwarz auf weiß.
"Personen, bei denen nicht zu erwarten ist, dass sie im Antragszeitraum nach Nr. 5.1 in ihrer beruflichen Tätigkeit von der Corona Pandemie betroffen sind oder zukünftig sein können
Damit sind genau die gemeint:
Beschäftigte die zum 7. April 2020 in Altersteilzeit in der Freistellungsphase, ohne Bezüge beurlaubt sind sowie Personen die zu diesem Zeitpunkt eine Zeitrente erhalten
Ich war in diesem Zeitraum weder in Altersteilzeit, noch freigestellt, ohne Bezüge beurlaubt noch in Rente (auch wenn ich die längst verdient hätte :mrgreen:).
Und es konnte zum besagten Zeitpunkt keiner - weder Du, noch irgendwelche Politiker oder sonstwer - einschätzen, ob ich nun in meiner beruflichen Tätigkeit von der Corona-Pandemie betroffen bin oder zukünftig sein würde; das konnte noch nicht mal mein AG, denen ging damals der Arxxx auf Grundeis - wegen Corona.
Insofern ist diese Einschränkung für mich und meine damaligen Kollegen vollkommen irrelevant.
Ja, ja... :mrgreen: Wieder nur Meinung statt Fakten.
(Dass die Altenpflege vielerorts zu schlecht bezahlt ist, hat mit Corona nichts zu tun.)
:gruebel:
Was soll nun diese Nebelkerze wieder? Davon hatte ich nix geschrieben.
 
Ich lese "Insbesondere" nicht als "ausschließlich diese Personen und sonst niemand". Aber darüber werden sich wohl letzten Endes die Juristen die Köpfe zerbrechen müssen.

Ich kann verstehen, dass Du enttäuscht bist (wobei - noch hast Du ja weder einen positiven noch einen negativen Bescheid erhalten, wenn ich Dich richtig verstanden habe. Vielleicht betrifft es Dich also gar nicht). Würde ich noch im Freistaat Bayern arbeiten, hätte ich den Bonus wohl auch beantragt. Dennoch bin ich persönlich der Ansicht, dass eine Entlohnung nach der tatsächlichen Leistung gerechter wäre als eine Ausschüttung nach dem Arbeitgebiet oder -ort. Und ich bin ehrlich genug, den Unterschied zwischen Fakten und eigenen Meinungen kenntlich zu machen. Sollten eigene Meinungen in einer Diskussion nicht gestattet sein?
 
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Hast recht... ja, noch ist nichts entschieden bei mir.
Falls noch was kommt, werd ich das kommunizieren, ebenso wenn nicht.
Möglicherweise habe ja auch ich mich geirrt, aber der Text der Verordnung war für mich eigentlich klar; und nach allem, was ich hier in Bayern so mitbekommen habe, erscheint mir die Auszahlung der Prämie als höchstwillkürlich.
Es hätte mich mal interessiert, was für Erfahrungen andere bayerische Pflegekräfte gemacht haben, aber ihr seid ja wohl alle aus anderen Bundesländern.
 
Also ich habe meinen Antrag am 4.5.2020 abgegeben da wir noch auf die Arbeitgeberbescheide warten mussten. Daraufhin kam eine Mail mit der Eingangsbestätigung. Anfang Juni hab ich ne Mail bekommen dass der Antrag bewilligt wurde und in den kommenden Tagen überwiesen wird. Am 12.6 habe ich den Bonus erhalten.
 
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Glückwunsch.
 
Falls noch was kommt, werd ich das kommunizieren, ebenso wenn nicht.
Update:
Gestern kam ne Mail vom LfP.

Mein Antrag könne nicht abschließend bearbeitet werden, es fehlten noch Nachweise.
Nämlich eine Bestätigung des AG, wo in Bayern ich gearbeitet hätte, da Firmensitz außerhalb Bayerns sei.
Zum Einreichen hab ich noch ca. 2 Wochen (!). :schraube:


Also ganz ehrlich, das finde ich gelinde gesagt eine Frechheit... eingereicht hatte ich meinen Antrag mehr als rechtzeitig, aber jetzt kommen sie damit an. Bei anderen Kolleginnen von mir war das übrigens kein Problem gewesen, obwohl da der Firmensitz auch nirgendwo anders gelegen hatte... :mad: Jetzt kann ich schauen, wie ich das Ding so schnell herkriege, in meiner Firma sind ja nun auch etliche der Verantwortlichen im Urlaub. :roll:


Kann sich nun jeder von euch seinen Teil denken... ich halte euch weiter auf dem Laufenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
... ich halte euch weiter auf dem Laufenden.
So, Update, wie versprochen.

Ich hatte ja nun geschaut, diese besagte Bescheinigung meiner ehem. Firma so schnell es geht herzukriegen, um sie noch vor Fristablauf :roll: einreichen zu können.
Dank der raschen Reaktion meines Ex-Arbeitgebers :daumen: (dem ich an der Stelle noch ein fettes Lob aussprechen muß) hab ich´s noch rechtzeitig geschafft und der Bonus wurde vom LfP bewilligt und überwiesen!

Es gibt also doch noch sowas wie Gerechtigkeit. 8-)
 
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