Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) der Hansestadt Hamburg hat zum 1. April eine neue Verordnung mit Prüfkriterien für Pflegeheime und ambulante Dienste erlassen. Die Verordnung regelt die Kontrollen der Wohn-Pflege-Aufsicht der Bezirke einheitlich. Die Ergebnisse werden künftig im Internet veröffentlicht.
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