Rechtsfrage!

Inti38

Stammgast
Registriert
24.04.2009
Beiträge
205
Beruf
FKS Intensiv/ Anästhesie; Wundexperte ICW
Akt. Einsatzbereich
FKS Intensivstation Uniklinik chir. / zusätzlich Arbeitnehmerüberlassung alle Bereiche
Funktion
Praxisanleitung
Hallo
habe eine Frage.... ist eine echt heikle Geschichte. Ich arbeite über eine Leihfirma so tageweise immer mal bei einem ambulanten Dienst. Ist natürlich auch über den AG genehmigt (auch wenns hier nichts zur Sache tut). Folgende Problematik: Habe mit Altenpflegern zu tun, die leider zum Teil fahrlässig arbeiten und ziemlich heftige Fehler abliefern, es wurde auch schon von Übergriffen berichtet, von Pat. an Kollegen u.auch an mich.
So mal die Frage, wenn ich das durch mein Mitwissen decke (wo soll ich mich auch hinwenden?) kann man mir rechtlich etwas anhaben, wie evtl. Verlust des Examens, Mithilfe bei diesen Übergriffen etc.
Das habe ich so noch nicht erlebt und weiß da nicht so recht wo ich mich hinwenden soll, v.a. da die Obrigkeit das wohl weiß... Das kann ich jetzt nicht bestätigen oder widerlegen, da das auf hören-sagen basiert.... Es ist natürlich extrem schwierig das zu beweisen, aber das ist ja auch hier nicht die frage. Mal ganz egoistisch nur gefragt wie es um meine person dabei steht! Der Rest ist natürlich indiskutabel, keine Frage! Brauchen wir nicht diskutierten.
Grüße Inti
 
Hallo,

wenn die Obrigkeit das weis und die Pat. sich beschweren, wie kann es sein, daß dann nix passiert?

Die Pat. müßten dann doch den Pflegedienst wechseln wollen oder könnten es doch jemanden erzählen.

Wenn dieser Pflegedienst auffällt, durch Mißhandlungen oder derartigen, dann wird höchstwahrscheinlich jede Pflegekraft mal näher angeschaut.

Wenn Du was gesehen hast, stehst Du eigentlich in der Pflicht das anzuzeigen.

Welche Konsequenzen das für Dich hat, weis ich nicht genau.

Wenn Du selbst nichts gemacht hast, wird Dir auch nix passieren, kann ja keiner was über Dich sagen.
 
wenn du nun schon davon weißt, musst du auch was unternhemen. wenn die leitung des pflegedienstes es weiß und nichts unternimmt, dann wende dich eben an den mdk.(vorher würd ich aber dort schon noch das gespräch suchen um sicher zu sein) ich habe schon köpfe rollen sehen von leuten, die zwar nichts gemacht, aber eben auch ncihts gesagt haben!...davon abgesehen, sollte dein gewissen dich was dagegen unternhemen lassen...
 
Hallo
hmm ich habe doch gefragt welche konsequenzen das haben kann für mein examen, der rest ist für mich in dieser frage nicht wichtig. was die pdl mit ihrem wissen macht ist mir egal, da ich nur aushelfe,das will ich auch nicht diskutieren ehrlich gesagt! Es geht hier mal ganz egoistisch nur um meine wenigkeit! aber danke wenn das keiner weiss ist auch ok, dann muss ich mich an eine reanwalt wenden oder einfach aufhören, ist ja nicht schlimm ist ja nur ein paar stunden und mal ehrlich in der großstadt gibts arbeit genug! grüße inti38
 
hallo

also mein pers. Rechtsempfinden sagt da nur, wenn du persönlich falsche Handlungen begehst oder falsche Handlungen abdeckst bzw siehst und mitmachst, machst du dich mitschuldig und somit bist auch du rechtlich in Gefahr

aber rein menschlich muß ich fragen......

natürlich gibt es Grauzonen die wir alle kennen.....

der Maßnahmenkatalog in einem Altenheim, der von anwesenden Mitarbeitern gar nicht gearbeitet worde sein kann.....

aber wenn Menschen wissentlich falsch behandelt werden, evtl. darunter leiden, wer bitte schön deckt das ab, hält den Mund oder macht sogar mit.....

da hört mein Verständnis auf, so schnell könnte keiner schauen wie ich da weg wäre und auch offen drüber reden würde, mit den passenden Leuten....

viele Grüsse
Bully
 
Garantenpflicht

Pflegekräfte haben eine sogenannte Garantenpflicht. Daraus ergeben sich auch durchaus strafrechtlich relevante Aspekte durch Unterlassung.

Hierzu ein aktueller Beitrag:

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Betreuer, Bevollmächtigte, die Betroffenen in Einrichtungen oder ambulant betreuende Fachkräfte sowie die auf Grundlage des SGB XII tätigen Fachkräfte sozialer Dienste eine Garantenstellung gegenüber den Betroffenen haben, die sich jedoch allein auf den Schutz der Rechtsgüter des Betroffenen beschränkt. Die Genannten können daher im Einzelfall strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein Betroffener durch ihr Unterlassen in seinem Recht auf körperliche Unversehrtheit oder in seinen Freiheitsrechten verletzt wird.
http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Medi...afrechtliche_Verantwortung2010_11_08_AG14.pdf

Hier ist ja nicht bekannt, um welche Übergriffe/Fehler es sich handelt. Der möglichen strafrechtlichen Verantwortung kann man sich aber sicherlich nicht entziehen, wenn man einfach den Job wechselt. Kommt natürlich immer darauf an, wann, was herauskommt und damit strafrechtlich relevant wird.
 
Hallo und DANKE
endlich mal eine Antwort auf meine Frage ohne gut gemeinte Ratschläge....
Ich dachte mir das schon aber sicher ist es erst wenn man es in einem Gesetzestext liest! Vielen Dank
Gruß Inti 38