News Rassismus per Facebook: Altenpflege-Mitarbeiterin entlassen

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Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Thüringen hat eine Mitarbeiterin aus der Altenpflege entlassen, nachdem sie sich auf Facebook ausländerfeindlich geäußert hatte. Die Frau hatte am Wochenende gepostet: "Irgendwann wird es eh so kommen dass man hinz und kunz aufnehmen muss. dank meiner medizinischen Ausbildung wird bei mir keiner überleben."

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Das ist schon harter Tobak! Widerlich sowas Menschenverachtendes von sich zu geben.

Gerade auf Facebook meinen viele sich in einem rechtsfreiem Raum zu bewegen und rassistische und hetzerische Kommentare ohne jede Konsequenz ablassen zu können. Hier wurde durch die Androhung einer Straftat noch mal eine Schippe drauf gesetzt.
Ich kann daher die Entlassung nur begrüßen!
 
Die darf gerne mal auf einen Kaffee bei mir vorbeikommen... ich rede dann nochmal mit ihr. :kloppen:
 
Ich finde, da müssen wir ein bisschen aufpassen. Im Moment wird allgemein ziemlich gegen Ausländer gehetzt und selbst große Medien üben sich gut darin. Überall werden "böse Geschichten" über Asylbewerber veröffentlicht, teils mit krassen Videos. Gemeinden und Behörden melden Überforderungen, in Medien wird über Gewalt durch Ausländer berichtet. In sozialen Netzwerken wird schnell mal emotional geantwortet, besonders angebliche Vergewaltigungsgeschichten durch Asylbewerber sind nur ein Beispiel. Ich verurteile persönlich jeglichen Rassismus, Ausländerfeindlichkeit geht gar nicht - und ohne die Kollegin in Schutz nehmen zu wollen: aber die Hintergründe und Zusammenhänge sind uns nicht bekannt. Natürlich ist der Inhalt der Aussage harter Tobak und zeigt Dummheit und Ängste auf, aber soziale Netzwerke verleiten schnell mal im Schutz der angeblichen Anonymität zu undurchdachten Äußerungen. Am Ende ist sie eine unaufgeklärte, emotional getriebene Mitläuferin; da wäre ein klärendes Gespräch (und vielleicht mal den Besuch eines Asylbewerberheimes) hilfreicher, als die Kündigung. Denn das bestätigt sie maximal in ihren Ängsten. Wenn jede private "dumme Aussage" sofort arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, haben wir bald ein Problem mit der freien Meinungsäußerung.

Ben
 
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Rassismus hat nichts mit freier Meinungsäußerung zu tun. Null Toleranz gegenüber solchen Aussagen und in so einem Kontext erst recht nicht.

Rostock-Lichtenhagen lässt grüssen... es ist momentan eine Frage der Zeit bis es zu einem traurigen Revival kommt. Deshalb kein fußbreit den Faschisten.
 
Freie Meinungsäußerung kann sich durch alle Bereiche ziehen und muss nicht auf ein Thema beschränkt sein. Die Aussage der Kollegin hat alle Grenzen überschritten, das ist keine Frage. Es geht dabei auch mehr um die Folgen der Nutzung sozialer Netzwerke.

Also lieber alle Mitläufer in der Unwissenheit bestätigen fühlen lassen und damit erst zum richtigen Rassisten machen, als objektive Aufklärung zu betreiben? Bei dieser Denkensweise wundert mich wirklich nichts mehr... wer noch nicht rechtsradikal ist, wird eben radikalisiert, indem die Existenz wegen dummer, emotionaler und undurchdachter Äußerungen geraubt wird - anstatt Aufklärung zu betreiben und Ängste, die zu solchen Aussagen führen, zu mildern...

Ben
 
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Was ist denn bitte ein "richtiger" Rassist? Rassist ist Rassist - Punkt. Und da gibts keine Toleranz.
 
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Rassismus ist eine Ideologie. Wegen einer dummen Äußerung ist sie nicht zwingend fremdenfeindlich, sondern einfach unaufgeklärt. Ich bin auch für "null Toleranz", aber nicht mit Mitteln, die Rassismus in letzter Konsequenz fördern können. Null-Toleranz-Politik in Form von "falsche Meinung = in Schublade stecken und absperren" ist m.E. absolut gefährlich und stellt definitiv keine Lösung dar!

Deine oberflächliche Denkensweise verstehe ich zwar, aber sie ist sicherlich dazu geeignet, das ohnehin bestehende Problem zu verschlimmern. Jetzt ist die Kollegin eben arbeitslos, rutscht - dank der tollen Bestätigung ihrer bestehenden Ängste und der grandiosen "Aufklärungsarbeit" - in das rechte Spektrum ab und die NPD hat ein Mitglied mehr. Natürlich war das in dem Fall nicht mehr nur Meinungsäußerung,- dies bezog sich auch eher auf den Grundsatz.

Ben
 
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Ich bekomme Bauchschmerzen wenn die freie Menungsäusserung dazu missbraucht wird, anderen Menschen Grundrechte abzusprechen.

In einer Demokratie muss ich andere Sichtweisen aushalten und das ist auch gut so. Schweigen und gutheißen muss ich sowas aber deswegen noch lange nicht!

Oben genannte Aussage stellt imho eine Androhung einer Straftat dar. Des Weiteren hätte ich als Arbeitgeber eines Arbeitnehmers der sich öffentlich! (Facebook ist nicht das Wohnzimmer) so äußert arge Probleme. Ist der Arbeitgeber hier nun verantwortlich der Dame Geschichts-, Medien- und Sozialkundeunterricht zu erteilen? Die Entlassung ist daher absolut nachvollziehbar. Der Dame wurde nicht ihre Urkunde entzogen und sie kann sich daher um einen neuen Job bemühen.

Rassistische Hetze ist leider gerade häufig und oft werden die Hetzer dann lediglich verharmlosend als "besorgte Bürger" mit "Ängsten" dargestellt. Wer sich rassischtisch und menschenverachtend äußert bleibt für mich aber ein Rassist. Objektive Aufklärung zu betreiben ist hier oft schwer, da klassischen Medien ohnehin nichts geglaubt wird.
 
Die Aussage ist ganz klar fremdenfeindlich und damit bestätigt sie ihre Ideologie. Warum solche Menschen in Schutz nehmen? Sie hat sich für ihre Einstellung entschieden. Wer die Fresse aufmacht muss auch mit den Konsequenzen leben können. Gerade wenn du sie nicht entläßt wird sie in ihrer Meinung bestätigt, jetzt merkt sie, dass es vielleicht doch nicht so cool ist mit so einer Einstellung rumzurennen und denkt mal hoffentlich darüber nach und merkt dass fremdenfeindliche Äußerungen auch (arbeits-)rechtliche Konsequenzen haben können und in ihrem Fall auch zu recht hatte.

mary_jane hat es kapiert Rassismus und Faschismus zu verharmlosen ist der falsche Weg. Hier gilt es entschlossen den Anfängen zu wehren und dass mit aller Härte und auf allen Ebenen.
 
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Völlig korrekt vom Arbeitgeber - freie Meinungsäusserung hört da auf wo Straftaten beginnen.

Gerade letzte Woche hat ein FSJ'ler bei einem Krankenhaus in der Nähe seinen Platz verloren auf Grund einer ähnlichen Drohung per Facebook. Facebook ist kein rechtsfreier Raum und dank der Online-Anzeige in manchen Bundesländern versuche ich/wir jegliche Straftaten in diese Richtung anzuzeigen. Denn Hass-Kommentare, seien sie dumm oder unüberlegt haben nichts in sozialen Netzwerken zu suchen.
 
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Kurzer Auszug aus dem Gesetzestext:

Androhung von Straftaten
Gemäß § 126 StGB ist die Androhung der dort aufgezählten Straftaten strafbar. So kann z.B. derjenige, der einen Mord (siehe Mord), einen Totschlag (siehe Totschlag), eine schwere Körperverletzung (siehe Körperverletzung) oder einen Raub (siehe Raub) androht, mit einer Freiheitsstrafe (siehe Freiheitsstrafe) bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe (siehe Geldstrafe) bestraft werden.

Androhung ist hierbei die Ankündigung, die Begehung einer der in § 126 StGB genannten Taten stünde bevor, wobei der Drohende vorgibt, hierauf Einfluss zu haben. Das Delikt muss dabei bereits in seinen wesentlichen Zügen konkretisiert
sein.

Interessant erscheint mir der letzte Satz.... wo bitte steht, dass besagte Altenpflegerin "die Tat" in wesentlichen Zügen konkretisiert hatte?
 
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Letztendlich wurde ja erstmal eine Strafanzeige gestellt, ob die dann auch weiter verfolgt wird steht auf einem anderen Blatt.

Jedenfalls kann ich dem Arbeitgeber völlig Recht im Bezug auf die Kündigung geben. Ob jetzt noch eine Verurteilung on Top kommt wage ich aber zu bezweifeln. Immerhin ist es nunmal ein Denkzettel und sie wird nun vorher überlegen (oder auch nicht) ob es sinnvoll ist derartige Kommentare zu posten.

Wahrscheinlich wird aber in ihren Augen eh wieder der böse Asylbewerber daran Schuld sein, dass sie ihren Job verloren hat.
 
Ich weiß garnicht warum hier noch diskutiert wird, das ist eine klare Drohung. Bei einer solchen würde jeder Arbeitgeber, ganz unabhängig vom Motiv (hier: Rassismus) die Notbremse ziehen.

Was ich viel interessanter finde:
Gäbe es auch ohne die Drohung eine Möglichkeit das Arbeitsverhältnis zu beenden? Also wenn sie etwas Menschenverachtendes gepostet hätte was weniger unter die von @Tante Doll genannten Kriterien fällt, sondern eher unter den Straftatbestand der Volksverhetzung?
 
@novalgin:

Abgesehen vom Strafrecht existiert ja noch der ICN-Ethikcodex für Pflegende.

Da heißt es:
"Untrennbar von Pflege ist die Achtung der Menschenrechte, einschließlich kultureller Rechte, des Rechts auf Leben und Entscheidungsfreiheit auf Würde und auf respektvolle Behandlung. Pflege wird mit Respekt und ohne Wertung des Alters, der Hautfarbe, des Glaubens, der Kultur, einer Behinderung oder Krankheit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Nationalität, der politischen Einstellung, der ethnischen Zugehörigkeit oder des sozialen Status ausgeübt." http://www.dbfk.de/media/docs/download/Allgemein/ICN-Ethikkodex-2012-deutsch.pdf

Konkret bedeutet das für mein Empfinden: Wenn jemand öffentlich ankündigt, gegen diese Richtlinie zu verstoßen, ist aus Sicht des Arbeitgebers die Pflegequalität gefährdet. Das rechtfertigt (sofern es nicht strafrechtlich relevant ist) m. E. keine fristlose Kündigung, aber doch zumindest ein klärendes Gespräch mit dem Vorgesetzten - mit dem Hinweis, dass der Mitarbeiter unter besonderer Beobachtung steht. Oder ggf. auch eine Abmahnung.

"Dummes Zeug" öffentlich zu posten fällt wohl tatsächlich unter "freie Meinungsäußerung". Wenn es aber gegen Gesetze verstößt, hört die Toleranz sicher auf. Und wenn das "dumme Zeug" weite Kreise zieht und womöglich geschäftsschädigend für ein Unternehmen ist, dann sind wohl auch arbeitsrechtliche Konsequenzen angebracht.
 
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Warum ich hier noch diskutiere(n will), ist mein Gedanke, ob die Facebook-Posterin auch entlassen worden wäre, wenn sie diese (ganz klar rassistisch motivierte) Aussage "nur" im Kollegenkreis kundgetan hätte und eben nicht bei Facebook gepostet hätte. Solch "dummes Zeug" habe ich nämlich schon sehr oft von Pflegekräften hören müssen... ohne Facebook und auch ohne weiteren Konsequenzen!

Mir scheint, dass die Entlassung besagter Person vielleicht nur deswegen durchgeführt wurde, da sie im öffentlichen Raum letztendlich auch den Ruf ihres Arbeitgebers schadet.
Mit anderen Worten: ich persönlich glaube, dass mehr die Modalitäten der Äußerungen und weniger der Inhalt entscheidend waren! Auch mit Hinblick, dass geprüft wird, dies auch strafrechtlich zu bewerten.
 
Ich denke mal wenn sie die Aussage nur im Kollegenkreis geäußert hätte, wäre da nix passiert, wo kein Kläger da kein Richter. In dem Fall schadet so eine öffentlich gemachte Äußerung schon erheblich dem Arbeitgeber und von daher ist es nur richtig da null Toleranz zu zeigen. Das Strafverfahren ist wahrscheinlich dann nur noch das i-Tüpfelchen seitens des Arbeitgebers.
 
Ja, das ist möglich - wenn ein Mitarbeiter solche fremdenfeindlichen Äusserungen tätigt ist eine Kündigung möglich und auch schon geschehen.
 
"Das muss die Demokratie aushalten können" hat sich zu einem Selbstläufer entwickelt. Alles scheint mittlerweile erlaubt. Denn: wo fängt Rassismus an und wo hört er auf? Ab wann ist man ausländerfeindlich? Wann nicht?

Polizei, Justiz und Verfassungsschutz sind bekanntlich auf dem rechten Auge blind. Politiker gefallen sich in ausländerfeindlichen und menschenverachtenden Slogans. Und hier ist jetzt nicht die NPD gemeint. Und da wird von einer einfachen Pflegekraft erwartet, dass sie weiß, was korrekt ist und was nicht? Schwierig.

Elisabeeth