Preis für die Fachweiterbildung?

bussi-jaz

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interdisziplinäre Intensivstation
Ich werde voraussichtlich im November die Fachweiterbildung beginnen. dazu verlangt die Leitung, dass wir Teilnehmer uns nach den 2 jahren für 3 jahre verpflichten, und zusätzlich pro schulwoche 2 tage in form von überstunden selbst leisten, rechnet mal 24x 7,8..... (Ich glaub es sind 12 Wochen)Soll ich zukünftig nur noch arbeiten? Das heißt dann praktisch wenn in 2 jahren irgendwas passieren würde, bsp. das ich woanders arbeiten wollen würde oder umzug, müsste ich nicht nur 5000 euro zahlen sondern auch noch ein gehalt!!! wegen überstunden, das bekommt man doch nicht in 2 jahren hin..... Nein ich habe nicht vor dann zu gehen, aber man weiß doch nie was kommt.....:wut:ich bin so sauer, weiß nicht ob ich so einen faulen deal wirklich will, klar will ich die weiterbildung aber um diesen preis??? Wie läuft das bei euch mit Eigenanteil oder Verpflichtung?
Was denkt ihr darüber?
Ist das ok?
Danke für euer Feedback!
 
Bei zweijährigen Weiterbildungen sind die drei Jahre Verpflichtung im Anschluss nicht ungewöhnlich, legal sind sie ebenfalls. Der AG hat durch Deine Fortbildung Ausgaben, er will auch was von Dir als weitergebildetem Mitarbeiter haben.

Bei uns werden Fachweiterbildungen während der Freizeit geleistet (Versicherungsschutz hat man), dafür fällt die Verpflichtung weg. Aber die Palliativweiterbildung ist auch kürzer.
 
Die Verpflichtung stört mich nicht, aber die noch zusätzlichen 190 Überstunden, die ich leisten soll, wo ich nicht weiß wie....
 
Was sagt der BR/MAV dazu? Mir kommt das eher so vor, als wenn man einen Weg sucht, dich von deinem Ansinnen abzubringen.

Elisabeth
 
Die 3 Jahre Verpflichtung sind rechtens, den Rest finde ich dreist - aber machen viele AG so.

Wie wäre es mit einem AG Wechsel für die FWB? Es gibt durchaus auch faire Arbeitgeber, bei denen die FWB Dienstzeit ist und du im Anschluss daran dich für 3 Jahre verpflichtest.
 
Wieso denn Überstunden?
Du wirst doch während deiner FWB bezahlt, hast aber Schule (wo du nicht arbeitest) und Praktika - und irgendwie musst du für dein Gehalt ja auch was tun.

Ich verstehe irgendwie dein Problem nicht ganz...
 
. dazu verlangt die Leitung, dass wir Teilnehmer uns nach den 2 jahren für 3 jahre verpflichten, und zusätzlich pro schulwoche 2 tage in form von überstunden selbst leisten, rechnet mal 24x 7,8..... (Ich glaub es sind 12 Wochen)!
Ich verstehe das Problem schon. Pro Schulwoche 2 freie Tage opfern.
 
Ich denke darüber kann man so pauschal nicht urteilen.
Es gibt Häuser, da wird für die Zeit einer FWB ein geringeres Gehalt gezahlt - dann wird aber auch nicht ausserhalb der Blockpraktika gearbeitet.
Bei anderen ist es üblich, dass man z.B. jedes zweite Wochenende regulär auf eine Station arbeitet, auch in der Schulzeit, und dafür das reguläre Gehalt bekommt.
 
Für mich sehr irritierend.

Ich kenne es hier nur so, dass ich mich für 3 Jahre verpflichte und selbstverständlich der Unterricht auch Dienstzeit ist und ich meine Freizeit zum Lernen nutzen kann, was ich auch muss in der Fachweiterbildung.

Einheitliche Regelungen gibt es sicher nicht, aber ich muss nicht alle Bedingungen hinnehmen, wenn ich bereit bin zu wechseln.

Rückzahlungsregelung ist bei uns so, dass der Betrag vorher feststeht, ich bei einem Wechsel entweder mich vom neuen AG freikaufen lasse oder ich x/36tel zurückzahle. Von einem zusätzlichen Gehalt steht nichts.
 
Sei doch froh, dass dein Arbeitgeber dir die Fortbildung finanziert. Für wen machst du diese Weiterbildung dür dich oder deinen AG? In der Physiotherapie z.B., ist es Gang und Gebe, dass man seine Fortbildung selbst finanziert, und je nach AG auch noch seinen Urlaub dafür opfert.
 
Ich finde, in der derzeitigen Situatin muss man nicht mehr nur "dankbar" sein, dass der AG die FWB finanziert und dafür Nachteile in Kauf nehmen.

Bei uns ist es wie bei Narde, der Unterricht für die FWB ist komplett Arbeitszeit, es gibt das volle Gehalt weiter (die Praktikas auf anderen Stationen bzw. in der Anästhesie sind ja wie auf der eigenen Station arbeiten) und gelernt wird in der Freizeit.

Auch bezüglich der "Ablöse" nach der FWB ist es so, dass für jeden Monat in den 3 Jahren der Verpflichtung 1/36 gezahllt werden muss.

Mittlerweile kann man sich ja die Kliniken aussuchen und die Wartezeiten auf die FWB sind auch nicht mehr so lange wie noch vor einigen Jahren.
 
Ich kenne es hier nur so, dass ich mich für 3 Jahre verpflichte und selbstverständlich der Unterricht auch Dienstzeit ist und ich meine Freizeit zum Lernen nutzen kann, was ich auch muss in der Fachweiterbildung.

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Die Verpflichtung entspricht geltendem Recht, dafür gibt's auch schon Gerichtsurteile. Pro Schulwoche zwei freie Tage zu opfern ist wahrscheinlich legal - auch in anderen Bereichen arrangiert man manchmal sowas - AG zahlt die Fortbildung, dafür opfert Mitarbeiter dafür einen Teil seiner Freizeit (oder, wie bei uns, wird die komplette Fortbildung in der Freizeit geleistet). Ich glaube also nicht, dass man dem AG sowas verbieten kann - verhandeln sollte man schon.

Wichtig ist: All das muss vor Antritt der Fachweiterbildung geklärt sein, im Nachhinein kann der AG sowas nicht durchsetzen.
 
Wenn du erstmal unterschrieben hast, ist klar, dass du nimmer verhandeln kannst.
Ich habe Bussi-Jazz aber so verstanden, dass sie noch die Wahl hat.

Ja, legal oder nicht, da stimme ich jetzt Susi zu, du musst nicht zu allem ja und amen sagen - andere Häuser haben auch nette Monitoranlagen.
 
Hallo!
Ob das Vorgehen des Arbeitgebers sich mit geltendem Recht deckt, weiss ich jetzt auf Anhieb nicht. Diese Vorgehensweise kenn ich nicht. Die Unterrichtsstunden waren und sind bei uns Arbeitszeit, drei Jahre Verpflichtung obligat.
Aber ich bin erschüttert, auf welche Ideen Arbeitgeber kommen, statt froh zu sein über jeden, der noch Interesse an der Fachweiterbildung hat.
Und es scheint so, daß der Berufsstannd sich auch dieses bieten lässt. Warum?
Was denn noch alles? Überstunden, Einspringen, Überlastung gehören ja leider schon zur Normalität.
Fast alle Intensivstationen, die ich kenne, haben viele Stellen nicht besetzt, händeringend wird Personal gesucht.
Wann sagen wir endlich mal: So nicht mehr?

Gruß
Stephan
 
Ich kann schon verstehen, dass der Threadersteller keine freien Tage opfern will, bin mir aber inzwischen ziemlich sicher, dass eine solche Forderung nicht verboten ist. Ergo könnte man nicht gegen den AG vorgehen - verhandeln oder auch zu einem anderen AG wechseln ist möglich.

(Angeblich hilft's auch, wenn man glaubhaft versichert, dass die Konkurrenz Interesse an einem hat.)
 
Warum sollte der Arbeitgeber den FWB Leuten 2 freie Tage pro Woche schenken (ich gehe mal davon aus, dass damit nicht das WE gemeint ist)?
Wenn ich das richtig verstanden habe, wären das 3 Tage Schule, 2 Tage "frei" (= Eigenstudium?) und freies Wochenende. Warum sollte der AG die (bezahlten!) freien Tage nicht auch nutzen, und die AN arbeiten lassen?
 
Ich werde voraussichtlich im November die Fachweiterbildung beginnen. dazu verlangt die Leitung, dass wir Teilnehmer uns nach den 2 jahren für 3 jahre verpflichten, und zusätzlich pro schulwoche 2 tage in form von überstunden selbst leisten, rechnet mal 24x 7,
ich verstehe das anders als du - dass sie nämlich sie bei 5 Tagen Unterricht pro Woche 2 Tage in ihrer Freizeit im Unterricht sitzen soll.
 
Narde, du verstehst das richtig, natürlich sind es immer 5 Tage Schule.... Sonst wär es ok für mich.... Haben am Montag nochmal Gespräch mit der PDL, hoffe wir erreichen was, momentan haben wir noch eine 5,5 Tage Woche auf Staation, soll zwar umstruktrukuriert werden , aber noch fraglich ob es klappt....,d.h. wir haben so schon nur 6 freie Tage im Monat.... und wenn ich dann noch 200 Überstunden machen soll erscheint mir das so, als müsse ich quasi dort einziehen.....
 
Ich bin gerade bei den Prüfungsvorbereitungen, für die Fachprüfung, habe die Fachweiterbildung nach einem ähnlichen System absolviert und ich muss ehrlich sagen es war schon anstrengend nachmittags noch in die Schule zu sitzen.

Die Verpflichtung macht mir nicht so viel aus, aber wenn du den AG wechseln möchtest, zahlt dein künftiger AG schonmal die Kosten und schließlich werden Intensivpflegekräfte überall gesucht.
 
Es ist zunächst festzuhalten, dass die Verpflichtung auf drei Jahre inzwischen durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes legitim ist. Leider kann ich das Aktenzeichen nicht finden....
Aber aus der Verpflichtung leiten sich auch für den Arbeitnehmer Sicherheiten ab. Wenn soviel Geld im Spiel ist habe ich als AN Anrecht auf eine sehr gute Ausbildung: ob diese zu leisten ist, wenn ich soviel zusätzlich arbeiten soll ....??? Auch mir gibt es Sicherheit, weil der AG mich in diesen drei Jahren eher nicht loswerden will! Wenn doch - keine Rückzahlung! Falls ich innerhalb der drei Jahre wechseln möchte, kann ich mit dem neuen AG aushandeln den ausstehenden Betrag zu übernehmen.

Ausserdem würde ich über den BR prüfen lassen, ob das Arbeitzeitgesetz bei dem beschriebenen Verfahren nicht verletzt wird.

Matras
 

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