Podologe

Hypertone_Krise

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11.03.2009
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1.121
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PDL, GuK, Palliative Care
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PDL
Wir hatten neulich in der Onkologie eine Patientin aus dem Pflegheim, die ziemlich ungepflegte Fußnägel hatte. Dies ist auch dem Sohn aufgefallen, der sich deshalb an die Pflegekräfte in dem Pflegeheim wandte. Dort erzählte man ihm , dass seit einigen Wochen kein Podologe mehr in die Einrichtung käme und auch in der Umgebung keine ambulanten Behandlungen mehr durchgeführt werden, weil alle niedergelassenen Podologen inzwischen total überlastet wären. Eine "normale" Fußpflegerin darf bei der Patientin nichts machen, weil sie bereits seit längerem ein diabetisches Fußsyndrom hat.
Habt ihr in Euren Einrichtungen ähnliche Probleme und wie geht Ihr damit um? Ein bekannter von mir arbeitet bei einer Krankenkasse und bestätigte, dass es wohl generell viel zu wenig Podologen gibt. Das ganze wäre wohl schon auf Landesebene "gewuppt" worden... Aber was bedeutet das für die betreffenden Patienten und die Heime, die eine regelmäßige Versorgung der Betreffenden nicht mehr gewährleisten können?
 
Richtig !

Podologen gibt es zu wenige, sind überlaufen und selten zu Heim-/Hausbesuchen bereit.
Was mir neu ist, ist, daß eine Fußpflege nicht zur Nagelpflege an einen Diabetischen Fuß darf.
Sie nimmt ja keine podologische Behandlung vor.
Allerdings kann sie die AVO-Podologie nicht abrechnen.
Eine med. Fußpflege ist sehr genau mit den Risiken des Diabetes vertraut.

Sehr interessant fände ich, wo so etwas geschrieben steht. (darf nicht)

LG, Frieda
KrSr & med.Fußpfl. !
 
Mhm- ich habe kaum Erfahrungswerte mit Fußpflegen, bzw. Podologen, aber ich nehme mal an, dass es da schon noch Unterschiede gibt bezüglich Verschreibungspflicht bzw. -möglichkeit, oder? Und wie sieht das von der Rechtssicherheit aus?
 
Die "stinknormale" Fußpflege ist im Bereich Kosmetik angesiedelt.
Weder verschreibungsfähig noch -pflichtig.

Frag Deinen Frisör.

med. Fußpfl. und Podologie sind andere Hausnummer.

Bitte schau, was Dein Pat. benötigt.

Mit der Rechtssicherheit hat derjenige ein Problem, der den Auftrag annimmt.
 
Richtig !

Podologen gibt es zu wenige, sind überlaufen und selten zu Heim-/Hausbesuchen bereit.
Was mir neu ist, ist, daß eine Fußpflege nicht zur Nagelpflege an einen Diabetischen Fuß darf.
Sie nimmt ja keine podologische Behandlung vor.
Allerdings kann sie die AVO-Podologie nicht abrechnen.
Eine med. Fußpflege ist sehr genau mit den Risiken des Diabetes vertraut.

Sehr interessant fände ich, wo so etwas geschrieben steht. (darf nicht)

LG, Frieda
KrSr & med.Fußpfl. !
Vielleicht hilft dir das als Ausgangspunkt für deine Suche:


Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahmen an gesunden Füßen.
Medizinische Fußpflege (Podologie) ist die präventive, therapeutische und rehabilitative
Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten und bereits geschädigten Fuß. Sie
ist per Gesetz als heilberufliche Tätigkeit eingeordnet worden und damit erlaubnispflichtig.
Seit dem 02.01.2002 darf sich nur noch medizinischer Fußpfleger (Podologe) nennen, wer
entweder die Erlaubnis nach § 1 PodG oder eine Berechtigung oder staatliche Anerkennung
nach § 10 Abs. 1 PodG nachweisen kann.
http://www.gesundheitsamt.bremen.de/sixcms/media.php/13/3_nb_GBE_Fusspflege und Hygiene.pdf
 
Elfriede, Reaktionen wie Deine empfinde ich nicht als hilfreich sondern unhöflich. Den Unterschied zwischen Podolgen und stinknormaler Fußpflege kenne ich auch ohne meinen Frisör fragen zu müssen. In unserer Klinik haben wir einen eigenen Podologen, der allerdings im Rahmen eines bestimmten Stellenanteils als Podologe bei uns tätig ist und und ansonsten als Pflegefachkraft arbeitet. Die Patientin wurde von ihm behandelt und ist inzwischen wieder entlassen worden. Mich hat die grundsätzliche Handhabung mit der Problematik interessiert, die sich aufzeigt, wenn eine podologische Behandlung zwar verordnet wird aber mangels Podologen nicht durchgeführt werden kann. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass es o.k. ist, wenn dann alternativ die normale Fußpflege konsultiert wird. Und ich vermute , dass die Rechtsicherheit dann auch zum Problem der Einrichtung werden kann. Außerdem ist davon auszugehen, dass wir nun des öfteren in der Klinik mit den Folgen eines diabetisches Fußsyndrom, das nicht adäquat behandelt wurde ( werden konnte) konfrontiert werden.
@ Maniac: Danke schön.
 
... Aber was bedeutet das für die betreffenden Patienten und die Heime, die eine regelmäßige Versorgung der Betreffenden nicht mehr gewährleisten können?
Das, was es immer bedeutet: der Pat./Pflegebedürftige steht im Mittelpunkt und da steht er im Weg. Das Versorgungsdilemma, und das betrifft ja nicht nur die Podologen, bekommt der Bürger erst mit, wenn er selbst oder Angehörige betroffen sind. Ändern wird sich nix. Denn Änderungen kosten Geld und das hat die Kasse nicht- schon gar nicht für chronisch Kranke.

Und so stellt sich die Frage: braucht es für jede Fußpflege bei einem Diabetiker wirklich einen Podologen? Oder welche Möglichkeiten gibt es noch?

Nebenbei- geht jeder Diabetiker zum Podologen bezüglich der Fußpflege? Kann ich mir kaum vorstellen wenn man bedenkt, dass rund 7% der Bevölkerung "zu süß" sind.

Elisabeth
 
Habe heute mal meinen Hausarzt gefragt: Eine podologische Behandlung darf nur dann verordnet werden, wenn ein diabetisches Fußsyndrom vorliegt. Außerdem setzt dies eine umfassende ärztliche Diagnositk vorab voraus. Der Großteil der Diabetiker wird sich also wohl die Fußnägel selbst schneiden oder ne Fußpflege bezahlen müssen. Bestätigt wurde mir, dass es von den Podologen inzwischenn viel zu wenige gibt, nicht zuletzt weil die Fußpfleger/innen inzwischen sehr frühzeitig die Behandlung von "kritischen" Füßen ablehnen und an die Podologen verweisen.
 
Das würde bedeuten, dass auch der ganz normale Fußpfleger aktiv werden kann und darf.

Elisabeth
 
Ich verstehe Deine Rückschluß auch nicht Elisabeth. Das Problem, dass es für die kritischen Füße nicht genügend Podologen gibt, besteht nach wie vor. Normale Fußpfleger durften und dürfen bei normalen Füßen jederzeit aktiv werden.
 
Der feine Unterschied für die Kasse dürfte bei "normalen" Füßen liegen. Ein Diabetiker hat erst mal "normale Füße". Das Problem taucht dann auf, wenn es dort Veränderungen gibt. Stichwort Sensibilität.

Bleiben wir beim Fakt und gehen davon aus, dass man mit dem Risiko zu lasch umgeht. Die Versorgung mit Podologen ist unzureichend. Was bedeutet das jetzt für den Betroffenen? Gänzlich auf Fußpflege verzichten? Allein nur das Problem publik machen kann es ja auch nicht sein.

Elisabeth
 
Ja nun- das Problem habe wengier ich sondern diejenigen, die in ihren Einrichtungen die Versorgung ihrer Bewohner gewährleisten müssen. Ich wundere mich übrigens schon ne ganze Weile, warum hier kaum Feedback kommt...
 
Was sollen denn die Kollegen deiner Meinung nach machen? Du kannst ja kaum dem Podologen vorschreiben, welche Kunden er behandeln darf und welche nicht.

Was mich außerdem interessiert- die Verordnung ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich. Wer bezahlt dann den Podologen, wenn die Kasse wegfällt. Der Bewohner? Wie teuer wird so was und kann sich das jeder leisten?

Elisabeth
 
Was sollen denn die Kollegen deiner Meinung nach machen?

Elisabeth
Weshalb habe ich wohl hier gepostet? Weil ich genau das wissen möchte: Wie wird in den Einrichtungen damit umgegangen? Was gibt es für Alternativen? Ist es inzwischen eher die Regel anstatt die Ausnahme, dass die podolgoische Versorgung vernachlässigt wird? Wie reagieren darauf die betroffenen Bewohner und/oder deren Angehörige, wie der MDK?
 
bisher hatte ich/wir immer glück.
wir hatten damals im heim einen engpass, weil unser "hauspodologe", also der, der immer vorbeikam, sich das leben genommen hat.
wir haben uns einen wolf telefoniert um einen neuen zu finden.
die füße sahen immer schlimmer aus.
gab dann auch beschwerden. zu dem zeitpunkt hatten wir bereits der krankenkasse gemeldet das wir keinen podologen bekommen können und anfragen gestellt ob wir nicht auf einen uns bekannte fußpflegerin zurückgreifen können, die bei uns auch tätig ist, sich aber nur um die "gesunden" füße kümmert.
bevor wir einen antwort erhalten haben fanden wir einen neuen podologen der sich gerade einen kundenstamm aufbauten.
wir erklärten den betroffenen die situation und auch den angehörigen.
gab viel wind darum. einige wollten sich beim mdk und oder bei den verischerungen beschweren.
ich sagte dann immer: "ja bitte tun sie das, wir haben es auch schon getan und kommen nicht weiter. ist alles dokumentiert" (stimmte ja auch).
 
Das bedeutet also, dass man die Füße bewusst "vergammeln" lässt. Ob das für so eine Klientel gut ist?

Elisabeth
 
Was wäre denn DEINE Alternative, Elisabeth? Ich habe die Tage mal ne Manüküre machen lassen und mich mit der Dame über das Thema hier unterhalen. Sie selbst macht auch Fußpflege und meinte, dass das Risiko, haftbar gemacht zu werden, wenn bei der Behandlung eines "problematischen" Fußes was schief geht, ihr persönlich viel zu hoch wäre und sie inzwischen nur noch konsequent die "normalen" Füße behandelt.
@ Spaßvogel: Schade, dass Ihr keine Rückmeldung von der KK bekommen habt- das wäre mal sehr interessant gewesen, wie die sich positionieren.
 
vergammeln lassen kann man es natürlich nicht.
wenn wir keinen neuen podologen gefunden hätten, hätten wir die kassen genervt.
dann mit den patienten gesprochen und ggf mit deren angehörigen ob wir als alternative einen fußpfleger beauftragen dürfen. dieses hätten wir schriftlich fixiert und von dem patienten bzw dem gesetzlichen vertreter gegenzeichnen lassen.

damit befinden wir uns wenigstens nicht mehr im unrechtlichen bereich, sondern in einer helleren grauzone.
was anderes fällt mir auch nicht ein.
 
...
dann mit den patienten gesprochen und ggf mit deren angehörigen ob wir als alternative einen fußpfleger beauftragen dürfen. dieses hätten wir schriftlich fixiert und von dem patienten bzw dem gesetzlichen vertreter gegenzeichnen lassen. ...
Und genau diesen Lösungsansatz meine ich.

Elisabeth