News Pflichtmitgliedschaft vor Gericht

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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Sitz in Lüneburg hat angekündigt, am 22. August darüber entscheiden zu wollen, ob die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer Niedersachsen rechtens ist oder nicht. Gleich zwei Klägerinnen wehren sich auf juristischem Wege gegen ihre verpflichtende Mitgliedschaft.

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"In dem einen Fall bezweifelt eine Klägerin, dass das Pflegekammergesetz in Niedersachsen mit dem Grundgesetz vereinbar ist – sie halte, so eine OVG-Sprecherin, die Pflichtmitgliedschaft für unverhältnismäßig."

Da wird sie ziemlich sicher baden gehen. Die Rechtmäßigkeit diverser Kammern wurde schon mehrfach juristisch bestätigt, auch deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.


"In dem zweiten Verfahren geht es hauptsächlich darum, ob als Fallmanagerin eines Krankenhauses einer der von dem Gesetz betroffenen Berufe ausgeübt wird."

Das ist immer eine Einzelfallentscheidung. Hier gibt es eine gewisse Chance, nicht Mitglied der Kammer sein zu müssen.