Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Sitz in Lüneburg hat angekündigt, am 22. August darüber entscheiden zu wollen, ob die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer Niedersachsen rechtens ist oder nicht. Gleich zwei Klägerinnen wehren sich auf juristischem Wege gegen ihre verpflichtende Mitgliedschaft.
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