Die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer Niedersachsen ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen Grundrechte. Das hat am 7. November 2018 das Verwaltungsgericht Hannover entschieden und die Klagen zweier Kammermitglieder abgewiesen (AZ.: 7 A 5658/17 und 7 A 6876/18).
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