Ich kann mir auch vorstellen, dass es mehr Neuanträge geben wird, weil viele sich Leistungen erhoffen, die vorher noch keine bekommen haben. All die, die bisher schon Pflegeleistungen erhalten haben, werden doch übergeleitet und erstmal mehr Geld/Leistungen bekommen, warum sollten die gleich einen Höherstufungsantrag stellen?
Was sollte da eine Übergangsregelung bringen sollte, erschliesst sich mir nicht. Zumal es ja Übergangsregelungen gibt. Es gibt keine Nachuntersuchungen, wenn nicht explizit eine Besserung zu erwarten ist. Und das bis 31.12.2018. Und alle die, die jetzt bereits eine Pflegestufe haben bleiben nach der jetzigen Regelung ein Leben lang in dem übergeleiteten Pflegegrad und können nach 2018 nur runtergestuft werden, wenn nach der neuen Begutachungsrichtlinie gar kein Pflegegrad mehr besteht.
Beispiel: Jemand hat nach einem Schlaganfall jetzt Pflegestufe 2 (ab 1.1.2017 Pflegegrad 3) bekommen, erlangt im Laufe der nächsten 2 Jahre wieder einige Fähigkeiten zur Selbstständigkeit wieder und benötigt weniger Hilfe, dann kann er nach der jetzigen Gesetzeslage nicht in Pflegegrad 2 oder gar 1 runtergestuft werden, es sei denn er wäre nach den dann gültigen Richtlinien gar keinem Pflegegrad zuzuordnen. Er behielte bis zum Lebensende Pflegegrad 3!
Spekulationen über Antragsfluten ändern nichts, verunsichern Leute nur im Vorfeld. Das muss doch nicht sein....