Die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) in den Krankenhäusern sind seit 4. März 2020 pandemiebedingt vorläufig ausgesetzt, die Pflegepersonalbemessung ist seitdem willkürlich. Was die Politik als wichtiges Instrument zur Stärkung des Pflegepersonals und der Patientensicherheit in den Kliniken ab 1. Januar 2019 eingeführt hatte, wurde mit Beginn der Krise als verzichtbar eingestuft.
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