News Pflegende haben keinen Lohnanspruch bei Quarantäne

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Wenn Pflege- und Betreuungskräfte aus ihrem Urlaub in einem Risikogebiet wieder nach Deutschland einreisen, so müssen sie sich unverzüglich für den im Landesrecht vorgegebenen Zeitraum in die häusliche Quarantäne begeben und können ihre Arbeitsleistung in der Regel nicht erbringen.

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...Wenn Menschen (ich nenne bewusst nicht nur Pflegekräfte) wissend in ein Risikogebiet zwecks Urlaub reisen, dann provozieren sie eine anschließende Quarantäne.
Wer dies in Kauf nimmt, sollte auch eine unentgeltliche Verlängerung seines 'Urlaubes' in Kauf nehmen.
 
Hat in einem solchen Fall irgendeine Berufsgruppe (rechtlich) Anspruch auf Lohnfortzahlung? (Also: Jetzt. Die Skiurlauber im Februar konnten es zumindest zum Teil noch nicht wissen.)