Wenn sich Pflegende auf der Arbeit mit dem Coronavirus anstecken, sollten sie die Infektion umgehend der zuständigen Berufsgenossenschaft als Versicherungsfall melden. Das empfiehlt der Dortmunder Fachanwalt für Sozialrecht Dieter Otto im Auftrag des Fachverbandes Wohnen in Gemeinschaft (wig).
Weiterlesen...
Weiterlesen...
"... Macht, was ihr wollt.