News Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden - unter Aufsicht des Arztes

Ich werde jetzt wahrscheinlich schief angeguckt...
Aber in meiner Notaufnahme ist es seit je her Usus,daß die Notfallpatienten zuerst von uns "vorversorgt" werden,d.h. z.B. bei klar erkennbaren LWS-Beschwerden bekommen die Pat. erstmal ne 500er Iono mit mit 2 Amp. Novamin inclusive Zugang oder der HI wird verkabelt,EKG-Kontrolle,O2,Zugang und bei sehr starken Schmerzen ne halbe Amp. Dipi i.v.,das alles,bevor ein Arzt draufguckt.
Die AOs dazu stammen alle samt als "Daueranweisungen" vom CA und jeder,Ärzte wie PK,richten sich danach.
Auch werden Rö,CT,MRT erstmal von uns notfallmäßig angemeldet und durchgeführt,so dass der Doc alles parat hat und es keinen Zeitverlust in der Therapie gibt.
Auch Notfallintubationen und REAs machen wir ohne Arzt,ist bei uns einfach so üblich.
Da ich nun schon seit 1992 auf meiner Station arbeite,ab 1999 als SL,kenne ich auch kein anderes Vorgehen und deshalb kommt mir manches in diesem Thread doch recht...äh eigentümlich vor. Aber gut,ist in jedem Haus verschieden und zumindest bei uns werden die Gesetzlichkeiten gerne mal zum Wohle des Pat. nach hinten gerückt oder gedehnt,ohne,daß es jemals zu Problemen oder Zwischenfällen kam.
 
Dann sind diese Tätigkeiten aber auch eurem Personalschlüssel zugerechnet und ihr habt eine entsprechende Anweisung.

Wenn dem so ist, warum nicht.
 
Die Aussage von ZNA-Öse steht doch net im Widerspruch zur Thread-Überschrift.

Und wer sich glücklich fühlt und zufrieden ist damit, dass er der Handlanger des Arztes ist, dem sei es gegönnt.

Ich hab regelmäßig mit den Ärzten angesessen, wenn man das von ihnen beigebrachte fachwissen auch selbständig anwenden wollte und Diagnostik- und Therapieansetzungen hinterfragt hat. ganz böse- vor allem, wenn PK dann auch noch recht hat.

Irgendwann hatte ich das mehr als über und hab mich der Pflege zugewandt. Und siehe da- Pflege hat viel mehr zu bieten als den Pat. "adrett herzurichten" für die Visite. Und wenn man anfängt professionell zu pflegen, dann bekommt man ein wenig Probleme mit der Zeit und kann net mehr jede Arzthilfstätigkeit übernehmen.
Und wer jetzt denkt, dass es da zu Konflikten mit den Ärzten kam. Mitnichten. Pflege als Profession wurde geachtet.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,
ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren,daß Du scheinbar die von mir beschriebenen Tätigkeiten abwertest zur reinen Assistenz des Arztes.
Eine ZNA "pflegt" nunmal nicht in diesem Sinne,wir sind eine komplett notfallmedizinische Einheit,wo besagte Tätigkeiten in der Stellenbeschreibung festgelegt sind.
Gepflegt in Deinem Sinne wird auf den peripheren Stationen eines KH oder im Altersheim,aber nicht in einer ZNA.
Vielleicht betrachtest Du das Ganze mal aus diesem Blickwinkel ?
Wir sind übrigens alle noch RAs / Lehr-RAs und besetzen 24h am Tag einen Reserve-RTW sowie fliegen Luftrettung,deshalb ist meine Truppe rein notfallmedizinisch organisiert und ausgebildet...nur mal so zur Erklärung,damit der Unterschied zur "normalen" Pflege deutlich wird (ist nicht abwertend gemeint!)
 
Es ist nichts weiter als:
eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen,
... nicht mehr und auch net weniger. Und wenn dein AG auf die Idee kommt, dass er diese Tätigkeiten billiger (MFA) oder mit notfallorientierter Ausbildung (RA) bekommen kann, dann wird er genre ausweichen.

Wie du schon feststellst: Pflege gibt es net in der NA. Wobei ich da einwenden würde: wer Pflege mit waschen, füttern, trockenlegen gleich setzt hat wenig Ahnung von Pflege. Stichwort: z.B. Psychologie im Umgang mit dem Pat. .

Axo- Ich habe im Intensivbereich und in der Peripherie gearbeitet- in der Pflege wohlgemerkt. Die ärztl veranlassten Maßnahmen waren net meine Hauptaufgabe.

Elisabeth
 
"Leider wird es jetzt en Haufen Pflegekräfte geben, die sich geschmeichelt fühlen, weil sie sich dadurch total aufgewertet fühlen und nicht wirklich verstanden haben, worum es eigentlich geht.

Nämlich nicht um unsere Aufwertung.....:cry:"

Genau das ist das Problem. Es gibt viel zu viele die so denken und nicht über die Folgen nachdenken.
 
Es soll eine neue Richtlinie geben, die entsprechend qualifizierten Pflegekräften (keine MFA) erlaubt, Heilhilfsmittel und pflegerische Versorgung selbständig zu verordnen. So heute gelesen: Neue GBA-Richtlinie macht Pflegekräfte zu Leistungserbringern .

Wo finde ich den konkreten Wortlaut und detailierte Aussagen?

Ich finde nur § 63 SGB V Grundsätze . Dieser spricht von einem Modellvorhaben. Scheint also net der richtige Text zu sein.

Wer hat die Richtlinie schon eingesehen und kann den Link einstellen?

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,
ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren,daß Du scheinbar die von mir beschriebenen Tätigkeiten abwertest zur reinen Assistenz des Arztes.
Eine ZNA "pflegt" nunmal nicht in diesem Sinne,wir sind eine komplett notfallmedizinische Einheit,wo besagte Tätigkeiten in der Stellenbeschreibung festgelegt sind.
Gepflegt in Deinem Sinne wird auf den peripheren Stationen eines KH oder im Altersheim,aber nicht in einer ZNA.
Vielleicht betrachtest Du das Ganze mal aus diesem Blickwinkel ?
Wir sind übrigens alle noch RAs / Lehr-RAs und besetzen 24h am Tag einen Reserve-RTW sowie fliegen Luftrettung,deshalb ist meine Truppe rein notfallmedizinisch organisiert und ausgebildet...nur mal so zur Erklärung,damit der Unterschied zur "normalen" Pflege deutlich wird (ist nicht abwertend gemeint!)

Das ist aber nunmal nicht die Regel.

Und Pflege besteht nicht nur aus Waschen, Essen reichen und auf den Pott setzten, wie Elisabeth angesprochen hat.
Im Übrigen sollte jede Pflegekraft, die auf einer ITS arbeitet auf Notfall getrimmt sein, da die meisten Pat. Dauernotfälle sind.

Auch das soll nicht abwertend klingen...und das ist aus meiner Perspektive aber Du hast eben mit der Akut.- oder Erstversorgung des Pat. zu tun und daher wird es für Dich auch nur wenig Veränderungen geben, wenn Du in Deinem Bereich bleibst.
Ihr könnt euch höchstwahrscheinlich darauf verlassen, daß ihr nicht noch mehr aufgeladen bekommt.

Es geht ja auch garnicht mal darum, daß das von uns keiner machen will aber wir sollten doch dann auch entlastet werden.

Schön wenn euer Ag eine Möglichkeit gefunden hat ärztliche Leistungen kostengünstiger abarbeiten zu lassen.
Ob das für euch genauso bequem ist...ist doch die Frage?
 
Hallo Olynthchen,
es ist ja nun nicht so,daß unser "Modell" neu wäre.
Nein,in diesem Haus wurde das schon zu DDR-Zeiten so gehandhabt und hat sich auch die 3 bisher erfolgten Trägerwechsel nicht geändert.
Wir besetzen ja auch nen NEF und nen Reserve-RTW,so daß wir auch noch regulären RD fahren,auch das hat sich aus DDR-Zeiten so gehalten und deswegen ist unsere ZNA nun wirklich ausschließlich auf Notfallmedizin getrimmt.
Zur Erklärung muß ich noch anfügen,daß neue Kollegen vom Haus einen verkürzten RA-Lehrgang gesponsert bekommen,da alle Kollegen,im Moment sind wir 35,beides machen können,also ZNA und RD.
Und ja,man verliert den Anschluß an die direkte Pflege,was ansich nicht schön ist,aber sich so entwickelt hat.
 
Hallo;

bitte jetzt einmal zurück zur Sachlichkeit und den Fakten.

Die Übertragungsrichtlinie gilt lediglich für Modellversuche nach §63 SGB V. Das zeitlich befristete Modellvorhaben das zwischen Kostenträgern und Erbringern von Dienstleistungen freiwillig abgeschlossen werden kann, existiert schon seit Jahren, wurde aber nie richtig gelebr, da die Rahmenbedingungen hierfür fehlten. Ein Beitritt der Erbringer und der Patienten ist freiwillig.

Der GBA hat hier im Auftrag der Regierugn zur Konkretisierung der Kompetenzen in solchen Modellen einen Richtlinienentwurf geschaffen, den er in ein Abstimmungsverfahren gegeben hat. Er hat zusätzlich auch Parameter und Rahmenbedingungen der Qualifikationsmaßnahmen festgelegt, die zur Zeit nur wenige erfüllen (Wundmanager z. B. nicht).

Die Richtlinie wird von allen angefeindet. Die Ärzte wollen sie nicht - Kompetenzverlust (denn so etwas kann ja auch erweitert werden)
Die Pflege scheint es nicht zu wollen, da sie Mehrarbeit fordert - diese Angst sollte aber objektiviert werden, da die Rahmenbedingungen für die Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen in einem solchen Vertrag definiert werden müssen.
Die Arztverbände wollen sie nicht und die Pflegverbände wollen sich erst nach Sichtung der Richtlinie äußern.

Ich denke, dass die Richtlinie es sehr schwer haben wird realisiert zu werden, da sie viele angrenzende Bereiche berührt wie

  • Förderalismus
  • Autonomie des Bundesgesundheitsministeriums
  • Bildungswesen (oder -unwesen im Gesundheitsbereich)
  • etc.
Solche Kompetenzerweiterungen machen nur Sinn, wenn Aufgabengebiete der Kompetenz klar zugeordnet werden. In vielen Ländern käme eine KS nie auf die Idee Betten zu machen oder in der Küche oder Spülraum zu agieren, da ihr Aufgabengebiet andere Inhalte hat. Ob das in Deutschland jemals so kommt bleibt abzuwarten. Wünschenswert in Richtung Profession wäre es sicherlich, wenn bestimmte Tätigkeiten nur im Notfall erledigt werden müßten, aber im Regelfall anderen Berufen zufallen würden.

Also warten wir die Richtlinie und den Umgang damit erst einmal ab und schauen wohin das ganze führen wird.

FAMPEV
Mitglied im Fachbeirat Gesundheit im Bundeswirtschaftsministerium und Krankenpfleger
 
Danke für die umfassende Antwort. Wo kann ich die Richtlinie einsehen?

Elisabeth
 
Die Richtlinie kann so lange nicht öffentlich eingesehen werden, wie sie im Abstimmungsverfahren ist. So lange haben nur Gremien, die ein Anhörungsrecht haben im GBA Zugriff.
 
Axo- es las sich in den Artikeln so als wenn es bereits beschlossen ist. Dann wollen mal abwarten, wie dieser Beschluss dann konkret aussieht. Ich befürchte mal, dass da so einige Kollegen bitter enttäuscht werden.

Elisabeth