Gemäß den Vorgaben des rheinland-pfälzischen Heilberufsgesetzes (HeilBG) sind alle Pflegefachpersonen der drei Pflegefachberufe, die in Rheinland-Pfalz ihren Beruf ausüben, Mitglieder der Landespflegekammer. In Verbindung mit der Meldeordnung der Kammer sieht das Gesetzt vor, dass sich alle Kammermitglieder registrieren lassen müssen.
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