Die Pflichtmitgliedschaft in einer Pflegekammer entspricht geltender Rechtsprechung und Gesetzeslage. Das hat jetzt, wie der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) mitteilt, das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Die Richter widersprachen damit einer Krankenschwester, die gegen die Pflichtmitgliedschaft geklagt hatte.
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