News Pflegekammer: Pflichtmitgliedschaft rechtmäßig

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Die Pflichtmitgliedschaft in einer Pflegekammer entspricht geltender Rechtsprechung und Gesetzeslage. Das hat jetzt, wie der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) mitteilt, das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Die Richter widersprachen damit einer Krankenschwester, die gegen die Pflichtmitgliedschaft geklagt hatte.

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Sehr gut! :daumen: Damit endlich die ganzen Schwafler, die was von "Verletzung der Grundrechte", "Sklaverei", "Menschenrechtsverletzung" etc. blablabla daherfaseln, wissen was Sache ist - wobei es entsprechende Rechtsgutachten schon sehr, sehr lange gibt, aber es gibt halt immer ein paar "ganz Gescheite", die meinen noch viel schlauer als alle Juristen zu sein! :knockin:
 
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Die Klage bzw. das Urteil hat allerdings zur Rechtsicherheit beigetragen, deswegen müsste man sich eigentlich bei der Klägerin bedanken.