Die Pflegekammer Niedersachsen hat heute im "Niedersächsischen Ministerialblatt" ihre Beitragsordnung veröffentlicht. Pflegefachkräfte aus der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege, die ihren Beruf in Niedersachsen ausüben, zahlen einen Beitrag von 0,4 Prozent ihres zu versteuernden Jahreseinkommens als Kammerbeitrag.
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