News Pflege: Falsche Doku rechtfertigt Kündigung

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Vorsätzliche Falschangaben in der Pflegedokumentation eines Pflegedienstes rechtfertigen die fristlose Kündigung einer Pflegekraft. Denn der Arbeitgeber muss auf die korrekte Dokumentation insbesondere auch der Arbeitszeit vertrauen können, wie jetzt das das Arbeitsgericht Siegburg entschied.

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