News Personalschlüssel: Länder dürfen Vorgaben für Heime machen

Zitat:
" Im Tagesdienst muss eine Pflegefachkraft je 30 Bewohner da sein, nachts je 45 Bewohner."

:eek1:
Also noch mal langsam und zum mitschreiben:
1 Fachkraft auf 30 Bewohner? D. h., bei einem genau eingehaltenen Schlüssel 50:50 wären dann 2 Leute für 30 Bewohner da? Also einer versorgt 15 Bewohner??

Mir ist echt rätselhaft, wo da noch Personal eingesperrt werden soll... :schraube: Gutes Urteil.
 
So wird das wohl nicht sein. 1 Fachkraft auf 30 Bewohner stellt ja erst mal eine 100%ige Betreuung der Bewohner mit Pflegefachkräften dar.
Aber das ist ja gar nicht die Frage, die mich umtreibt: vielmehr geht es darum, dass trotz Bundesregelungen die Länder offensichtlich befugt sind, landesrechtlich die Qualität der Pflege mittels landesrechtlicher Personalschlüssel festzulegen.
An genau dieser Frage klemmen ja bislang alle angestoßenen Volksbegehren. Die Landesregierungen mutmaßen ja jeweils, dass sie gar nicht die Kompetenz hätten, im Landeskrankenhausplan Regelungen bzgl. Qualität und damit bzgl. Personalschlüssel festlegen zu dürfen. Mit diesem Urteil sollte aber diese Frage geklärt sein, so dass es keine weiteren Verzögerungen der Volksbegehren mehr geben dürfte.
Bin gespannt, was nun folgt...

Gruß spflegerle
 
So wird das wohl nicht sein. 1 Fachkraft auf 30 Bewohner stellt ja erst mal eine 100%ige Betreuung der Bewohner mit Pflegefachkräften dar.
Das wäre ja noch schlimmer, wenn sich die Fachkraft alleine abkarpfen darf!
Aber das ist ja gar nicht die Frage, die mich umtreibt: vielmehr geht es darum, dass trotz Bundesregelungen die Länder offensichtlich befugt sind, landesrechtlich die Qualität der Pflege mittels landesrechtlicher Personalschlüssel festzulegen.
An genau dieser Frage klemmen ja bislang alle angestoßenen Volksbegehren. Die Landesregierungen mutmaßen ja jeweils, dass sie gar nicht die Kompetenz hätten, im Landeskrankenhausplan Regelungen bzgl. Qualität und damit bzgl. Personalschlüssel festlegen zu dürfen. Mit diesem Urteil sollte aber diese Frage geklärt sein, so dass es keine weiteren Verzögerungen der Volksbegehren mehr geben dürfte.
Bin gespannt, was nun folgt...

Gruß spflegerle
Sorry, aber im zitierten Fall ging‘s um ein Pflegeheim; ich denke nicht, daß das Heimrecht etwas mit dem Personalschlüssel in Kliniken zu tun hat.
 
Vielleicht als Präzedenzfall nutzbar.