Aber das ist ja gar nicht die Frage, die mich umtreibt: vielmehr geht es darum, dass trotz Bundesregelungen die Länder offensichtlich befugt sind, landesrechtlich die Qualität der Pflege mittels landesrechtlicher Personalschlüssel festzulegen.
An genau dieser Frage klemmen ja bislang alle angestoßenen Volksbegehren. Die Landesregierungen mutmaßen ja jeweils, dass sie gar nicht die Kompetenz hätten, im Landeskrankenhausplan Regelungen bzgl. Qualität und damit bzgl. Personalschlüssel festlegen zu dürfen. Mit diesem Urteil sollte aber diese Frage geklärt sein, so dass es keine weiteren Verzögerungen der Volksbegehren mehr geben dürfte.
Bin gespannt, was nun folgt...
Gruß spflegerle