Organspendeausweis?

....ob die Organe gespendet werden dürfen entscheiden immer noch die Angehörigen und selbst wen ein Ausweiß da wäre da braucht nur einer NEIN zu sagen und der Ausweiß wurde umsonst ausgestellt.
afaik ist das nicht richtig. Es zählt nicht der Wille der Angehörigen, sondern der mutmassliche Wille des Hirntoten (ausser natürlich bei Minderjährigen)
 
Also mir wurde das auf einer Fortbildung zum Thema Organspende aber so erzählt das der Ausweiß nur eine Entscheidungshilfe für die Angehörigen wäre
 
4. Patientenwille

Für die Durchführung der Organentnahme ist in jedem Fall eine Zustimmung erforderlich. Entscheidend ist dabei der Wille des Verstorbenen. Eine schriftliche Willenserklärung, zum Beispiel in Form eines Organspende-Ausweises oder einer Patientenverfügung, ist bindend. Der Wille des Patienten hat oberste Priorität und ist durch das Persönlichkeitsrecht über den Tod hinaus geschützt.

Liegt keine Willenserklärung vor, wird der Kreis der Entscheidungsberechtigten auf die nächsten Angehörigen ausgeweitet. Diese haben den früher ausdrücklich geäußerten Willen des Verstorbenen zu beachten. Ist dieser nicht bekannt, orientieren sie sich am mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.

Die nächsten Angehörigen im Sinne des Transplantationsgesetzes sind in der Rangfolge: Ehegatte/in bzw. eingetragene Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern bzw. Sorgeinhaber (z. B. ein Elternteil, Pfleger, Vormund), volljährige Geschwister, Großeltern. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Angehörigen in den letzten zwei Jahren persönlichen Kontakt zu dem Verstorbenen hatten. Den nächsten Angehörigen ist eine Person gleichgestellt, die dem möglichen Organspender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahe gestanden hat. Bei mehreren gleichrangigen Angehörigen genügt es, wenn einer von ihnen die Entscheidung trifft; andererseits ist der Widerspruch eines jeden von ihnen beachtlich. Hatte der potenzielle Organspender die Entscheidung über eine Organentnahme einer bestimmen Person übertragen, tritt diese an die Stelle der nächsten Angehörigen.

Da eine eindeutige Willensäußerung notwendig ist, muss bei alleinstehenden Personen, die keine ausdrückliche schriftliche Erklärung abgegeben haben und bei denen keine Angehörigen oder gleichgestellten Personen gefunden werden, die Organentnahme unterbleiben.
Quelle
 
Es zählt nicht der Wille der Angehörigen, sondern der mutmassliche Wille des Hirntoten (ausser natürlich bei Minderjährigen)

Wie stellst Du den mutmaßlichen Willen eines (dir unbekannten) Patienten fest? Du fragst seine Angehörigen, was er gewollt hätte.
 
Wie stellst Du den mutmaßlichen Willen eines (dir unbekannten) Patienten fest? Du fragst seine Angehörigen, was er gewollt hätte.

Bzw. hat er sich vorher noch dazu äußern können, hat einen Organspendeausweis, bzw. hat eine Person eintragen lassen, die nach seinem Tod darüber bestimmt.

Gruß,
Lin
 
Wie stellst Du den mutmaßlichen Willen eines (dir unbekannten) Patienten fest? Du fragst seine Angehörigen, was er gewollt hätte.
klar, nur dass weiter oben behauptet wiurde dass Angehörigenwillen über Organspendeausweis geht :)
....letzteres ob die Organe gespendet werden dürfen entscheiden immer noch die Angehörigen und selbst wen ein Ausweiß da wäre da braucht nur einer NEIN zu sagen und der Ausweiß wurde umsonst ausgestellt.
 
Ich denke es sollte jedem selbst überlassen sein sich einen zuzulegen,ich selber habe keinen,weil ich wie einer meiner Vorredner Probleme damit habe.
Natürlich nicht aus pflegerischer Sicht,sondern aus persönlicher.
Ja ich weiss,das klingt kontrovers,aber es ist numal so.
In der Tat. Allerdings nicht, weil ich nicht nachvollziehen kann, dass Du keine Organe spenden möchtest (ich vermute das jetzt mal; schreiben tust Du es nämlich nicht direkt), sondern weil der Besitz eines Ausweises und die Entscheidung, ob jemand spenden möchte zwei Paar Schuhe sind.

In seinem Ausweis kann man nämlich auch ankreuzen, dass man nicht spenden möchte. Genau das ist der Grund warum es Sinn macht auch dann einen Ausweis zu haben, wenn man nicht Spender sein will; vielleicht sogar gerade dann.

Ulrich Fürst
 
@ulrich
hm,da geht bei mir ja echt nen lämpchen im oberstübchen an,daran hab ich gar nicht gedacht.
danke:mrgreen:
 
Hallo Ulrich und Mylo,
genau DAS habe ich getan...ich bin im besitz eines Ausweises, auf dem ganz klar ein "nein" angekreuzt ist!
Diesen erneure ich alle 5-6 Jahre, damit das Datum meiner Unterschrift "nicht schon Urzeiten zurückliegt" und eben als aktuell gelten kann.
 
Also seit 03 habe ich selber einen weil ich einfach finde das jedes Jahr Menschen sterben müssen deren Organe versagen und meine nach dem Tod in der Erde verwesen, das muss nicht sein. Ich finde es nur all zu richtig jemanden mit seinen Tod noch helfen zu können.
Erst vor kurzem sah ich ein Bericht über unsere Politik bezüglich der Organspende Ausweis und in anderen Länder wird man schon damit geboren als Organspender zu fungieren im Gegensatz zu Deutschland wo jeder mit der Geburt erstmal unantastbar ist. Dieser Ausweis soll nur soweit dienen das du bereit bist/ warst als Spender genommen zu werden, nicht das die Angehörigen entscheiden, das war deine Entscheidung ;)
Ein Kollege (damals 21) von mir hätte ohne ein Spenderherz nicht überlebt.