Ab sofort gilt die Notbetreuung auch dann, wenn lediglich ein Elternteil in der Pflege arbeitet. Vorgesehen war bisher eine Notbetreuung in kleinen Gruppen für Kinder, aber nur, wenn beide Elternteile in kritischen Infrastrukturen arbeiten. Pflegekammerpräsidentin Nadya Klarmann appelliert an alle Pflegekräfte, dieses Angebot anzunehmen.
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