News Neue Wege in die Pflege? Gern, aber nicht zulasten der Qualität!

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Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will die Ausbildungswege im Bereich Pflege ausbauen. Absolvent:innen der Sozialassistenzausbildung können sich diese ab sofort bei entsprechender Schwerpunktsetzung anrechnen lassen. Wenn sie anschließend die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann absolvieren, verkürzt sich diese von drei auf zwei Jahre. Das gleiche soll für die neue praxisintegrierte Ausbildung (PIA) zur Sozialassistenz mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Pflege gelten, die ab dem Schuljahr 2023/24 an einigen Berufskollegs angeboten wird.

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Der DBfK verweist auf die völlig verschiedenen Ziele und Inhalte der jeweiligen Ausbildungen. Die Sozialassistenz-Ausbildung vermittelt eine Orientierung über Beschäftigungsmöglichkeiten im Sozial- und Gesundheitswesen inklusive einer Überprüfung der persönlichen Eignung dafür mittels Praxis- und Selbsterfahrung. Die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann hingegen qualifiziert für eine selbständige, umfassende und prozessorientierte Planung und Durchführung pflegerischer Handlungen.

Laut DBfK dürfte die geplante Anrechnung im Übrigen den §§ 11 und 12 des Pflegeberufegesetzes sowie dem EU-Recht zuwider laufen. Letzteres sieht zwar die Möglichkeit von Befreiungen bei Auszubildenden vor, sofern ein Teil der Ausbildung im Rahmen anderer Ausbildungsgänge erworben wird. Allerdings muss dies auf mindestens gleichwertigem Niveau geschehen, was bei der Sozialassistenz eindeutig nicht der Fall ist.“



Wenn das so ist, sollten sie dagegen klagen.