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15.06.2007
Neue Broschüre zu Beschäftigungsverboten erschienen

Ministerium für Soziales und Gesundheit
Während der Schwangerschaft und so lange eine Frau ihr Kind stillt, kann und darf sie manche Arbeiten nicht machen. Eine neue Broschüre des Ministeriums für Soziales und Gesundheit enthält Informationen zu den Beschäftigungsverboten für werdende und stillende Mütter. Mit den Vorschriften sollen die Gesundheit der Frauen und des neuen Lebens geschützt werden. In der Broschüre werden die wichtigsten Regelungen erläutert. Sie enthält außerdem Informationen für Arbeitgeber und Personalvertretungen. Weder für die Frauen noch für deren Arbeitgeber entsteht durch ein Beschäftigungsverbot ein finanzieller Nachteil. In der Broschüre wird erläutert, wer die Kosten erstattet, wenn eine Frau während der Schwangerschaft oder Stillzeit nicht arbeiten darf. Auch Ansprechpartner bei den Behörden werden genannt.
Die Broschüre kann auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales und Gesundheit (Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern -Sozialministerium-) heruntergeladen oder im Ministerium bestellt werden.

Die Broschüre können Sie hier Online im PDF-Format herunterladen.

Quelle: Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern -Sozialministerium-
 
super Schreiben!!!
Danke!
Habe seit eine weile beschäftigungsverbot wegen übelkeit erbrechen besonders bei Gerüche und stress!!!!!!!!!!! starke rückenschmerzen habe ich auch kann manchmal kaum aus dem Bett kommen!!!! Wegen mein vorgesetzte bin ich psychisch auch sehr belastet.....
In dem Schreiben wird genau beschrieben dass mein Beschäftigungsverbot völlig richtig ist....
danke nochmal!
 
Gilt der Inhalt dieser Broschüre genauso in allen andern Bundesländern???

@ jones: Bekommst du dein volles Gehalt weiter? Und wie sieht es mit den Schichtzuschlägen aus und die wegfallende Nachtschichtzulage oder Erschwerniszuschlag??? Kommt es wirklich zu KEINEM finanziellen Nachteil???
Hab da nämlich andere Erfahrungen... :-(
 
Morgen,
Ich kriege meine Schichtzulage nicht...!!!
Ich kriege ein durchschnittsgehalt....nur bei mir ist ja nicht soooo schlimm, weil ich sowieso schülerin bin und mein schichtzulage sowieso sehr wenig ist!!!
Ich bin überhaupt froh, dass ich Geld kriege....
Mein Arbeitgeber hat kein verständnis und hat mich unverständlicherweise sogar schon abgemahnt!!!
LG
 
Und wie sieht es mit den Schichtzuschlägen aus und die wegfallende Nachtschichtzulage oder Erschwerniszuschlag???
Und die Feiertagszuschläge schließlich ist sie ja auch an den Feiertagen schwanger? Logischerweise gibt's die nicht.

Kommt es wirklich zu KEINEM finanziellen Nachteil???
Hab da nämlich andere Erfahrungen... :-(
Du hast dann weniger Geld. Ist ja wohl auch klar. Oder wie willst Du die Zulagen berechnen (v. a. den Erschwerniszuschlag?) Da sie alle Nächte schwanger ist wären das für eine "normale" Schwangerschaft 2660 Nachtstunden. Dafür dann Zuschläge oder wie?

Ulrich
 
also ich kriege so gut wie gar keine zuschläge.... aber wie gesagt es kann wohl sein dass es so ist weil ich schülerin bin und sowieso alles bei uns anders ist!!! z.B. wir haben keine richtige durchschnittszuschläge, weil von station zu station anders ist... also die rechnen zumindestens bei mir....nur von der basis aus!!! tut mir leid dass ich ich nicht helfen kann!!!!
Ich glaube dass diese schreiben bei allen Bundesländern gilt...und zwar habe ich von meinem Arbeitgeber ein Broschüre bekommen wo die ganzen gesetze für schwangere drin sind....dadrin steht das auch drin aber nicht so ausführlich!!!
Wenn du magst kann ich meine nächste abrechnung gucken und bei meiner Personalabteilung fragen....dann weiss ich mehr

LG
 
Zuschläge werden üblicherweise nur für tatsächlich geleistete Arbeitszeit gezahlt, und wenn du wegen Beschäftigungsverbot z.B. Sonntags nicht arbeitest, kriegst du auch nicht den entsprechenden Zuschlag.

Thema dieses Thread ist allerdings die erschienene Broschüre:
Sie ist sicher gültig in Mecklenburg-Vorpommern, da sie auf der Grundlage des bundesweit gültigen Mutterschutzgesetzes erstellt worden ist, kann man auch relativ sicher davon ausgehen, daß gleiche analoge Regelungen in allen anderen Bundesländern gelten!
 
Thema dieses Thread ist allerdings die erschienene Broschüre:
Und folglich ist es wohl auch legitim über die Broschüre zu diskutieren? Dann ist der finanzielle Nachteil (oder eben nicht) auf jeden Fall hier zu diskutieren weil das eine Aussage der Broschüre ist...

Ulrich

Aus der Broschüre, Seite 13:
Setzt eine Frau wegen eines der o.g. Beschäftigungsverbote teilweise
oder ganz mit der Arbeit aus, so entstehen für sie dadurch
keine finanziellen Nachteile.
 
Zuschläge gibts nur für geleistete Arbeit. Eine schwangere Kollegin, die keinen Nachtdienst mehr machen kann bekommt ja auch keinen Nachtdienstzuschlag. Ein Kollege der infolge Krankheit kein Wochenende arbeiten konnte, bekommt keinen Wochenendzuschlag.

Ich versteh die Diskussion nicht. Ein finanzielle Einbuße infolge Verlust der Zuschläge ist doch eindeutig und nicht nur schwangerschaftsgebunden und demzufolge müßig zu diskutieren.

Elisabeth
 
Ich weiß nicht was es da nicht zu verstehen gibt?
Dir ist es klar und einigen anderen auch, manchen nicht (3:2). Warum dürfen diejenigen denen das nicht klar ist nicht nachfragen?
Wobei das jetzt wirklich OT ist, aber vllt. gut als Anregung zum Nachdenken

Ulrich
 
Tja da lobe ich mir Österreich.
Hier erhält man beim Beschäftigungsverbot das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate inklusive aller Zuschläge.
Ansonsten hätte man ja einen Nachteil (weniger Geld), und würde auf das Beschäftigungsverbot verzichten (wenn man auf das Geld angewiesen ist).
Insofern scheint das deutsche Gesetz aus psychologischer Sicht unzureichend.
LG
Pinguin
 
Krankheit ist ja auch was total anders als BV.... viele arbeitnehmer haben ohne zuschläge sehr sehr grosse finanzielle Nachteile...und tatsächlich steht in diese broschüre dass der arbeitnehmer keine finanzielle Nachteile in dem fall eine BV haben soll.... das ist ja bei Krankheit nicht so.
Trotzdem werden die (bei mir) nicht gezahlt, weil schließlich geht es um tatsächliche geleistete Arbeit....
Ich finde den Schreiben toll....weil seitdem ich es gelesen habe mich ein bischen beruhigt....

LG
 
Hallo, ich habe eine Anmerkung zu den Schichtzulagen :

Ich wurde damals schwanger als ich im Op gearbeitet habe, kam dann natürlich gleich raus aus dem Op und hatte natürlich auch keine Bereitschaftsdienste mehr. Also etwas weniger auf dem Lohnzettel, ich bekam dann von einer Kollegin die Info, das es einem in der Schwangerschaft nicht Finanziell schlechter gehen sollte als zuvor, ich also zur Verwaltung und nachgefagt, habe dann rückwirkend die durchschittlichen Zuschläge der Vormonate ausbezahlt bekommen !

Hülsi
 
Ich wurde damals schwanger als ich im Op gearbeitet habe, kam dann natürlich gleich raus aus dem Op und hatte natürlich auch keine Bereitschaftsdienste mehr. Also etwas weniger auf dem Lohnzettel, ich bekam dann von einer Kollegin die Info, das es einem in der Schwangerschaft nicht Finanziell schlechter gehen sollte als zuvor, ich also zur Verwaltung und nachgefagt, habe dann rückwirkend die durchschittlichen Zuschläge der Vormonate ausbezahlt bekommen !

Ich versteh die Diskussion nicht. Ein finanzielle Einbuße infolge Verlust der Zuschläge ist doch eindeutig und nicht nur schwangerschaftsgebunden
Offensichtlich doch nicht. Wieder was gelernt...

Ulrich
 
Wenn man als Schwangere im Beschäftigungsverbot KEINERLEI finanzielle Nachteile haben soll, dann bin ich schon der Meinung, daß man den Durchschnitt der letzten Zuschläge weiter bekommen sollte, auch wenn man nicht mehr arbeitet! @Ulrichfürst: Danke für das Ausrechnen der Nachtstunden . Ha Ha! Ihr Männer habt gut lachen.
Wenn ich immer in Wechselschicht und regelmäßig meine Nachtdienste gearbeitet habe, merke ich jetzt deutliche finanzielle Einbußen!
Schließlich zieht ein immer kleiner werdendes Gehalt im Beschäftigungsverbot dann im nächsten Schritt auch weniger Elterngeld nach sich und das finde ich echt besch***!
Da kommt es auf jeden verdienten Euro an.
 
Wenn man als Schwangere im Beschäftigungsverbot KEINERLEI finanzielle Nachteile haben soll, dann bin ich schon der Meinung, daß man den Durchschnitt der letzten Zuschläge weiter bekommen sollte, auch wenn man nicht mehr arbeitet!
So ist es ja wohl auch. Wußte ich halt nicht:zunge: Ich hatte von einem Unterschied zwischen Mutterschutzlohnes und Mutterschutzgeldes noch nichts gehört/gelesen.

@Ulrichfürst: Danke für das Ausrechnen der Nachtstunden . Ha Ha! Ihr Männer habt gut lachen.
O.k. ich hab' 'nen Hang zu Zahlenspielchen. Warum ich deshalb gut lachen haben soll erschließt sich mir nicht. Gehaltseinnbußen treffen uns (meine Frau und mich) beide.

Wenn ich immer in Wechselschicht und regelmäßig meine Nachtdienste gearbeitet habe, merke ich jetzt deutliche finanzielle Einbußen!
Was ich trotz allem für fair erachte. Nochmal: im Falle eines Falles hat die Familie weniger Geld; das betrifft nicht nur die Frau.

Schließlich zieht ein immer kleiner werdendes Gehalt im Beschäftigungsverbot dann im nächsten Schritt auch weniger Elterngeld nach sich und das finde ich echt besch***!
Da kommt es auf jeden verdienten Euro an.
Deshalb empfahl übrigens die Zeitschrift TEST (oder FinanzTEST?) mögliche freibeträge einzutragen, weil es sich wohl bei der Berechnung des Durchschnittslohnes günstig auswirkt.

Ulrich
 
@flexi Vielen Dank für diesen Link, werde jetzt mal fleißig ausrechnen, ob das bei mir so stimmt! ;-)

@UlrichFürst du hast natürlich Recht, weniger Geld ists auf jeden Fall - für die ganze FAMILIE. Trotzdem ists ärgerlich, würde ja auch lieber arbeiten und mir wenigstens an Wochenenden meine Zuschläge "wirklich" erarbeiten, aber ich hab mir das ja nicht ausgesucht.

Grüße an alle in der gleichen Situation!
Vermisse meine Arbeit *schnief*
 
hey
das ist ja toll....dachte bin die einzige die ihre arbeit vermisst!!!!
ich vermisse meine arbeit sehr und habe keine ahnung wie ich die nächsten 1 1/2 jahre rum kriege!:verwirrt: