Nachtdienstfrei

graógramán

Senior-Mitglied
Registriert
18.04.2006
Beiträge
109
Ort
Freiburg
Beruf
Gesundheits- und Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Kardiologische Intensivstation
Hallo,

ich habe eine Frage:

Weiß jemand von Euch wie es im Arbeitsrecht aussieht mit Nachtdienst frei,
d.h. gibt es eine Regelung wieviel Tage in nach Nachtdienst mind. frei haben muß?

Bin dankbar für jegliche Hilfe.
 
also ich hab nach 4 nächten meisten 4-5 tage frei aber wieviel frei ein MUSS is weiß ich auch nicht
 
TAGE müssen garnicht frei.

Stunden allerdings schon...

Du kannst also am Tag NACH dem Nachtdienstfrei wieder Frühdienst machen.
 
Hey....

also nach dem Nachtdienst, muss man genau wie bei allen anderen Diensten ein Ruhezeit von 11 Stunden haben. Wobei es mindestens ein freier Tag sein soll (sog. Ausschlaftag):schlafen:, welcher nach gesundheitlichen Untersuchungen zu geben ist. Mehr freie Tage sind natürlich immer gut!

Ahoi...:flowerpower:
 
@ernie35:
Wie meinst du das mit der gesundheitlichen Untersuchung?

Gruß,
Lin
 
Hey Lin...

im Arbeitszeitgesetz sind Mindeststandards festgelegt,die dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer dienen. Nach § 6 des ArbZG ist die Arbeitszeit nach arbeitswissenschaftlichen Untersuchungen menschen- gerecht und belastarm zu gestalten. Dies ist besonders wichtig für die Menschen die Nachtdienstarbeit leisten. Diese Untersuchungen hat die Berufgenossenschaft durch geführt.

Ahoi.....:flowerpower:
 
Der Ausschlaftag wird immer wieder gern erwähnt, aber den gibt´s nicht. Es gilt die Mindestruhezeit zwischen zwei Schichten, normalerweise elf Stunden, niemals geplant weniger als neun Stunden. Selbst zum Spätdienst dürftest Du also nach Deinem Nachtdienst kommen, wenn Du frühestens neun Stunden nach Nachtdienstende damit anfängst.
 
im Arbeitszeitgesetz sind Mindeststandards festgelegt,die dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer dienen. Nach § 6 des ArbZG ist die Arbeitszeit nach arbeitswissenschaftlichen Untersuchungen menschen- gerecht und belastarm zu gestalten. Dies ist besonders wichtig für die Menschen die Nachtdienstarbeit leisten. A

:knabber: