Gestern hat das Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage von zwei anhängigen Fällen klargestellt: Bei einer nicht nur kurzfristigen Fixierung von Patienten muss eine richterliche Entscheidung vorliegen. Der DBfK erwartet nun von den Einrichtungen, die es betrifft, konkrete Regelungen - und dass sie ihre Mitarbeiterinnen in der Pflege solcher Patienten nicht alleine lassen mit der Situation.
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