Seit längerem möchte man Pflegefachkräften (GuK's, GuKK's und AP kurz PFK) mit Zusatzquali xy mehr Aufgaben übertragen, um die Ärzte zu entlasten.
Seh ich IRGENDWO auch, die Notwendigkeit in ländlichen Gebieten.
Andererseits gibt es anderswo auch Überkapazitäten, grad in den lukrativen Bereichen, die Probleme kriegt man afair nicht gelöst, kurz- und längerfristig.
Ursprünglich sollte lt. Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses neben Diabetes und Wunden auch z.T. die Hypertonie und Demenz mit dabei sein - dies wurde aber vom Wissenschaftsrat - nicht genehmigt, o.k.
8 Semester ist jetzt nicht nix, o.k.
Das Bestreben nach Übertragung hat ärztlicherseits nicht unbedingt Freunde bereitet, eigentlich wollte man das ja nicht so, afair. Möglicherweise deswegen - sind es "nur" die 2 Bereiche, die genehmigt wurden.
Jetzt hat man DIESEN Weg gefunden, o.k., da dürften noch viele Fragen offen sein.
Ich frag mich (immer noch) wie man die haftungsrechtliche Seite fest machen will. Wer Heilkunde ausübt, haftet. Wer im Zweifelsfall haftet, braucht eine Berufshaftpflicht.
Lässt sich lösen, wie-auch-immer. Das muss aber schon vorher geklärt sein.
Wenn in der Klinik unsere "Mädels" (allesamt 3 jährige PFK mit Zusatz WB'en xy) z.B. zur Diabeteseinstellung angefordert werden - hat 1. alles was sie empfehlen eben DIESEN Charakter, 2. "segnet" der behandelnde Arzt das dann ab. In der Klinik ist er ja da, kein Problem.
Die Wundversorgung, hm ist jedenfalls in meinem Bereich - vorwiegend - von nachrangigem Interesse für unsere Ärzte (insgesamt gesehen, ohne irgendjemandem auf die Füß treten zu wollen) - weil es in der Regel die Pflegenden sind die dazu mehr Fachwissen haben bei der Versorgung. Trotzdem - in der Klinik bin es nicht ich, die das letzte Wort hat, im Zweifelsfall.
Einsatzbereiche für die "neue" PFK die Heilkunde eigenständig ausübt - wären alle Bereiche in denen jetzt schon PFK arbeiten.
In der ambulanten und stationären Akut- und Langzeitversorgung.
- Falls das falsch ist, bitte korrigieren -
Wo es Modellprojekte seit 2014 gibt und wie das praktisch läuft - keine Ahnung - jetzt kommt der Studiengang dazu.
Ich hoff einfach mal, dass man sich damit wirklich umfassend befasst, mit möglichen Konsequenzen die aus der Übertragung resultieren werden, zum Schutz derer die dann eigenverantwortlich tätig sein werden - das alles ist kein Klacks, für mein Befinden.
Vielleicht sehe ich das aber auch ZU kritisch? Weiß ich nicht.
Zum jetzigen Zeitpunkt, mit dem aktuellen Mangel an Zeit für vieles, nebst basics (was mir nahezu jeden Tag schmerzlich bewusst wird) - wie soll eine zusätzlich qualifizierte PFK auch noch therapeutisch agieren....ich kann es mir schlecht vorstellen. Egal - in welchem Bereich sie arbeitet.
Hm, wenn die PFK Therapie verordnet, müsste sie ja auch mit dem Faktor x dem Stellenplan der Ärzte zugeordnet werden?
Nächstes Jahr soll der Studiengang beginnen, womit bis 2021 die Voraussetzungen geschaffen sein müssen. Für diejenigen die bereits nach den Modellprojekten ausgebildet sind - sollte es sie schon geben.
2011
G-BA beschließt Richtlinie zur Heilkundeübertragung im Rahmen von Modellvorhaben - Gemeinsamer Bundesausschuss
2014
Heilkundeübertragung - Gemeinsamer Bundesausschuss
Verweis
Pflegende übernehmen Heilkunde
2015
Delegation: Wandel der Berufe vollzieht sich langsam