MAV /Dienstplanmitgestaltung

tina84

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Seniorenheim
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Wohnbereichsleitung
Hoffe mein Thema ist hier richtig, wer hat Informationen in wie weit sich die MAV in einer Einrichtung in die Gestaltung des Dienstplanes einmischen darf, bzgl. geplanter Überstundenabbau, Mitarbeiter bei weniger Arbeit nach Hause schicken, Dienste abändern etc.
Vielen Dank
 
Geplanter Überstundenabbau? Das ist doch wünschenswert, was soll die MAV daran verhindern wollen?
 
Die MAV sagt das nicht mehr als 30 Std. pro Monat abgebaut werden dürfen! Es gäbe aber im Moment die Möglichkeit mehr abzubauen gerade bei Teilzeitkräften, durch weniger Belegung, Zeitarbeitskräfte im Haus, keiner im Urlaub...
ist das rechtlich korrekt?
 
Welche Begründung nennt die MAV für ihre Behauptung? Ein Gesetz gibt es dafür nicht, eine tarifliche oder hausinterne Regelung kann es natürlich geben, glaub ich aber nicht (müsstest Du wissen). Es geht ja wohlgemerkt um den Abbau bereits geleisteter Überstunden, nicht wahr? Du willst die Mitarbeiter nicht im Rahmen eines Arbeitszeitkontos ins Minus planen?

Ich würde versuchen, die Dienste so zu verteilen, dass die Mitarbeiter trotz Überstundenabbau auf ihre Schichtzulagen kommen.
 
Wir haben keine hausinterne Regelung was Überstundenabbau angeht, natürlich planen wir auch niemanden ins Minus, es geht um tatsächlich geleistete Überstunden. Die MAV begründet es lediglich so das sie dies auf ihrer Fortbildung so gesagt bekamen, deswegen auch meine Frage ob es eine rechtliche Grundlage gibt
 
Die MAV begründet es lediglich so das sie dies auf ihrer Fortbildung so gesagt bekamen, deswegen auch meine Frage ob es eine rechtliche Grundlage gibt

Dann müsste dir die MAV doch die rechtliche Grundlage nennen können.
 
Die rechtliche Grundlage der Arbeit der MAV regelt das MVG (Mitarbeitervertretungsgesetz). Möglich ist, dass die Stundenabbaubegrenzung ein Antrag des Dienstgebers zugrunde liegt, da Zeitarbeit auch wesentlich teurer ist, als der Einsatz eigener Mitarbeiter.

Gruß KGK