- Registriert
- 26.02.2007
- Beiträge
- 222
- Beruf
- Krankenschwester, Fwb OP-Pflege
- Akt. Einsatzbereich
- Zentral-OP Maximalversorgung
Hallo,
habt ihr bzw. mit euren Kollegen zusammen auch schon mal einen Lagerungsschaden bei Patienten hervorgerufen? Wenn ja, was war passiert?
Ich frage hier leider aus aktuellem persönlichem Anlass: vor ca. 3 Wochen haben wir eine ca. 60 bis 70 jährige Frau, mit diversen Vorerkrankungen an der Wirbelsäule operiert (Laminektomie). Nach der Entlagerung wurde eine Nekrose durch Minderdurchblutung des Dickdarmes festgestellt, da wahrscheinlich die Bandscheibenrolle ein Gefäß abgedrückt hat. In den darauffolg. Tagen wurde er bis einschl. Transversum reseziert. Die Frau bekam außerdem eine Anus-Praeter- Anlage und es sieht aus, als wenn sie verstirbt. Die Angehörigen möchten klagen.
Nun zum Hergang: sie wurde in der sog. "Häßchenstellung" gelagert, allerdings nach unserer "alten" Lagerung, wo die Bandscheibenrolle nicht unter dem Gesäß angebracht wird, sondern der/die Pat. liegt auf der Rolle, wo sich darüber eine Gelmatte befindet. Die Rolle sollte eig. so positioniert sein, das sie nicht in den Magen drückt, also ziemlich weit unten, Richtung Schambein.
Ich war in dem Saal "nur kurz zum Ablösen" und in dem Moment fand die Umlagerung von Rückenlage in die erläuterte Lagerung statt. Es waren an der Lagerung der Chirurg, zwei von der OP-Pflege (inkl. ich),ein Anästhesist und eine Anästhesiepflegekraft beteiligt. Es wird bei uns mesitens durch den Operateur nochmals kontrollert, ob z.B. das Gemächt der männl. Pat. oder ebend der Bauch frei "hängt". Letzteres wurde offenbar leider von allen Beteiligten versäumt.
Ob die Minderdurchblutung intraoperativ hätte schon erkannt werden müssen und wie das mit der Umlagerung wieder in Rückenlage dann gewesen ist, kann ich nicht sagen, da war ich nicht mehr im Saal. Der betroffene Chirurg weiß noch nichts, er ist noch im Urlaub.
Ich mache mir jetzt schon große Gedanken, habe meine stellvertret. Chefin gefragt, was auf mich zukommt (sie hat bei dieser OP instrumentiert). Sie meinte, es würde mir rechtlich nichts passieren. Aber ist das wirklich so?
Meinem Kollegen ist das nach eigener Aussage "wurscht", er wäre ja eh nur noch 6 Wochen da (Weiterbildungsteilnehmer). Tja und mir geht es nicht so gut, bei dem Gedanken, einem Pat. einen dermaßen großen Schaden zugefügt zu haben, das er vielleicht verstirbt. Sicherlich ist die Pat. multimorbid (was genau sie alles hat, weiß ich nicht) und es war eine gemeinschaftliche Lagerung unter Aufsicht & Mithilfe des Chirurgen. Was sagt ihr dazu?
habt ihr bzw. mit euren Kollegen zusammen auch schon mal einen Lagerungsschaden bei Patienten hervorgerufen? Wenn ja, was war passiert?
Ich frage hier leider aus aktuellem persönlichem Anlass: vor ca. 3 Wochen haben wir eine ca. 60 bis 70 jährige Frau, mit diversen Vorerkrankungen an der Wirbelsäule operiert (Laminektomie). Nach der Entlagerung wurde eine Nekrose durch Minderdurchblutung des Dickdarmes festgestellt, da wahrscheinlich die Bandscheibenrolle ein Gefäß abgedrückt hat. In den darauffolg. Tagen wurde er bis einschl. Transversum reseziert. Die Frau bekam außerdem eine Anus-Praeter- Anlage und es sieht aus, als wenn sie verstirbt. Die Angehörigen möchten klagen.
Nun zum Hergang: sie wurde in der sog. "Häßchenstellung" gelagert, allerdings nach unserer "alten" Lagerung, wo die Bandscheibenrolle nicht unter dem Gesäß angebracht wird, sondern der/die Pat. liegt auf der Rolle, wo sich darüber eine Gelmatte befindet. Die Rolle sollte eig. so positioniert sein, das sie nicht in den Magen drückt, also ziemlich weit unten, Richtung Schambein.
Ich war in dem Saal "nur kurz zum Ablösen" und in dem Moment fand die Umlagerung von Rückenlage in die erläuterte Lagerung statt. Es waren an der Lagerung der Chirurg, zwei von der OP-Pflege (inkl. ich),ein Anästhesist und eine Anästhesiepflegekraft beteiligt. Es wird bei uns mesitens durch den Operateur nochmals kontrollert, ob z.B. das Gemächt der männl. Pat. oder ebend der Bauch frei "hängt". Letzteres wurde offenbar leider von allen Beteiligten versäumt.
Ob die Minderdurchblutung intraoperativ hätte schon erkannt werden müssen und wie das mit der Umlagerung wieder in Rückenlage dann gewesen ist, kann ich nicht sagen, da war ich nicht mehr im Saal. Der betroffene Chirurg weiß noch nichts, er ist noch im Urlaub.
Ich mache mir jetzt schon große Gedanken, habe meine stellvertret. Chefin gefragt, was auf mich zukommt (sie hat bei dieser OP instrumentiert). Sie meinte, es würde mir rechtlich nichts passieren. Aber ist das wirklich so?
Meinem Kollegen ist das nach eigener Aussage "wurscht", er wäre ja eh nur noch 6 Wochen da (Weiterbildungsteilnehmer). Tja und mir geht es nicht so gut, bei dem Gedanken, einem Pat. einen dermaßen großen Schaden zugefügt zu haben, das er vielleicht verstirbt. Sicherlich ist die Pat. multimorbid (was genau sie alles hat, weiß ich nicht) und es war eine gemeinschaftliche Lagerung unter Aufsicht & Mithilfe des Chirurgen. Was sagt ihr dazu?
