Kündigungstermin?

jacky175

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also folgendes ...halte es auf meiner arbeit nicht mehr aus und möchte dringend was neues suchen meine frage ...wie läuft das mit der kündigung...also hatte einen für ein jahr befristeten vertrag der jetzt um ein jahr bis sept 2012 verlängert wurde und ich verstehe folgendes nicht :
§ 14 Ordentliche Kündigung (1) Befristete und unbefristete Dienstverhältnisse können von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt für den Dienstgeber und den Mitarbeiter in den ersten zwölf Monaten des Dienstverhältnisses einen Monat zum Monatsschluß. Darüber hinaus beträgt sie für den Dienstgeber und Mitarbeiter bei einer Beschäftigungszeit
a) bis zu fünf Jahren 6 Wochen
b) von mindestens fünf Jahren 3 Monate
c) von mindestens acht Jahren 4 Monate
d) von mindestens zehn Jahren 5 Monate
e) von mindestens zwölf Jahren 6 Monate
zum Schluß des Kalendervierteljahres.
....wie darf ich das jetzt verstehen ...wie ist das bei mir ...welche kündigungsfrist habe ich und wann müsste ich dann kündigen und wie formuliere ich das ?
danke schon mal im voraus :wink:
 
Für dich trifft a zu, heisst also 17.08.2012 ist Stichtag.(Wobei der Vertrag dann ja sowieso automatisch ausläuft)
Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 30.09.2012.
 
ich meine wenn ich zum nächst möglichen zeitpunkt kündigen möchte ..wann geht das und wann endet das arbeitsverhältniss dann ?
 
Hallo meiner Ansicht nach hast du drei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1 ist die ordentliche Kündigung, wie Du sie bereits geschildert hast. Da du der Rubrik a) innerhalb von fünf Dienstjahren zugehörig bist, lässt sich die aufgeführte Kündigungsfrist von sechs Wochen ableiten.

Möglichkeit 2 wäre ein gegenseitiges Einverständnis zur Vertragsauflösung. Das heißt dein Arbeitgeber und letzendlich Du selbst, stimmen gegenüber das bestehende Arbeitsverhätnis Vorzeitig der im Vertrag aufgeführten ordentlichen Kündigung, aufzulösen und benennen ein Datum.

Möglichkeit 3 ein Gespräch mit dem Personlrat suchen und ihn um Beratung bitten. Er kennt die häuslichen Strukturen des Arbeitgebers und ist im Arbeitsrecht belesen.

Lieben Gruß
 
Spätestens 6 Wochen vor dem 31.03.2012

Dem schließe ich mich an.
Also bitte dein Arbeitgebener um einen Auflösungsvertrag, meist endet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigem Einverständnis zum Monatsende eines Monats ( 4 Wochen. )
Beispiel Stichtag wäre heute, dann wäre der Auflösungsvertrag zum 31.01.2012
 
sry ...bitte nochmal für ganz dumme :gruebel:....zu welchem nächsten datum kann ich kündigen ...also wann muss ich kündigen und wann endet dann der vertrag .....sry aber ist mein erster arbeitsvertrag nach der ausbildung
 
zum 31.03.2012
 
so danke habs jetzt verstanden ...also bei einer ordentlichen kündigung kann ich frühestens zum 1.4.12 eine neue stelle antreten ....ist ja blöd ....denke nicht das ich einen auflösungsvertrag bekomme ...die haben sich da schonmal bei einer mitarbeiterin quer gestellt...sie hatte eine neue stelle und ....musste die dann später antreten
 
So gehts mir leider auch. Möchte unbedingt da weg, aber immer wenn ich etwas in Aussicht habe, kann ich dort nicht anfangen, da sie für sofort suchen, ich aber aufgrund der Kündigungsfrist nicht gleich anfangen kann. Gehöre auch zu a).
Einen Auflösungsvertrag würde ich auch nciht bekommen, da wir unter starkem Personalmangel leiden.
 
Das Problem hatte ich auch.Ich bin jetzt knapp 13 Jahre beim gleichen AG und wollte schnellstmöglich weg. Ich war Anfang Oktober beim Pflegedirektor und bat um eine Einigung.Wir haben uns auf einen Auflösungsvertrag zum 01.03.12 geeinigt.Normalerweise 01.7.12 wäre die fristgerechte Kündigung gewesen.Den Termin für die Auflösung hatte ich aber erst im November bekommnen,weil mein AG eineStellenausschreibung ausgegeben hatte.Meine neuer AG wäre auch mit einer ordentlichen Kündigung zum 01.07 einverstanden gewesen,wenns nicht machtbar gewesen wäre.Ich sitzte jetzt in den Startlöchern und komm nicht weg.Die Zeit zieht sich wie Gummi,wobei ich das jetzt ohne Einschränkung durchziehe.Lass mich nicht hängen,möchte einen sauberen Abgang.Ich gehe ja auch nicht wegen Problemen,möchte mich weiterentwickeln und den Schichtdienst hinter mir lassen.Bei einer internen Bewerbung in der Tagesklinik wurde ich leider nicht berücksichtigt,sonst würde ich nicht wechsen.
 
hey leute hab nochmal ne frage .....habe gehört bundesgesetz geht vor innerbetrieblichen vertrag ...stimmt das ??...und im bundes gesetz steht das man 4 wochen kündigungsfrist hat ....hat jmd vielleich ne ahnung davon ?

Kündigungsfristen
Wird per Einzelvertrag die Kündigungsfrist nicht festgelegt, richtet Sie sich nach dem Tarifvertrag oder Gesetz (§622 BGB). Laut dem Gesetz haben Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von vier Wochen bis zum 15. des Monats oder zum Monatsende. In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Sie verlängert sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit:
• 2 Jahre = 1 Monat
• 5 Jahre = 2 Monate
• 8 Jahre = 3 Monate
• 10 Jahre = 4 Monate
• 12 Jahre = 5 Monate
• 15 Jahre = 6 Monate
• 20 Jahre = 7 Monate
Bei der Betriebszugehörigkeits-Berechnung zahlen allerdings nur die Jahre ab dem 25. Lebensjahr. Diese langen Fristen gelten nur für Arbeitnehmerkündigungen. Durch den Einzelarbeitsvertrag können die Fristen verkürzt bzw. verlängert werden.
 
Wird per Einzelvertrag die Kündigungsfrist nicht festgelegt, richtet Sie sich nach dem Tarifvertrag oder Gesetz (§622 BGB).


Da bei Dir aber die Kündigungsfristen im Einzelvertrag (Deinem Arbeitsvertrag) oder Tarifvertrag festgelegt sind, gelten diese Fristen. Die im Gesetz gelten nur, wenn keine anderen Fristen festgelegt wurden.
Du wirst diese Zeit überstehen müssen. Die anderen Arbeitgeber kennen die Fristen doch auch. Die wissen, dass die wenigsten von uns von heute auf morgen wechseln können.

Wenn Dich einer will, stellt er Dich auch noch in einem Vierteljahr ein.
 
Hallo jacky,

lies doch einfach noch mal den letzten Satz!
 
...Die anderen Arbeitgeber kennen die Fristen doch auch. Die wissen, dass die wenigsten von uns von heute auf morgen wechseln können.

Wenn Dich einer will, stellt er Dich auch noch in einem Vierteljahr ein.

Das stimmt genau so. :up:
Man sollte sich also gut überlegen, ob man einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, da sich in diesen (meistens) eine Erledigungsklausel befindet, die sämtliche finanzielle Ansprüche des AN (sofern noch welche vorliegen oder zu erwarten sind; z.B Weihnachtsgeld; Zuschläge) aufheben.
Die AG partizipieren von Aufhebungsverträgen! :down:
 
Das stimmt genau so. :up:
Man sollte sich also gut überlegen, ob man einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, da sich in diesen (meistens) eine Erledigungsklausel befindet, die sämtliche finanzielle Ansprüche des AN (sofern noch welche vorliegen oder zu erwarten sind; z.B Weihnachtsgeld; Zuschläge) aufheben.
Die AG partizipieren von Aufhebungsverträgen! :down:


Diese Klausel lässt sich aber streichen, der muss ich nicht zustimmen!
Der AG hat auch nichts von mir, wenn er dem Auflösungsvertrag nicht zustimmt und ich in extremo "nur noch krank" bin oder unmotiviert meine Arbeit mehr schlecht als recht erledige!
Eigentlich sind die Schutzvorschriften zu Gunsten des Arbeitnehmers zu verstehen und ein "normaler" AG legt einem keine Steine in den Weg wenn man gehen will...
zudem ist der Personalmangel auch in einem Vierteljahr nicht anders als heute.

Matras